***News Einzelansicht***

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zur Petition betreffend „Mental Health Now - stärkt unsere Jugend“

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich weisen in dieser Stellungnahme einmal mehr auf die mangelnde Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Bereich psychische Gesundheit hin und fordern ausreichend Dienste, Programme und Ressourcen bereitzustellen, um den Bedarf in allen Bundesländern abzudecken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs bedanken sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und äußern sich wie folgt: Schon seit Jahren weisen wir auf das Thema psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und die in diesem Bereich mangelhafte Versorgung in Österreich hin. Durch Covid-19 hat sich die Situation nochmals drastisch verschärft.

Wie die Ergebnisse zahlreicher Studien übereinstimmend belegen, leiden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am stärksten unter den Folgen der Pandemie. 55 Prozent der im Rahmen einer Studie der Donau-Universität Krems (in Kooperation mit der Medizinischen Universität Wien) befragten Jugendlichen ab 14 Jahren zeigten depressive Symptome. Fast die Hälfte berichtete von Ängsten, 16 Prozent hatten entweder täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage suizidale Gedanken. Zwei Drittel der befragten 6- bis 18-jährigen einer österreichweiten Studie gaben an, dass es ihnen seit der Covid-19-Krise schlechter ginge als zuvor.

Gleichzeitig zu diesen alarmierenden Zahlen ist die Versorgung psychischer Gesundheit in Österreich absolut unzureichend. Schulpsycholog:innen und Kassenplätze haben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Pädiatrie bereits vor der Pandemie gefehlt. In Österreich stehen für 1,1 Millionen Schüler:innen derzeit etwa 200 Schulpsycholog:innen zur Verfügung. Somit stehen jeder/m Schulpsycholog:in 5.500 Schüler:innen gegenüber.

Unsere Erfahrungswerte in der Beratung von Kindern und Jugendlichen bestätigen das Missverhältnis zwischen dem gestiegenen Bedarf durch die Zunahme der psychischen Belastungen für junge Menschen und dem verfügbaren Angebot.

Der Zugang zu psychosozialer Beratung, klinisch-psychologischer Diagnostik, die gesetzlich festgelegt von klinischen Psycholog:innen durchgeführt wird und oft Basis für weitere Behandlungen ist, sowie die klinisch-psychologische Behandlung, und die psychotherapeutischer Unterstützung für junge Menschen war vor der Pandemie im städtischen Bereich noch einigermaßen gegeben. Im ländlichen Raum herrschte bereits damals ein eklatanter Mangel mit beträchtlichen Wartezeiten von über einem halben Jahr. Dies gilt auch für die psychotherapeutischen Behandlungen, die sich von der klinisch-psychologischen Behandlung, sowohl inhaltlich als auch was die Zuschüsse betrifft unterscheidet.

Durch die Corona-Pandemie haben sich diese teilweise bereits vorliegenden Missstände drastisch zugespitzt – es herrscht akute Unterversorgung. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die psychosozialen Betreuungs- und Therapieangebote die Kriterien der Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Akzeptanz und Qualität erfüllen (entsprechend General Comment Nummer 4, Convention on the Rights of the Child). Das Kinderrecht auf Gesundheit Gemäß Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an, sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern bekräftigt, dass jedes Kind das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen hat.

Zudem muss bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein. Aus diesem Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip ergibt sich eine Verpflichtung des Gesetzgebers und der Verwaltung die notwendigen Vorkehrungen und Angebote zu setzen um Kindern ein gesundes Aufwachsen zu gewährleisten.

Der UN-Kinderrechtsausschuss äußert sich in seinen abschließenden Bemerkungen im jüngsten Staatenprüfprozess Österreichs (CRC/C/AUT/CO/5-6) vom März 2020 – also bereits vor der Corona Krise - besorgt über die Häufigkeit der psychischen Erkrankungen und Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen und empfiehlt dringend, ausreichend Dienste, Programme und Ressourcen bereitzustellen, um den Bedarf in allen Bundesländern abzudecken. Diese Feststellung des UN-Kinderrechtsausschusses deckt sich somit sowohl in Umfang als auch Dringlichkeit mit den oben beschriebenen Einschätzungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.

