Das österreichische Schulsystem diskriminiert Kinder und Jugendliche
In der Kinderrechtskonvention ist in Artikel 28 Abs. 1 der freie Zugang zu Bildung verankert, der für alle Kinder- und Jugendlichen gewährleistet sein muss, wodurch Chancengerechtigkeit hergestellt werden soll. Das selektive Schulsystem entspricht in keinster Weise diesem Anspruch. Seitens der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs wurde bereits 2011 der Versuch gestartet, Kinder und Jugendliche durch ein "SchülerInnenvolksbegehren" in die schier endlose Schuldebatte einzubeziehen - da es sich ja um ihren höchstpersönlichen Lebensbereich handelt.
Zusammenfassung der Ergebnisse
- In einer Onlinebefragung, an der 582 Kinder und Jugendliche teilnahmen, standen bereits damals ca. 85 Prozent der TeilnehmerInnen hinter der Forderung die Schulautonomie zu stärken.
- Fast alle Kinder und Jugendlichen, 93 Prozent, wünschten sich vermehrte Förderung ihrer individuellen Talente und Begabungen sowie spezielle Unterstützung bei Problemen oder Lernschwierigkeiten.
- 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen sprachen sich dafür aus, über ihren weiteren schulischen bzw. beruflichen Weg erst mit 15 Jahren und nicht - so wie jetzt - bereits mit zehn Jahren Entscheidungen treffen zu müssen.
- Alle Kinder und Jugendlichen waren der Meinung, dass "Die Schule soll alle Kinder fair behandeln, egal woher sie kommen, wie sie aussehen und welche Sprache sie sprechen", ein wichtiger Grundsatz ist.
- "Ziel ist eine Schule und eine Gesellschaft, in der alle Kinder die gleichen fairen Chancen haben" bejahten ebenfalls alle Kinder.
Anhand dieser Ergebnisse der Onlinebefragung wird deutlich, dass unsere Kinder und Jugendlichen wesentlich demokratischere und sozial gerechtere Einstellungen zur Schule haben als viele Erwachsene oder einige der Interessensvertretungen. Und was passiert nun mit den Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen? Leider nicht wirklich etwas - so wie es sich im Moment darstellt.
- Wir wissen, dass Armut vererbbar ist und damit auch die Bildungschancen der Kinder.
- Wir wissen, dass es immer mehr arbeitslose Jugendliche gibt und viele Jugendliche nicht einmal einen Hauptschulabschluss haben.
- Wir wissen, dass der generelle Aufbau unseres Schulsystems dringend verändert werden muss, da er veraltet ist.
Es ist vieles bekannt aber das "Schulschiff" segelt weiter ohne Wind und bewegt sich kaum. Es ist bekannt, dass die Allianz der Reformwilligen täglich wächst. Auch aus Sicht der Industriellenvereinigung besteht dringender Handlungsbedarf. Viele SchulexpertInnen haben sich zu Wort gemeldet und kritisieren das derzeitige System. In einem Bildungsvolksbegehren wurden dringende Reformen gefordert.
Die Kinder- und JugendanwältInnen sehen wie viele ExpertInnen massiven Handlungsbedarf und appellieren an alle, die derzeit den mühsamen Versuch machen, endlich doch eine Bildungsreform auf den Weg zu bringen. Hören Sie auf die Wünsche und Vorstellungen unserer Kinder und Jugendlichen und stellen Sie Eigeninteressen zurück! Nur so kann durch eine gute und mutige Reform der Weg eingeschlagen werden, auf den unsere Kinder ein Recht haben. Kein Kind und kein/keine Jugendliche/r darf verloren gehen.
"In Traiskirchen war ich niemand."
Die Ständige Konferenz der österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen mahnt einmal mehr die österreichische Bundesregierung und die Bundesländer zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen im Umgang und in der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF). Mit aller Kraft muss die gesetzliche ungleiche Behandlung von Kindern und Jugendlichen verhindert werden. Die unbegleiteten Minderjährigen sind nicht nur vom Krieg traumatisiert, sondern auch die Erfahrungen während der Flucht hinterlassen Spuren an ihnen. Berichte von gewaltsamen Übergriffen während der Flucht sind keine Einzelfälle. Ein 17-jähriger Bursche berichtet von seiner 3.500 Kilometer langen Flucht. "Die ständige Angst mache müde", sagt er. Jeder Grenzübergang entpuppte sich als eine Falle. Schießwütige Soldaten an der türkisch-syrischen Grenze, Überquerung des ägäischen Meeres bei Regen, Angst vor der Polizei und abwertende Behandlung in allen Ländern während der Flucht. Er hat es geschafft nach Wien zu kommen, er ist glücklich. Er lernt jetzt Deutsch, geht in die Schule, irgendwann will er arbeiten. Er vermisst seine Familie und macht sich Sorgen um seinen Vater, weil er mit anderen Männern und Frauen gegen den IS kämpft. Er erzählt auch über die Zeit im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen und sagt, kein Mensch sollte dort leben: "Da war ich niemand."
