Newsletter kija Sbg 01/22

Liebe Freund*innen der Kinderrechte!

Das Jahr 2022 startete mit Volldampf - die Infektionszahlen steigen in die Höhe und die Schüler*innen auf die Barrikaden. Und bei uns ist wie immer viel los - so hat das Thema Impfpflicht auch die kijas Österreichs beschäftigt, die dazu nun eine Stellungnahme verfasst haben. Erfreulich war dabei, dass unserer Forderung, die Impflicht nicht vor dem 18. Geburtstag einzusetzen, entsprochen wurde. Auch die zunehmend schwierige Situation an den Schulen war ein immer wiederkehrendes Thema in unserer täglichen Arbeit. Aktuell setzen wir uns deshalb, unter anderem in einem offenen Brief an den Bildungsminister, für Erleichterungen für Schüler*innen ein.

Abseits davon tut sich ebenfalls so einiges im Team. Soeben läuft das Bewerbungsverfahren für eine neue Stelle in der Kinder- und Jugendanwaltschaft, mit der wir uns die dringende Unterstützung durch eine*n weitere*n Psycholog*in sichern. Und: Ab Februar übernimmt Marlene Maislinger die Öffentlichkeitsarbeit und damit auch diesen Newsletter, den sie schon diesmal wesentlich mitgestaltet hat. Mehr darüber, aber auch einen Überblick über das kija-Jahr 2021 in Zahlen, zusammengestellt wie immer von unserer Statistik-Expertin Barbara Frauendorff, finden Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen euch/Ihnen viel Freude beim Lesen und allen schöne Semesterferien!


Das kija-Jahr 2021 in Zahlen

Die Beratung ist ein zentraler Pfeiler der Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg. Sie ist niederschwellig, parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Zusätzlich zu den Standorten in der Stadt Salzburg und Bischofshofen kommen die Berater*innen jungen Menschen unter 21 im ganzen Bundesland entgegen, wenn es Probleme gibt. Denn die Probleme sind in Zeiten der Pandemie nicht weniger geworden - im Gegenteil, wie die Statistik für das Vorjahr zeigt.

Das Jahr 2021 in Zahlen

Im vergangenen Jahr befasste sich das Beratungsteam der kija Salzburg mit 2.548 Einzelfällen, davon fanden 689 im persönlichen Beratungskontext statt. Von den Fällen waren 140 kinderrechtliche Anfragen und 269 Anfragen bezüglich Covid-Bestimmungen. Die Tatsache, dass die persönlichen Kontakte 2020 und 2021 im Vergleich zu den Vorjahren stark gesunken sind, ist einerseits der Pandemie geschuldet, andererseits aber auch dem schwerer auffindbaren und wenig attraktiven Standort der kija. Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt meint dazu: „Man merkt - der Standort spielt eine wichtige Rolle. Niederschwellig zugängliche und ansprechende Räume sind wesentlich für unsere Arbeit - sie sollen ein Gefühl des Willkommen-Seins vermitteln. Leider ist das im derzeitigen Standort nicht gegeben.“

Was junge Menschen 2021 beschäftigte …

Die thematischen Spitzenreiter in Beratungsgesprächen waren Gesundheit und allgemeine psychische Belastungen, familienrechtliche Anliegen und Konfliktsituationen mit Behörden. Im ersten Halbjahr 2021 stand für junge Menschen vor allem der Rückkehr an die Schulen im Vordergrund und hier machten sich in den Beratungen die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die sozialen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen bemerkbar. So kam es etwa immer wieder zu Mobbing und Konflikten in Klassengemeinschaften. Bei vielen Einzelfällen standen Fragen nach sozialen Kompetenzen im Vordergrund: Wie rede ich mit anderen? Wie melde ich mich in der Klasse? Wie finde ich Freund*innen?

In der zweiten Hälfte des Jahres prägten dann vor allem psychische Probleme die Beratungsarbeit - ein Trend, der sich schon im Jahr 2020 abgezeichnet hatte. Es kam zu einer zunehmenden Verstärkung von Symptomen - wie erlernte Hilflosigkeit und ein mangelndes Gefühl von Selbstwirksamkeit, Depression oder Essstörungen. Dies unterlegt, was schon zahlreiche Studien sichtbar gemacht haben: Junge Menschen leiden besonders unter den Auswirkungen der Pandemie und brauchen dringend niederschwellige Unterstützungsangebote im psychosozialen Bereich.

