Auftrag

Gesetzliche Grundlage

Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten. Gemeinsam mit dem Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz bilden die UN-Kinderrechtskonvention und das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft und dient der kija Salzburg als Handlungsgrundlage.

Die kija Salzburg ist laut Gesetz eine unabhängige Kinderrechtsinstitution. Die Grundlagen dafür sind in international gültigen Standards festgelegt. In einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird auf diese Kriterien - beispielsweise Zugang, Niederschwelligkeit, Räumlichkeiten,  Arbeitsweise und andere Rahmenbedingungen - Bezug genommen.

2005 wurde die UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung des Bundeslandes Salzburg aufgenommen, in der Bundesverfassung wurde trotz jahrelanger Bemühungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften erst ein kleiner Teil der Kinderrechte verankert. Beispielsweise haben das Recht auf Partizipation bei kinderrelevanten Themen oder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung seit Februar 2011 Verfassungsrang.

Die drei Säulen der kija Salzburg

Information & Prävention

Die Kinderrechte sind noch immer nicht fest im Bewusstsein der Erwachsenen und auch Kinder und Jugendlichen verankert. Viel zu oft heißt es noch, dass Kinder "zu viel dürfen" und es heutzutage "eh zu gut haben" - gerade so, als wäre der Inhalt der Kinderrechte verhandelbar. Die Kinderrechte sind aber Menschenrechte und müssen als solche uneingeschränkt gelten. Deshalb informiert die kija Salzburg über die Kinderrechte in Schulklassenworkshops, bietet Vorträge und Fortbildungen an und veröffentlicht Broschüren zu kinderrechtsspezifischen Themen.

Es gilt der Grundsatz: Je weiter die Information über die Rechte der Kinder verbreitet ist, desto leichter wird Kinderrechtsverletzungen Einhalt geboten.

Beratung & Hilfe

Für Kinder und Jugendliche mit Problemen und Fragen aller Art ist die kija Salzburg eine wichtige erste Anlaufstelle. Hier können sie erzählen, wo der Schuh drückt, ohne befürchten zu müssen, dass sie die Kontrolle darüber verlieren, was weiter geschieht. Denn die kija Salzburg sucht ausschließlich in Absprache mit den Ratsuchenden nach geeigneten Lösungen und nimmt Kinder und Jugendliche als Gesprächspartner:innen ernst. Es kommt zwar immer wieder vor, dass sich auch Erwachsene an die kija Salzburg wenden, um für eigene oder anvertraute Kinder zu intervenieren, eine Beratung erfolgt aber auch hier ausschließlich im Interesse des Kindes.

Beratungsgrundsätze

Die Klient:innen der kija Salzburg können sich darauf verlassen, dass nichts ohne ihr Wissen geschieht und die kija Berater:innen jeden Schritt vorab genau mit ihnen Besprechen. Gemeinsam wird nach der besten Lösung für ihre Probleme gesucht. Die Jugendlichen können sich auch anonym an die kija Salzburg wenden. In jedem Fall ist die Beratung für sie kostenlos. Die kija Salzburg steht parteilich auf der Seite der Kinder und Jugendlichen.

Sprachrohr & Interessensvertretung

Es kommt jedoch immer wieder vor, dass mehrere Klient:innen mit ähnlichen Fragen die kija Salzburg aufsuchen. In diesem Fall vertritt die kija Salzburg als Sprachrohr der Kinder und Jugendlichen deren Interessen gegenüber Entscheidungsträger:innen. Ziel ist es, jenseits des Einzelfalls strukturelle Verbesserungen für Kinder und Jugendliche im Bundesland Salzburg zu erreichen, der Fokus liegt dabei auf benachteiligten Kindern und Jugendlichen ohne starke Lobby. So gehen z. B. die mittlerweile gesetzlich verankerte Prozessbegleitung oder der Kinderbeistand aus Pilotprojekten, die von der kija Salzburg (mit-)initiiert wurden, hervor.

Öffentlicher Diskurs zu den Kinderrechten

Eine weitere Aufgabe der kija Salzburg aus dem Bereich der Interessensvertretung ist die Prüfung und Begutachtung künftiger Gesetze und Verordnungen bezüglich ihrer Kinder- und Jugendverträglichkeit. Außerdem hält die kija Salzburg durch Informationskampagnen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Dialog mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern den gesellschaftlichen Diskurs zu den Kinderrechten lebendig.

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Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123

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Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

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