Sex & Verhütung
Erlaubt – verboten
Die genauen Bestimmungen, ab welchem Alter du Sex haben darfst, findest du unter Sexualmündigkeit im Lexikon. Sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen sind verboten. Beachte dabei, dass du unter 14 Jahren nicht bestraft werden kannst, dein/e ältere/r PartnerIn hingegen schon!
Ausnahmen
Nicht strafbar ist ...
- ... Geschlechtsverkehr ab 13 Jahren, wenn dein/e PartnerIn nicht mehr als drei Jahre älter ist oder
- ... Petting (Zärtlichkeiten ohne Geschlechtsverkehr) ab zwölf Jahren, wenn dein/e PartnerIn nicht mehr als vier Jahre älter ist.
Bist du zwischen 14 und 16 Jahre alt und hast du eine/n erheblich ältere/n SexualpartnerIn, könnte sich diese/r strafbar machen, wenn er/sie „deine Unreife für sexuelle Handlungen ausnützt“.
Auf jeden Fall verboten sind sexuelle Kontakte zwischen Eltern und ihren Kindern, nahen Verwandten und anderen Personen, zu denen ein „Autoritätsverhältnis“ besteht (z. B. Lehrkräfte, ArbeitgeberInnen). Hierbei handelt es sich um „sexuellen Missbrauch", bei dem sich Erwachsene immer strafbar machen!
Alle diese Regeln gelten auch für homosexuelle Beziehungen!
Verhütung
Die Wahl des Verhütungsmittels solltest du mit deiner/m PartnerIn gemeinsam treffen. Es gibt viele Möglichkeiten, um zu verhüten, z. B. Kondome, Anti-Baby-Pille, Diaphragma, Spirale, Hormonpflaster, Hormonring oder andere chemische Mittel. Vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt aber nur das Kondom!
Die „Pille danach" ist keine gewöhnliche Verhütungsmethode, sondern kommt nur zur Anwendung, wenn das Paar auf die Verhütung vergessen hat oder sie nicht einwandfrei funktioniert hat, z. B. wenn das Kondom gerissen ist. Da sie „danach" eingenommen wird, musst du als Frau rasch reagieren: Du musst dieses Medikament spätestens innerhalb von 72 Stunden nach dem Sex einnehmen. Je früher desto besser! Für weitere Infos frag bei deinem/r ÄrztIn oder deiner/m ApothekerIn nach.
05 7599 729
kids-line: 0800 234 123 (13:00 – 21:00 Uhr)