Im Gegensatz zum Jahr 2020 verstärkten sich auch Konflikte innerhalb von Familien, die zu einem größeren Teil nun auch vor Gericht ausgetragen wurden. Zusätzlich war es für „Besuchselternteile“ schwieriger, Unternehmungen mit ihren Kindern zu planen und so die Beziehungen aufrecht zu erhalten.

Weiters nahmen Konfliktsituationen mit Behörden zu, wobei hier zum Teil Covid-Bestimmungen ein Problem darstellten, zum Beispiel wenn junge Menschen aufgrund von Strafen in finanzielle Schwierigkeiten kamen oder einfach nicht wussten, was erlaubt war. Doch auch andere behördliche Abläufe - wie etwa bei der Wohnungs- oder Lehrstellensuche oder einem Schulwechsel - waren von der Pandemie betroffen. Behörden war schwerer erreichbar und Vorgänge, die sonst relativ reibungslos ablaufen, schwerer verständlich und funktionierten zum Teil nur eingeschränkt - wie zum Beispiel die Auszahlung der Familienbeihilfe.

kija-Schulklassenworkshops

Negativ bemerkbar machten sich wie im Jahr 2020 Einschränkungen in Bezug auf Workshops und Veranstaltungen an Schulen. Damit junge Menschen überhaupt den Weg zur kija finden, müssen sie erst wissen, dass es diese Beratungsstelle gibt. Ein wichtiger Türöffner sind dabei die kija-Workshops, hier erfahren Schüler*innen mehr über Kinderrechte oder spezifische Themen wie Gewalt oder Suizidprävention. Auch wenn die kija aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Bildungsdirektion in Akutsituationen immer an Schulen darf, waren Workshops nicht in vollem Ausmaß möglich. 2021 fanden deshalb Workshops mit nur 39 Schulklassen und insgesamt 1.700 Teilnehmer*innen statt. Zum Vergleich: Im Jahr 2019, vor Ausbruch der Pandemie, waren es noch über 4.000 Schüler*innen gewesen, die an Workshops teilnehmen konnten.

Noch mehr über das kija-Beratungsjahr 2021 könnt ihr hier lesen.


Goodbye, Joanna ... Welcome, Marlene!

Meist bekommt man von jenen, die hinter der Öffentlichkeitsarbeit stehen, sehr wenig mit. Doch jetzt wo mein Bauch mit jedem Tag umfangreicher und das Treppensteigen immer anstrengender wird, wage ich mich aus meiner Verdeckung und verabschiede mich. Mit Februar beginnt für mich der Mutterschutz und damit das Ende meiner Tätigkeit als Öffentlichkeitsarbeiterin. Es war wohl die ungewöhnlichste Zeit, um für die kija zu arbeiten - Umzug, Pandemie, Schulschließungen, Lockdown #2, #3, #4, ...  kurz - langweilig war es nie! Gerade in diesen turbulenten Zeiten war ich besonders dankbar für die Zusammenarbeit mit einem großartigen Team. Meine Erwartung, mich gemeinsam mit humorvollen, warmherzigen und engagierten Menschen für die Kinderrechte stark zu machen, haben sich mehr als bestätigt!

Ab Februar ist Marlene Maislinger für die Öffentlichkeitsarbeit der kija Salzburg verantwortlich. Marlene hat Englisch, Psychologie und Philosophie auf Lehramt studiert und macht jetzt einen Master in Philosophie. Während ihrer Arbeit mit jugendlichen Geflüchteten, als Mitarbeiterin in der Nachmittagsbetreuung in einer Volksschule, als Mentorin und bei den Kinderrechtsworkshops der kija konnte sie Einblick in die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen gewinnen. Ihre Arbeit bei der kija sieht sie als Möglichkeit diese ein bisschen besser zu machen.