Asylsuchende Kinder und Jugendliche bedürfen eines besonderen Schutzes und einer besonderen Betreuung. Die zentralen Forderungen der österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen bleiben aufgrund des unwürdigen Umgangs mit den asylsuchenden Kindern und Jugendlichen bestehen:
- Die rechtswidrige Unterbringung von asylsuchenden Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmezentren des Bundes ist unverzüglich zu beenden. Stattdessen sind in jedem Land Clearingstellen zu errichten, die eine sofortige Unterbringung der Kinder und Jugendlichen nach österreichischen Standards ermöglichen.
- Die Bundesländer müssen unverzüglich ihre vertraglich festgehaltenen Quoten bei der Unterbringung der asylsuchenden Kinder und Jugendlichen erfüllen.
- Die Kinder- und Jugendhilfe muss die volle Verantwortung und die Obsorge übernehmen. Selbstverständlich müssen die gleichen Standards wie für andere fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche gelten. Es sind Strukturen zu schaffen, die ein Aufwachsen in einem familiären Umfeld (Gast-/Pflegefamilien) ermöglichen.
- Die Asylverfahren müssen innerhalb von sechs Monaten (inkl. Instanz) abgeschlossen werden, damit Kinder und Jugendliche rasch eine Perspektive haben und das Recht auf Familienzusammenführung nicht verwirkt wird.
Beim Kinderbeistand besteht Verbesserungsbedarf
Nach einem Obsorgestreit im Jahr 2004, der durch alle Medien ging, sah das Bundesministerium für Justiz Handlungsbedarf und installierte eine Arbeitsgruppe in der viele ExpertInnen (u. a. auch die Kinder-und JugendanwältInnen) sich darüber einig waren, dass Kindern und Jugendlichen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, eine Art AnwältIn zur Seite gestellt werden soll. Nach einer erfolgreichen Modellprojektphase wurde 201 0die Möglichkeit einen Kinderbeistand zu bestellen nach § 104a Abs 1 AußerStrG gesetzlich verankert.
Die Tätigkeit des Kinderbeistands bezieht sich auf die Arbeit mit dem Kind. Die besondere Aufgabe besteht darin, im Gegensatz zu allen anderen mit der Causa befassten Personen bzw. Institutionen, die Anliegen und Wünsche von Minderjährigen zu vertreten, als Vertrauens- und Ansprechperson zur Verfügung zu stehen und dem Kind einen geschützten Raum für Treffen anzubieten, wo es Vertrauen fassen kann und in diesem neutralen Rahmen von Loyalitätskonflikten entlastet ist. Der Kinderbeistand fungiert quasi als Sprachrohr bzw. Stimme des Kindes und es ist seine Aufgabe, den Wunsch/Willen der/des Minderjährigen gemeinsam mit dem Kind zu erarbeiten und in das Verfahren einzubringen.
So sehr die Kinder- und JugendanwältInnen die Etablierung des Kinderbeistandes begrüßen, ist es notwendig, in einigen Punkten darauf hinzuweisen, dass sehr wohl Verbesserungsbedarf in diesem Bereich besteht:
- So wurde eine konkrete Forderung der KIJAs Österreich, nämlich ein Recht auf Beiziehung eines Kinderbeistandes, bis jetzt nicht umgesetzt. Eltern können bei Gericht die Bestellung beantragen, die Entscheidung, ob ein Kinderbeistand zugeschaltet wird, obliegt jedoch dem/r RichterIn.
- Unsere Praxis zeigt, dass Minderjährige, auch bei nicht strittigen Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, emotional meist sehr betroffen sind. Deshalb sollten alle Minderjährigen bis 18 Jahre automatisch einen Kinderbeistand zur Seite gestellt bekommen, wenn sie das möchten.
- Weiters ist es unserer Ansicht nach erforderlich, das Recht auf einen Kinderbeistand auf alle Bereiche von Pflegschaftsverfahren auszuweiten, insbesondere im Bereich der Fremdunterbringung durch die Kinder- und Jugendhilfe.
- Die "Institution" Kinderbeistand wird zwar jetzt häufiger eingesetzt (2010 wurden österreichweit 87 Kinderbeistände bestellt, 2014 waren es 336 für insgesamt 494 Kinder, Quelle: Justizbetreuungsagentur) dennoch besteht aus Sicht der KIJAs mehr Bedarf. Denn setzt man diese Zahlen in Relation zu der von Scheidung betroffenen Kinder - 2014 waren es 18.960 (Quelle: Statistik Austria) - und berücksichtigt man, dass rund 40 Prozent der Minderjährigen in unehelichen Beziehungsformen geboren werden, so erhöht sich die Zahl der betroffenen Minderjährigen drastisch.
- Damit eine österreichweite Versorgung gewährleistet werden kann, ist es notwendig, in den Bereich der Ausbildung von Kinderbeiständen zu investieren, sowie auch im Bereich Justiz etc. Fortbildungen zu installieren, damit dieses Instrument bedarfsorientiert eingesetzt werden kann.
Kinder und Jugendliche sollten ein Recht auf Unterstützung haben und nicht nur als Rechtsobjekte gesehen werden! Durch Artikel 2 des BVG über die Rechte der Kinder wurde das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen sogar verfassungsrechtlich abgesichert.
Auch wenn Österreich die Rechte von Kindern und Jugendlichen nur teilweise in den Verfassungsrang gehoben hat, ist es bereits durch die Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte der Kinder die Verpflichtung eingegangen, sich für alle Rechte der Kinder und Jugendlichen einzusetzen!
"Jetzt zählen Taten" - so die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs!