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Kinderrechte sind Menschenrechte und unverhandelbar!

Anlässlich der Internationalen Tags der Menschenrechte stellt die Kinder und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg mit größter Besorgnis fest, dass durch aktuelle Maßnahmen substantielle Kinder- und Menschenrechte missachtet werden.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren!“

Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

„Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Artikel 1, Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

  1. Durch die geplante Kürzung der Mindestsicherung durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, wonach die Beitragsleistungen insbesondere für Mehr-Kinder-Familien drastisch reduziert werden, werden vor allem Kinder die großen Verlierer sein. Ab dem dritten Kind wird diese nur mehr 45 Euro betragen. Jede/r weiß, dass man mit diesem Betrag kein Kind großziehen kann!

    Kinderrechtliche Forderung: Eine Kinderkostenstudie, eine längst fällige Unterhaltsreform sowie eine Rücknahme der geplanten Kürzungen für Kinder.
  2. Durch die Kompetenzverschiebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Stichwort „Verländerung“), die bedauerlicherweise gegen die einhellige Expertenmeinung beschlossen wurde, sind massive Abstriche im Unterstützungsangebot für junge Menschen und deren Familien, Rechtsunsicherheit bei Bundesländerwechsel sowie regionale Ungleichbehandlung zu befürchten.

    Kinderrechtliche Forderung: Wirksame Mechanismen zur bundesländerübergreifenden Qualitätssicherung und -weiterentwicklung, die Veröffentlichung des Evaluationsberichts zum B-KJHG sowie die Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften durch Verankerung im B-VG Kinderrechte.
  3. In etlichen Aussendungen haben die kijas auf die ebenso zahlreichen Diskriminierungen von geflüchteten jungen Menschen hingewiesen: sei es bei der mangelnden Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, den weit geringeren Tagsätzen bei der Unterbringung, bei Abschiebungen nach Afghanistan oder dem Ende der Lehrlingsausbildung. Zuletzt hatte ein Quartier für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das jeglicher Rechtsgrundlage entbehrte, nicht nur in Niederösterreich für breite Empörung gesorgt.

    Kinderrechtliche Forderung: Die Kinder und Jugendhilfe als Obsorgeträger hat Sorge zu tragen, dass ALLE jungen - d.h. auch geflüchtete - Menschen bestmöglich untergebracht und nach anerkannten pädagogischen Grundsätzen betreut werden. Auch bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen hat bei sämtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt das Kindeswohl im Mittelpunkt des staatlichen Handelns zu stehen (Artikel 1 B-VG Kinderrechte).

Die kija Salzburg beobachtet mit Sorge, dass zunehmend die Diktion von „schwer erziehbaren Jugendlichen“, das Faktum des „Wegsperrens“ oder der Grundsatz von „selber schuld“ Einzug in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs halten. Haltungenen wie diese erinnern fatal an die Verbrechen, die die „ehemaligen Heimkinder“ erleiden mussten und deren Aufarbeitung noch immer nicht gänzlich abgeschlossen ist.

Hinlänglich bekannt ist, dass Kinder in einkommensarmen Familien nachhaltig an materieller, gesundheitlicher und kultureller Unterversorgung leiden, mit nachteiligen Wirkungen auf ihre Entwicklung und Bildungsmöglichkeiten und dadurch in ihren Zukunftsperspektiven mittel- und langfristig massiv eingeschränkt werden.

Heranwachsende junge Menschen brauchen ein Hinschauen auf die Ursachen, ein aktives Eintreten für fördernde Rahmenbedingungen, passgenaue Hilfen, Zeit für echte Beziehung, Schutz, Vertrauen und Zukunftsperspektiven!

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