"Ich weiß noch als ich vor ein paar Jahren zum ersten Mal für eine Infoveranstaltung mit zwei Jugendlichen in der kija war. Schon damals hatte ich den Eindruck, dass das Team der kija mit ihrem Fachwissen und Engagement wirklich viel Gutes für Kinder und Jugendliche erreicht und ich freue mich sehr nun dabei mitwirken zu dürfen."

Viel Neues und Spannendes steht in der kija an und ich freue mich, in Zukunft selbst in diesem Newsletter davon zu lesen :)

Eure Joanna


Österreichweites & Internationales

Stellungnahme: Die kijas Österreichs zur Impflicht für Kinder und Jugendliche

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich gegen eine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche aus.

Obwohl Jugendliche aus rechtlicher Sicht, um in die Impfung einwilligen zu können, keine Zustimmung von erziehungsberechtigten Personen brauchen, zeigt sich aus praktischer Erfahrung der kijas, dass Jugendliche innerfamiliärem und sozialem Druck unterliegen, der ihnen den Zugang zur Impfung erschwert.

Außerdem verfehlt der geplante Sanktionsmechanismus bei der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren das Ziel der General- bzw. Spezialprävention, da die Geldstrafe in den meisten Fällen von Erziehungsberechtigten bezahlt werden müsste. Dies führt zu Druck- und Schuldgefühlen bei den Jugendlichen. Sollten die Erziehungsberechtigten die Strafe nicht begleichen (können), sind Kinder- und Jugendliche aus sozial-benachteiligten Familien zusätzlich mit finanziellem Druck, der ihre zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten negativ beeinflussen kann, konfrontiert.

Kinder und Jugendliche brachten die größten und meisten Opfer aller Gesellschaftsschichten während der Covid-19 Pandemie. Es ist an der Zeit, auf ihre Interessen und Bedürfnisse bestmöglich einzugehen, anstatt ihnen eine weitere Bürde aufzuerlegen. Die Impfpflicht stellt eine psychische Belastung für diese besonders schutzwürdige Bevölkerungsgruppe dar, da durch die geplante Maßnahme noch größerer familiärer, sozialer, schulischer, sowie gesellschaftlicher Druck entsteht. Um die Wahrung ihrer Interessen und ihre bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sicherzustellen, dürfen Kindern und Jugendlichen keine nachteiligen Konsequenzen durch Nichtimpfung im öffentlichen Leben erwachsen.

Die ausführliche Stellungnahme der kijas gibt es hier zu lesen.

Überdies schließen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vollinhaltlich den Punkten der ÖGKJ (Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde) an:

1. Impfungen sollen für Kinder- und Jugendliche freiwillig bleiben.

2. Der Impfung muss eine adäquate und kindergerechte Aufklärung vorangehen.

3. Kinder sind gemäß der Partizipation so weit einzubeziehen, wie es ihrem Entwicklungsstand entspricht.

4. Ungeimpfte Kinder sollen an der Teilnahme am öffentlichen Leben nicht benachteiligt werden.


Ein offener Brief an den Bildungsminister

Die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs nahmen in einem offenen Brief Stellung zu den geplanten Lockerungen der Covid-19 Schutzmaßnahmen.

Sie begrüßen die geplanten Lockerungsschritte, wie den Entfall der Maskenpflicht im Turnunterricht und für Volksschulkinder am Sitzplatz, weisen aber darauf hin, dass angesichts der veränderten Gesamtsituation alle getroffenen Schutzmaßnahmen unter dem Aspekt des verfassungsgesetzlich verankerten Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips neu bewertet werden sollen.

Obwohl psychische Erkrankungen und Belastungen bei jungen Menschen in einem besorgniserregenden Ausmaß zugenommen haben, werden Kindern und Jugendlichen nach wie vor die strengsten Maßnahmen zugemutet: Sie werden bis zu fünf Mal wöchentlich getestet, müssen bis zu acht Stunden am Tag durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen (auch am Sitzplatz) und bei zwei positiv getesteten Schüler*innen wird häufig die gesamte Klasse ins Distance Learning geschickt. Außerdem wird die zunehmende Emotionalisierung und Polarisierung, auch an Schulen, von den Kinder- und Jugenanwält*innen Österreichs mit großer Sorge beobachtet.