Zu den Forderungen der Petition:

 Lehrkräfte sind wichtige Bezugspersonen im Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen. Es ist wichtig sie zum Thema psychische Gesundheit zu sensibilisieren um schon früh eine mögliche Belastungssituation zu erkennen und eine Anbindung an die Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie zu veranlassen. Besonders geschulte „Vertrauenslehrkräfte“ sind jedenfalls eine wichtige Ressource und müssen ausgebaut werden.

 Gesundheitskompetenz in die Lehrpläne bereits in der Volksschule aufzunehmen ist aus der Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften eine sinnvolle Präventionsmaßnahme. Neben gesunder Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Hygiene muss als wesentlicher Inhalt jedenfalls auch psychische Gesundheit bzw. Krankheit im Sinne der Enttabuisierung thematisiert werden. Gesundheitskompetenz kann zusätzlich auch mittels Workshops und Projekte erlangt werden, hier braucht es einen Ausbau der Mittel.

Der Ausbau der schulpsychologischen und psychosozialen Fachkräfte sowie der Beratungslehrer:innen muss vorangetrieben bzw. in ein flächendeckendes, integriertes Angebot an Schulen und Kindergärten im Sinne von Gesundheitsteams umgewandelt werden. Gesundheitsteams sind multiprofessionell zusammengesetzt mit (Kinder-)Ärzt:innen, Gesundheitspfleger:innen, Sozialarbeiter:innen, Schulpsycholog:innen (ggf. mit Erweiterung durch Logo- oder Ergo- oder Physiotherapeut:innen) und gewährleisten sowohl präventive als auch akute Versorgungsangebote nach individuellen Bedarfen. Damit einher muss sich der ambulante Gesundheitsversorgungsbereich multiprofessionell weiterentwickeln.

Weitere kinderrechtliche Empfehlungen:

 Der niederschwellige Zugang zu Präventionsangeboten und Beratungsleistungen für Kinder und Jugendliche muss auf- und ausgebaut werden. Insbesondere Frühe Hilfen, Hotlines, Kijas, Gesundheitsteams in Bildungseinrichtungen, Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Streetwork, die Ausweitung des Mutter-Kinder-Passes um psychosoziale Fragestellungen sowie Anpassung der Verrechenbarkeit aller erbrachten Leistungen im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen sind hier zu nennen.

 Eine besonders wirksame Präventionsmaßnahme ist auch die verpflichtende Erstellung von Kinderschutzkonzepten, insbesondere in Bildungseinrichtungen. Erforderlich wären zudem breit gestreute Informationen über psychische Erkrankungen (können durchaus niederschwellig sein), sowohl für Kinder- und Jugendliche (in adäquater Sprache), als auch für Eltern, Pädagog:innen.

 Unerlässlich ist eine groß angelegte Aufklärungskampagne, damit auch die breite Öffentlichkeit informiert wird und betroffene Personen (egal welchen Alters) nicht noch zusätzlich stigmatisiert werden. Solange Stigmatisierungen in der bestehenden Häufigkeit vorkommen, wird es aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs auch weniger zur Nutzung niederschwelliger Beratungsangebote kommen.

 Wenn Kinder oder Jugendliche eine Therapie benötigen und diese indiziert ist, dann ist diese Therapie bedarfsgerecht (zeitnah, regional, kostenlos) zu finanzieren. Wichtig wäre es hierbei auch, dass alle Sozialversicherungsträger kostenfreie Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sicherstellen und aus den Kontingenten herausgenommen werden.

