***News Einzelansicht***

Den Kindern und Jugendlichen eine Chance auf Bildung und eine gelingende Zukunft geben

Es steht außer Frage, dass die aktuellen Infektionszahlen in Österreich ernst zu nehmen sind und Schritte zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Covid-Virus erfordern. Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Maßnahmen greifen wiederholt in das Leben der österreichischen Bevölkerung, insbesondere in das Leben der Kinder und Jugendlichen, ein. Besonders die für Kinder und Jugendliche bedeutsame Lebenswelt Schule ist unangemessen betroffen.

Die aktuellen Anordnungen, die unter der Prämisse des Schutzes der Gesundheit aller ausgesprochen werden, lassen sich nicht zur Gänze mit dem Recht auf Gesundheit und dem Recht auf Bildung in Einklang bringen. Österreich hat sich durch die UN-Kinderrechtskonvention zur Umsetzung vielseitiger Kinderrechte verpflichtet und den Vorrang des Kindeswohls verfassungsgesetzlich verankert. Bei allen Maßnahmen der Gesetzgebung ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Schüler*innen sind von den aktuellen Maßnahmen auf mehrere Arten massiv betroffen. Es stellt sich die Frage, wie diese Maßnahmen mit dem Kindeswohl vereinbar sind bzw. ob diese Maßnahmen das gelindeste Mittel darstellen.

Distance-Learning/Fernunterricht – bisherige Erfahrungen und Empfehlungen

Bezugnehmend auf die aktuellen Maßnahmen und Beschränkungen ist kritisch auszuführen, dass wochenlanger Fernunterricht auch wochenlangen Verlust wichtiger Sozialkontakte underhebliche Einschränkung der Bildungsmöglichkeiten nach sich zieht. Lehrinhalte können im Rahmen des Fernunterrichts nicht in vergleichbarer Qualität wie bei Präsenzunterrichtvermittelt werden, weshalb eine Anpassung der Leistungsanforderungen aus Sicht der Kinder-und Jugendanwaltschaften dringend geboten erscheint. Kinder werden jetzt online unterrichtet bzw. müssen sich den Lernstoff großteils selbst erarbeiten und aneignen. Zudem ist zu bedenken, dass das allgemeine Stressniveau und die generelle Belastungssituation, welche die Aufnahmefähigkeit hindert und Leistungsfähigkeit bei Prüfungen beeinflusst, sehr groß bzw. hoch sind. Die Empfehlung des Bildungsministers, dass die Vermittlung neuen Stoffes im Rahmen Fernunterrichts mit „Maß und Ziel“ erfolgen soll, ist jedenfalls sehr zu begrüßen, muss aber auch umgesetzt werden.

Hinsichtlich der Leistungsanforderungen und –beurteilung ist auch auf die fehlende Eingewöhnung der Schüler*innen nach einem Schulwechsel bzw. bei Eintritt in die neue Schulstufe hinzuweisen. Zudem erfolgen die Leistungsbeurteilungen und Schularbeiten zum Teil sehr unkoordiniert und führen zu einem enormen Leistungsstress.

Fernunterricht überfordert Schüler*innen teilweise massiv und die Schere zwischen Kindern bildungsferner und bildungsnaher Familien geht noch weiter auseinander. Hinzuweisen ist auch auf die erforderliche technische Ausrüstung, sowohl für Schüler*innen als auch für Lehrpersonen. Der Bildungsminister erwähnte zwar die Möglichkeiten von Leihgeräten, wie allerdings die Erfahrungen des ersten Lockdowns zeigten, waren derartige Geräte teilweise nicht einsatzfähig bzw. mit den vorhandenen Hardware-Geräten nicht kompatibel. Online-Unterricht von der Schule aus ist kaum möglich, weil dafür zum einen das vorhandene Internet nicht ausreicht, zum anderen Lehrer*innen keine geeigneten Arbeitsmöglichkeiten/Plätze vor Ort haben.

Ein weiterer negativer Nebeneffekt des fehlenden Präsenzunterrichts ist die soziale Isolation für etliche Schüler*innen. Diese Belastungsfaktoren stellen in Summe nachhaltig negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit dieser Altersgruppe dar. Die Abhaltung eines Präsenzunterrichts in Kleingruppen ist daher zu befürworten und deren Umsetzung aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich zu empfehlen.

Geplanter Fernunterricht für Pflichtschulen

Die angekündigte Option, dass Pflichtschulstufen in Zukunft gegebenenfalls zu Hause unterrichtet werden könnten, aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich abzulehnen. Auch der Großteil der Kinder und Jugendlichen selbst spricht sich entschieden gegen die Schulschließungen aus. Zudem ist festzuhalten, dass für eine derartige Maßnahme bis dato jegliche wissenschaftliche Grundlage fehlt, da Kinder den aktuellen Studien zufolge SARS-CoV-2 nicht wesentlich verbreiten. Nicht nur Kinder und Jugendliche selbst, sondern auch sämtliche Gesundheits- wie Bildungsexpert*innen fordern einhellig, dass Präsenzunterricht an den Schulen stattfinden soll und kann. Auch Univ.-Prof. Dr. Kerbl, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, spricht sich dafür aus, Bildungseinrichtungen nur zu schließen, wenn dies wissenschaftlich begründbar und aufgrund der Pandemiesituation zwingend erforderlich ist. Es wird dringend empfohlen, die zu erwartenden Folgeschäden bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine flexiblere Lösung wie die Teilung der Klassen, eine Mischform von Präsenz- und Fernunterricht und das zur Verfügung stellen von zusätzlichen Räumlichkeiten und Lehrpersonal anzustreben. Unabhängig vom Alter bzw. Jahrgangsstufe sollte es keine flächendeckenden Schulschließungen geben, allenfalls zeitlich befristet in einzelnen Schulen bei Auftreten von regionalen Clustern.

Öffentlicher Verkehr

Nach wie vor unbefriedigend ist die Situation bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Es sollte jedenfalls mit den Verantwortungsträgern geprüft werden, ob durch einen zeitlichgestaffelten Unterrichtsbeginn eine bessere Verteilung während des gesamten Tages erreicht werden kann.

Kinder und Jugendliche bilden einen wichtigen Teil unserer Gesellschaft, der Gegenwart wie der Zukunft, und haben das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Im Sinne des Kindeswohls sind diese Rechte umfassend zu verstehen. In herausfordernden Situationen wie der jetzigen, ist bestmögliches Zusammenwirken aller Beteiligten unabdingbar um das Wohl der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu gewährleisten.

Daher ist es von zentraler Bedeutung den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, sowie ihre Rechte gerade in Zeiten wie diesen zu schützen und bestmöglich umzusetzen.

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

0662 430 550

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010