Sie empfehlen daher unter anderem folgende Maßnahmen:

1) Sämtliche aktuellen Corona-Maßnahmen sollen unter Einbindung von Kinderrechtsexpert*innen auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft und sukzessive abgebaut werden.

2) Es gilt überhöhten Leistungsdruck und - umfang zu reduzieren und der Situation angemessene Lösungen und Erleichterungen für Übergangsklassen, Abschlussprüfungen und Matura zu finden.

3) Dabei sind junge Menschen gemäß des im Bundesverfassungsgesetz verankerten Kinderrechts auf Partizipation aktiv miteinzubeziehen. Die Vorschläge von Kindern und Jugendlichen müssen gehört und entsprechend berücksichtigt werden.

Im Allgemeinen plädieren die Kinder- und Jugenanwält*innen Österreichs dafür den Interessen, Bedürfnissen und Rechten von Kindern und Jugendlichen, insbesondere deren psychischen Gesundheit, einen höheren Stellenwert als bisher einzuräumen.

Den offenen Brief der kijas Österreich an den Bildungsminister könnt ihr hier in voller Länge lesen.

Runder Tisch für Menschenrechte hat sich ähnlich zu dieser Thematik geäußert. Deren Stellungnahme zu den Corona-Maßnahmen findet ihr hier.


Schüler*innen brauchen dringend Unterstützung

In den letzten Wochen streikten zahlreiche Schüler*innen der Maturaklassen - sie fordern Wahlfreiheit bei der mündlichen Matura. Gleichzeitig mit dem ersten Streik startete auch die Petition "Diese Schulpolitik? Nicht mit uns!" Sie fordert - neben der freiwilligen mündlichen Matura - bessere und langfristige Konzepte zum Schutz von Schüler*innen, wie etwa Luftreiniger, einen besseren Zugang zu PCR-Tests oder die Aufstockung des schulpsychologischen Personals. Während manche Forderungen, wie etwa jener nach einer Ausweitung der FFP2-Tragepflicht, nicht bei allen Schüler*innen auf Resonanz stößt - im Gegenteil, uns erreichen immer mehr Anfragen von Schüler*innen, die unter der Maskenpflicht leiden - zeigen die Petition und die Streiks: So kann es nicht weitergehen. Zwei Jahre Pandemie mit ihren diversen Schutzmaßnahmen verlangen Kindern und Jugendlichen zu viel ab, wie auch dieser sehr lesenswerte Bericht einer Mittelschullehrerin im Standard zeigt.

Ein wenig Abhilfe schafft wohl das pädagogische Sofortpaket für Schüler*innen, das die Regierung nun geschnürt hat, um die Auswirkungen der Pandemie auf junge Menschen abzufedern. Dazu gehören unter anderem Förderunterricht und Ergänzungstunden für die Vorbereitung zur Matura, die Ermöglichung niedrigschwelliger psychologischer und psychotherapeutischer Beratung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen, der Ausbau der Schulsozialarbeit und eine Kampagne für Bewegung und Sport. Eine weitere Maßnahme sind die Bereitstellung von 500 Euro pro Klasse für eine mehrtägige Schulveranstaltung. Die kija Salzburg begrüßt dies, fordert allerdings eine Nachbesserung in Bezug auf Übernachtungen - diese sollten keine Voraussetzung sein, da sonst die meisten Volksschulklassen den Anspruch verlieren würden.

Wir müssen nun alles tun, um den Kindern und Jugendlichen den Schulalltag so weit wie möglich zu erleichtern!


Resolution zur 14. Jahrestagung der Politischen Kindermedizin

Am 19. und 20. November fand in Salzburg die 14. Jahrestagung der "Politischen Kindermedizin" zum Thema Bildung & Gesundheit statt. Auch Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt hielt dort einen Vortrag zu kinderrechtstauglichen Schulen und analysierte gemeinsam mit anderen Expert*innen das derzeitige Bildungssystem, die Vorteile einer inklusiven Pädagogik und realistische Zukunftsvisionen.

