Fernunterricht überfordert Schüler*innen teilweise massiv und die Schere zwischen Kindern bildungsferner und bildungsnaher Familien geht noch weiter auseinander. Hinzuweisen ist auch auf die erforderliche technische Ausrüstung, sowohl für Schüler*innen als auch für Lehrpersonen. Der Bildungsminister erwähnte zwar die Möglichkeiten von Leihgeräten, wie allerdings die Erfahrungen des ersten Lockdowns zeigten, waren derartige Geräte teilweise nicht einsatzfähig bzw. mit den vorhandenen Hardware-Geräten nicht kompatibel. Online-Unterricht von der Schule aus ist kaum möglich, weil dafür zum einen das vorhandene Internet nicht ausreicht, zum anderen Lehrer*innen keine geeigneten Arbeitsmöglichkeiten/Plätze vor Ort haben.
Ein weiterer negativer Nebeneffekt des fehlenden Präsenzunterrichts ist die soziale Isolation für etliche Schüler*innen. Diese Belastungsfaktoren stellen in Summe nachhaltig negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit dieser Altersgruppe dar. Die Abhaltung eines Präsenzunterrichts in Kleingruppen ist daher zu befürworten und deren Umsetzung aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich zu empfehlen.
Geplanter Fernunterricht für Pflichtschulen
Die angekündigte Option, dass Pflichtschulstufen in Zukunft gegebenenfalls zu Hause unterrichtet werden könnten, aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich abzulehnen. Auch der Großteil der Kinder und Jugendlichen selbst spricht sich entschieden gegen die Schulschließungen aus. Zudem ist festzuhalten, dass für eine derartige Maßnahme bis dato jegliche wissenschaftliche Grundlage fehlt, da Kinder den aktuellen Studien zufolge SARS-CoV-2 nicht wesentlich verbreiten. Nicht nur Kinder und Jugendliche selbst, sondern auch sämtliche Gesundheits- wie Bildungsexpert*innen fordern einhellig, dass Präsenzunterricht an den Schulen stattfinden soll und kann. Auch Univ.-Prof. Dr. Kerbl, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, spricht sich dafür aus, Bildungseinrichtungen nur zu schließen, wenn dies wissenschaftlich begründbar und aufgrund der Pandemiesituation zwingend erforderlich ist. Es wird dringend empfohlen, die zu erwartenden Folgeschäden bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine flexiblere Lösung wie die Teilung der Klassen, eine Mischform von Präsenz- und Fernunterricht und das zur Verfügung stellen von zusätzlichen Räumlichkeiten und Lehrpersonal anzustreben. Unabhängig vom Alter bzw. Jahrgangsstufe sollte es keine flächendeckenden Schulschließungen geben, allenfalls zeitlich befristet in einzelnen Schulen bei Auftreten von regionalen Clustern.
Öffentlicher Verkehr
Nach wie vor unbefriedigend ist die Situation bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Es sollte jedenfalls mit den Verantwortungsträgern geprüft werden, ob durch einen zeitlichgestaffelten Unterrichtsbeginn eine bessere Verteilung während des gesamten Tages erreicht werden kann.
Kinder und Jugendliche bilden einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft, der Gegenwart wie der Zukunft, und haben das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Im Sinne des Kindeswohls sind diese Rechte umfassend zu verstehen. In herausfordernden Situationen wie der jetzigen, ist bestmögliches Zusammenwirken aller Beteiligten unabdingbar um das Wohl der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gewährleisten.
Daher ist es von zentraler Bedeutung den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, sowie ihre Rechte gerade in Zeiten wie diesen zu schützen und bestmöglich umzusetzen.