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Seit heute in Kraft: Das Kinderbeistandsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Kinderbeistandsgesetzes wurde ein wichtiger Meilenstein zur Verwirklichung des Rechts des Kindes auf beide Eltern erreicht.

 

Hände, die einnander Kraft geben.

Bild (Hofschläger / pixelio): Der Kindrebeistand stärkt Kinder im Scheidungsprozess der Eltern.

In den vergangenen Tagen stand die Einführung einer "automatischen" gemeinsamen Obsorge beider Eltern nach Scheidung im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen. Aus Sicht der Kinder sprechen die Ergebnisse einer Studie sowie jahrelange Erfahrung dafür, dass die Obsorge beider Eltern zu einer gewissen Entspannung des elterlichen Konfliktklimas und damit zu einer intensiveren Beziehung der Kinder zum getrennt lebenden Elternteil führt. Der Wegfall der Frage "Wer bekommt/verliert das Kind?" kann das Gefühl der Kränkung und Verlustangst minimieren. Nicht selten bildet gerade erst der rechtliche Ausschluss von der Obsorge den Ausgangspunkt für weitere gerichtliche Auseinandersetzungen. Somit sollte dort – wo keine Kindeswohlgefährdung etwa durch Gewaltanwendung vorliegt – die Wahl der gemeinsamen Obsorge auch mit juristischen Mitteln erleichtert werden und nicht am Veto eines Elternteils scheitern.

Dennoch sollte diese Rechtsfrage nicht überbewertet werden, denn dort, wo eine Gesprächsbasis vorhanden ist, funktioniert die Elternverantwortung auch ohne den Rechtstitel und dort, wo "Kriegszustand" herrscht, kann auch mit oder ohne derselben der Kontakt zum anderen Elternteil verhindert werden. Den Kindern ist es völlig gleichgültig, wer – rechtlich gesehen – die Obsorge ausübt, ob alleine oder gemeinsam. Zentral für sie ist, dass sie trotz Trennung eine lebendige Beziehung zu beiden Elternteilen haben können und nicht in einen Loyalitätskonflikt hinein gezogen werden. Viel wichtiger sind daher begleitende Maßnahmen, die Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen und Kinder entlasten bzw. die Kinderrechte auf Partizipation, freie Meinungsäußerung und auf Kontakt zu beiden Eltern stärken.

Kinderstimme im Scheidungsverfahren

Seit 01. Juli 2010 ist das Kinderbeistandsgesetz in Kraft getreten, um genau diese Rechte zu gewährleisten. Der Kinderbeistand soll den Kindern im Scheidungsverfahren Stimme geben und so mithelfen zu verhindern, dass ihre Bedürfnisse nach Sicherheit und verlässlichen Beziehungen von den Eltern übersehen oder gar instrumentalisiert werden. Leider hat bei dieser kinderrechtlichen Errungenschaft durch einen verwaschenen Rechtsanspruch ("… sofern dem Gericht geeignete Personen zur Verfügung stehen ...") und unzureichenden Rahmenbedingungen schon im Vorfeld der Sparstift anstatt des Kindeswohls regiert.

Obsorege & andere Sorgen

Damit Kinder in dieser "stürmischen Zeit" tatsächlich geholfen wird, fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs daher ergänzend zu einer allfälligen Einführung einer Obsorge beider Eltern:

  1. Rechtsanspruch für alle betroffenen Kinder in Österreich auf einen Kinderbeistand samt finanzieller Absicherung;
  2. Ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vor dem Gerichtsweg als Art „Außergerichtlichen Familienausgleich" zur Stärkung der Elternverantwortung;
  3. Mobile und ambulante Besuchsbegleitung mit Förderbedingungen, die garantieren, dass diese Angebote, tatsächlich betroffenen Kindern zur Verfügung stehen;
  4. Verfahrensverkürzung, da sich Verfahren, die aufgrund von Rechtsmitteln, Instanzenzug, diversen Gutachten etc. jahrelang dauern, auf die kindliche Entwicklung äußerst nachteilig auswirken.
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