Die Tagungsteilnehmer*innen stellen folgende Forderungen an die Politik:

  • Das Recht auf Bildung und Gesundheit für jedes Kind
  • Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder und inklusive Bildung zur Förderung des Potentials von mit Beeinträchtigungen und zum Ausgleich von Unterschieden in sozialer oder kultureller Herkunft
  • Aufwertung und Wertschätzung der Arbeit von Pädagog*innen durch Verbesserung der pädagogischen Ausbildung und einer Anhebung der Gehälter
  • Zugang zu präventiver und therapeutischer Versorgung durch interdisziplinäre Gesundheitsteams in den Schulen
  • Die Enttabuisierung vom Umgang mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen an den Schulen
  • Flächendeckende Mobbing-/Bullying Präventionsprogramme
  • Bildung auf Basis der Kinderrechte
  • Ein übergeordnetes Netzwerk für Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen mit leichtem Zugang zu einem Angebot an Supervision, Coaching und psychologisch/psychotherapeutischer Betreuung
  • Ausreichend große, flexibel nutzbare, gut belüftete Lernräume, kleinere Gruppen- und Klassenschüler*innenzahlen, einen höheren Betreuungsschlüssel, mehr Bewegungsräume, mehr Sportmöglichkeiten, physiologische Schulzeiten, und mehr Flexibilität im Unterricht

Der Vorstand der Politischen Kindermedizin und die Tagungsteilnehmer*innen fordern eine grundlegende Änderung der Bildungspolitik im Sinne der „Schools for health“ und eine unmittelbare Umsetzung der Forderungen.

Mehr zu den Forderungen im Detail gibt es unter diesem Link zu lesen.


Stellungnahme der kijas Österreichs zum Entwurf des MoRUG

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs nahmen Stellung zu dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden.

Laut dieses Entwurfs soll das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§ 1 Abs. 1 Z. 2 FAGG) auch für die „…Bereitstellung von digitalen Leistungen, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden sollen, gegen die Hingabe von personenbezogenen Daten des Verbrauchers…“ gelten.

Das bedeutet, dass die Daten von Kindern beim Spielen von E-Games, Spiele Apps oder Ähnlichem nicht geschützt sind. Solche Spiele, die es heutzutage auch schon speziell für Kinder gibt, werden oft als „gratis“ beworben, sammeln jedoch als Gegenleistung Daten und fordern Kinder auf, persönliche Angaben zu machen. Die gesammelten Daten werden dann zum Beispiel an Werbenetzwerke weitergegeben.

In Österreich können bereits Jugendliche ab 14 Jahren Geschäfte eingehen, bei denen sie ihre Daten gegen die Möglichkeit online Spiele zu spielen eintauschen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs weisen darauf hin, dass kein Kind willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben ausgesetzt werden darf. Außerdem hat jedes Kind Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen und das Recht, dass seine Interessen in allen Kinder- und Jugendliche betreffenden Angelegenheiten vorrangig berücksichtigt werden.

Um dies zu gewährleisten bedarf es kindergerechter Information und kindergerechter Rücktrittsregeln. Der geplante § 4 des Entwurfes des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes verpflichtet Unternehmen dazu Verbrauer*innen gewisse Informationen zukommen zu lassen. Diese Informationen sollen für Jugendliche verständlich (kurz gehalten, in einfacher Sprache) bereitgestellt werden. Kinder sollten ohne Probleme von Verträgen, die sie dazu verpflichten, ihre Daten herzugeben, zurücktreten können und es soll klar geregelt werden, dass diese Daten im Falle eines Rücktritts sofortig und unwiederbringlich gelöscht werden.

Die ausführliche Stellungnahme zum Entwurf könnt ihr hier lesen.


Oberster Gerichtshof: Urteil zu Recht auf Privatsphäre im Netz

Wer kennt das nicht - Babyfotos und Family Pics auf Facebook. Hier entscheiden Eltern für ihre Kinder, welche Details aus ihrem Privatleben öffentlich zugänglich sind. Dabei geht es auch um die Zukunft der betroffenen Kinder - denn das Internet vergisst nicht. Doch wo genau liegen die Grenzen?

