Kinderrechte

Kinderrechte sind Menschenrechte

Kinder haben eine eigene Meinung, Kinder brauchen Essen, ein zu Hause & Zuneigung, Kinder müssen beschützt werden, Kinder dürfen neugierig sein und spielen, und das gilt für alle Kinder gleichermaßen … na klar!?

Es ist der gesetzliche Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaften, auf die Umsetzung der Kinderrechte zu achten und diese in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Grundlage dafür bildet die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

UN-Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln, darin werden allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern.

Die Kinderrechtskonvention basiert auf vier Grundprinzipien:

  1. Diskriminierungsverbot. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
  2. Kindeswohl. Bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, hat das Kindeswohl Vorrang.
  3. Entwicklung. Alle Kinder haben ein Recht auf Leben, Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten.
  4. Beteiligung. Kindern muss das Recht zugesichert werden, bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, ihre Meinung frei zu äußern.

Österreich und die Kinderrechte

Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bis heute von mehr als 190 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit haben beispielsweise das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder oder das Recht auf gewaltfreie Erziehung Verfassungsrang erlangt. Damit ist ein erstes Signal gesetzt, nun geht es aber darum, die Organisationen, die mit der Umsetzung und dem Monitoring der Kinderrechte betraut sind, zu stärken, auch finanziell!

Kinderrechte - ohne Wenn und Aber

Um die Rechte der Kinder auch wirklich zu wahren, braucht es starke Kinder- und Jugendanwaltschaften. Die gesetzlich unzureichend gesicherte Unabhängigkeit der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften hat dazu geführt, dass die Vollmitgliedschaft in der ENOC (European Network of Ombudspersons for children) aberkannt wurde. Deshalb fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz, das ihre Unabhängigkeit garantiert. Georgios Moschos, Vorstandsmitglied der ENOC, bekräftigt diese Forderung mit den Worten: "Die Errichtung unabhängiger, leicht zugänglicher und vertrauenswürdiger Kinderrechte-Institutionen ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Verpflichtung, die die Staaten durch die Ratifizierung der UN-Konvention eingegangen sind."

In diesem Sinne: Kinderrechte sind kein Luxus, sondern Menschenrechte - ohne Wenn und Aber!

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