Dabei sollen sämtliche Psychotherapeut:innen, die sich auf der Qualitätsliste des ÖBVP für Kinder- und Jugendlichen-Therapie befinden, von den Kassen als Kinder- und Jugendtherapeut:innen anerkannt werden und direkt abrechnen können. Damit wäre auch die Inanspruchnahme einer Psychotherapie ohne Zustimmung der Eltern für Jugendliche ab 14 Jahren sichergestellt.

Aktuell besteht eine unzureichende ambulante Versorgung und eine unzureichende Nachsorge für Kinder mit psychischen Gesundheitsproblemen. Es gibt zu wenige Kassenverträge oder Möglichkeiten mit den Kassen zu verrechnen. Somit müssen die Eltern diese Kosten zu einem Großteil selbst tragen (Kosten einer Therapiestunde zwischen 80-120 Euro pro Einheit). Erforderlich sind kostenfreie Angebote für medizinische, klinisch-psychologische und psychotherapeutische Unterstützung.

Für viele Kinder und Jugendliche mit gleichgelagerten Stress-, Belastungs- oder Trauma-Erfahrungen (z.B. Pandemie, Mobbing, Flucht) sind psychotherapeutische und andere Gruppenangebote (Peergruppen Training, Gruppencoaching, etc.) besonders gut geeignet. Diese sollen daher durch eine erleichterte und unbürokratische Finanzierung (ohne Einzelnachweis / Abhängigkeit der Finanzierung von Einzelpersonen) ausgebaut werden.

 In der Praxis zeigt sich aber ebenso, dass für viele Kinder eine aufsuchende Behandlung und Betreuung im gewohnten Umfeld einem stationären Aufenthalt vorzuziehen ist. Es braucht daher dringend die Implementierung eines integrierten Modells (Hometreatment) nach Wiener Vorbild in allen Bundesländern.

 Die Kinder- und Jugendpsychiatrien sind massiv an ihre Auslastungsgrenzen gestoßen. Es gibt eine unzureichende Anzahl von Plätzen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Gesundheitsproblemen, die stationär behandelt werden müssen. Dies kann dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche mit Erwachsenen untergebracht werden. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie ist jedoch äußerst problematisch.

Die späte Anerkennung der Kinder- und Jugendpsychiatrie als Fachgebiet sowie die verzögerte Ernennung zum Mangelfachgebiet erfordert eine rasche, innovative Übergangsregelung durch Einbindung anderer Fachärzt:innen sowie Berufsgruppen im stationären Bereich. Es ist dringend erforderlich personelle, technische und finanzielle Ressourcen für psychosoziale Dienste und Programme bereitzustellen, um sicherzustellen, dass der Bedarf für alle Kinder und Jugendliche entsprechend der Forderung aus den Concluding Observations (vom März 2020) in allen Bundesländern abgedeckt ist.

Wenn gesundheitliche Defizite nicht rechtzeitig behandelt werden, ist mit massiven chronischen Langzeitfolgen, aber auch mit einer Erhöhung der Gesundheitsausgaben zu rechnen. Pandemiebedingt hat sich die aktuelle Situation dramatisch zugespitzt und es besteht dringender Handlungsbedarf in den angeführten Bereichen.

Für die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs DSAin Dunja Gharwal, MA Kinder- und Jugendanwältin Wien

 

Suchen & Finden
Auf deiner Seite - kija Salzburg:

05 7599 729

Außerhalb der kija-Öffnungszeiten →
kids-line: 0800 234 123 (13:00 – 21:00 Uhr)

Folge uns auf:

School Checker App! School Checker App!
Deine Rechte, deine App! Deine Rechte, deine App!
kija Österreich
Salzburg gewaltfrei Salzburg gewaltfrei
Schriftgröße / Kontrast:
Schriftgröße anpassen:
Kontrast anpassen:

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg, Fasaneriestraße 35, 1. Stock 5020 Salzburg

Tel: +43(0)662-430 550, Fax: +43(0)662-430 550-3010