Hierzu liegt nun eine wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor. Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, bei dem eine Mutter Details zum Obsorgestreit in den Sozialen Medien verbreitet hat. In einem öffentlichen Posting erzählte sie von ihrem Familienleben, der Scheidung und dem Konflikt mit dem Expartner um die Obsorge. Der Vater, die Kinder und Großeltern gingen in Folge vor Gericht und hier wurde entschieden, dass die Postings der Mutter die Privatsphäre der anderen Familienmitglieder verletze. Das Recht auf Privatsphäre der Kinder wiege in diesem Fall - so der Oberste Gerichtshof (OGH) - eindeutig schwerer als das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Hier finden Sie das Urteil zum Nachlesen: OGH 15.12.2021, 7 Ob 197/21b


Gutachten des EuGH zur Indexierung der Familienbeihilfe

Im Dezember 2018 führte Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für EU-Bürger*innen ein, die in Österreich arbeiten, aber deren Kinder im Ausland leben. Seitdem bekommen die Eltern von Kindern in EU-Ländern mit geringeren Lebenserhaltungskosten weniger finanzielle Unterstützung. Das dies im höchsten Maße diskriminierend ist, haben die kijas Österreichs schon 2019 in ihrem Bericht an den Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen klar gestellt.

Nun wurde dies auch durch ein Gutachten der Europäischen Gerichtshofs bestätigt. Die Indexierung verstoße gegen EU-Recht, so EU-Generalanwalt Richard de la Tour. Das Fazit: Arbeitnehmer*innen aus dem EU-Ausland müssen unabhängig vom Aufenthaltsort der Kinder die gleichen Beihilfen wie österreichische Arbeitnehmer*innen bekommen, denn sie tragen in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems bei. Die Indexierung, wie sie derzeit Praxis ist, stellt eine Verletzung des Freizügigkeitsrechts dar, sowie eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.


Tipps

"Hoffnung" für junge Geflüchtete

Eine Gruppe von jungen Menschen vom Clearing-house Salzburg nahm am Projekt "Hoffnung" der SOS-Kinderdörfer teil. So entstand ein berührendes Video zum Thema, in dem die Jugendlichen in ihrer Muttersprache über ihre persönliche Auffassung von Hoffnung sprechen. Wie ein junger Bewohner es beschreibt, „Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.“

Um den Glauben an Sinnhaftigkeit nicht zu verlieren, brauchen junge Geflüchtete Perspektiven und Möglichkeiten - dazu gehört auch ein faires Asylsystem, das nicht auf die Ablehnung möglichst vieler Anträge abzielt und Menschen nicht jahrelang im Ungewissen lässt. Wie schön sich die jungen Menschen entwickeln können, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen, zeigt eine Mail, die wir zu Weihnachten von Greta Jungreithmayr erhalten haben. Sie hat vor Jahren Kreativ-Workshops für Jugendliche des open.heart Programms angeboten und erzählt in ihrem Schreiben von einer Begebenheit im letzten Sommer, die wir euch nicht vorenthalten wollen:

"Es war an einem heißen Sommernachmittag, als ich noch kurz ins Leppi schwimmen ging, um mich abzukühlen. In Gedanken das kühle Nass genießend, werde ich von vier jungen feschen Burschen angesprochen, die am Poolrand  verweilten. Mit deren Halloo und einem Lächeln, das mir entgegen gebracht wurde, wurde ich auf diese feschen Männer aufmerksam und war darüber verwundert, dass ich auf meine alten Tag' noch angesprochen werde.
So reagierte ich mit einem verwunderten Kopfschütteln, dass ich nicht wüsste, wer diese jungen Männer wären.

WIR kennen uns hieß es, immer noch mein Staunen darüber  .........
Wir kennen uns von der kija, vom Verein Menschenleben, vom Malen ......

Meine Verwunderung war groß, ist ja doch schon lange her, dass wir die UMF auf einen Teil ihrer Lebensstrecke begleiten durften, vor allem auch darüber, mit welcher liebenswerten Freundlichkeit ich begrüßt wurde.

Da ich nicht mehr wusste, wer der jeweilige junge Mann ist, stellte sich jeder vor:
ich bin S., bin ausgelernter Koch und arbeite in einem Gasthaus in der Altstadt
ich bin M., bin ausgelernter Kaufmann bei Leiner
ich bin M., ich arbeite im Altersheim als Altenpfleger
ich bin A., bin in Ausbildung für Krankenpflege

..........und wie aus einem Munde kam:
wenn sie was brauchen Frau Greta, dann rufen sie uns an.......und so plauderten wir ein wenig am Beckenrand...........

Eine herz-allerliebste Begebenheit, die mich sehr berührt, wie selbstbewusst die Burschen geworden sind, vor allem, was jeder aus sich gemacht hat und nebenbei auch noch die Familie in Afghanistan finanziell unterstützt.
Das ist wirklich bemerkenswert.
Da könnten WIR so einiges für ein MITEINANDER & FÜREINANDER lernen."

Hier geht es zum Video des Clearing-houses: www.youtube.com/watch?v=76nTC9NiQKE


Early Life Care: Fortbildungsangebote

Im Februar und März bietet das Salzburger Institut für Early Life Care wieder einigende spannende online Fachimpulse und Workshops an.

Das Angebot richtet sich an alle, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Familien in den Lebensphasen von Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre auseinandersetzen, wie zum Beispiel Hebammen, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen oder Pädagog*innen. 

Als Teilnahmebestätigung bekommt man ein Zertifikat von der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) und der Antrag für die Anrechnung von Fortbildungspunkten für die Berufsgruppen der Hebammen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Elementarpädagog*innen, Ärzt*innen ist gestellt.

Das Programm im Detail ansehen und anmelden könnt ihr euch unter diesem Link und für indivduelle Anfrangen könnt ihr an elc.kurs@pmu.ac.at schreiben.

SAVE THE DATE
3. Early Life Care Konferenz | 28. – 29. April 2023 in Salzburg | Österreich

 


Symposium Kindheit, Jugend & Gesellschaft X

Der Kongress Kindheit, Jugend und Gesellschaft eröffnet systemische Zugänge zu den Lebenswelten junger Menschen. Im Fokus des Programms steht die Stabilisierung der psychischen Gesundheit sowie Wechselwirkungen mit Ökologie und Sozialem. 28 Referent*innen, 14 Keynote-Vorträge, über 20 Workshops und jung&weise-Dialoge: In großer Vielfalt werden gesamtgesellschaftliche Kontexte beleuchtet. Die Mitwirkung von jungen Menschen steht dabei im Zentrum - sie waren bereits in die Programmentwicklung involviert und sind vor Ort vertreten!

Wann & Wo: 27. bis 29. April 2022, Festspielhaus Bregenz
Zum vollständigen Programm und der Anmeldung gelangen Sie hier.
Veranstalter: www.weltderkinder.at
Kontakt: symposium@weltderkinder.at


Tagung der "German Speaking Association for Infant Mental Health"

Von 31. März bis 2. April 2022 findet an der Universität Potsdam und online die 27. Jahrestagung der GAIMH (German Speaking Association for Infant Mental Health) statt. Dieses Jahr steht die Tagung unter dem Motto "Transdisziplinäre Perspektiven auf Schutz, Förderung und Beteiligung in der frühen Kindheit."

Die Tagung wird in ein abwechslungsreiches Begleitprogramm eingebunden sein und bietet ein vielfältiges Angebot an Workshops und Vorträgen zu den Themenschwerpunkten Schutz, Förderung und Beteiligung in der frühen Kindheit. Am 31. März finden außerdem Arbeitsgruppen, Ländertreffen und die Mitgliederversammlung für GAIMH-Mitglieder statt.

Besprochen werden dabei Fragen wie "Wann fängt Kindheit an?", " Wo können Kleinkinder schon selbst entscheiden?", "Wie sprechen wir mit ihnen und über sie?", "Wie stehen Elternrechte und Kinderrechte zueinander?", "Was machen unsere Gesetze möglich und wo besteht Reformbedarf?", und  "Was ist im Sinne des Kindeswohls?"

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 7. März 2022 gibt es unter diesem Link.


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