Die UN-Kinderrechtskonvention feiert heuer ihr 30-jähriges Bestehen. Österreich hat sich durch deren Unterzeichnung verpflichtet, Kinderrechte ernst zu nehmen und bestmöglich umzusetzen. Anlässlich der derzeit stattfindenden Verhandlungen zur Regierungsbildung weisen die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs auf kinderrechtliche Schwachstellen hin und fordern von der zukünftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu den Kinderrechten.
Entwicklung kinderrechtlicher Grundlagen
Alle Kinderrechte in der Verfassung verankern
Es ist Grundbedingung und vorrangige Aufgabe eines demokratischen Staates, alle Kinder zu schützen und zu stärken – denn die Sicherung des Kindeswohls ist eine vorrangige Aufgabe des Staates. Gleichzeitig sichern Chancengleichheit, Mitbestimmung und Solidarität die Zukunft der Demokratie. Aber wesentliche Kinderrechte, wie jene auf Gesundheit, Bildung, Freizeit oder Armutsbekämpfung, fehlen im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte). Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern deshalb, die UN-Kinderrechtskonvention vollständig in der Verfassung zu verankern und zudem den Gesetzesvorbehalt für zulässige Beschränkungen von Kinderrechten (Art. 7 BVG Kinderrechte) ersatzlos zu streichen.
Drittes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifizieren (Individualbeschwerde)
Wenn die Rechte von Kindern wirksam geschützt werden sollen, muss auch jedes Kind sie einfordern können. Aber in Österreich haben Kinder noch immer keine Möglichkeit, sich direkt an den UN-Kinderrechtsausschuss zu wenden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern deshalb die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention.
Verfassungsrechtliche Absicherung der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinderrechte müssen immer wirksam geschützt sein, unabhängig von aktuellen politischen Ereignissen und Regierungskonstellationen. Dies soll durch eine bundesverfassungsrechtliche Verankerung (BVG Kinderrechte) der Kinder- und Jugendanwaltschaften als unabhängige und weisungsfreie Einrichtungen der Länder, mit angemessenem Monitoringauftrag und ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen, neben den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen, gewährleistet werden.
Aufwachsen in einer intakten Umwelt
Das Recht auf intakte Umwelt als Kinderrecht verankern
Eine intakte Natur ist Lebensgrundlage aller Menschen. Doch durch Umweltzerstörung und fehlende Klimagerechtigkeit wird diese Lebensgrundlage irreparabel zerstört – mit verheerenden Auswirkungen für die Zukunft unserer Kinder. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs regen deshalb eine Initiative Österreichs an, um die UN-Kinderrechtskonvention um das Recht auf intakte Umwelt als 55. Artikel zu erweitern.
Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz setzen
Ein klares Bekenntnis der zukünftigen Regierung zum 1,5-Grad-Ziel und zu globaler Klimagerechtigkeit sowie die Umsetzung sofort wirksamer Maßnahmen sind unabdingbar im Sinne der Kinderrechte. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs unterstützen in diesem Zusammenhang die Forderungen der Bewegung Fridays for Future sowie die Empfehlungen des Referenzplans Ref-NEKP (z.B. klimagerechte Steuerreform, hocheffiziente Energiedienstleistungen, adäquater Ausbau erneuerbarer Energien), als Grundlage für einen wissenschaftlich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang stehenden Nationalen Energie- und Klimaplan.
Kinderrechtskonforme Bildung
Multiprofessionelles Arbeiten in Schulen stärken
Wir brauchen ein Schulsystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich kontinuierlich gefördert und unterstützt werden. Am besten geht dies in Bildungseinrichtungen, in denen LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, FreizeitpädagogInnen und PsychologInnen multiprofessionell und verschränkt zusammenarbeiten. Eine Trennung von Kindern mit anderer Erstsprache als Deutsch oder von Kindern mit Behinderungen in separaten Einheiten widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention.
Lehrpläne aktualisieren
Bildung bedeutet neben dem Erwerb von Fertigkeiten und Fachwissen auch die Entwicklung der Persönlichkeit und sozialer Kompetenzen. Hier ist dringend eine Überarbeitung der Lehrpläne in Hinblick auf aktuelle Herausforderungen, wie Digitalisierung, psychische und körperliche Gesundheit, Beteiligung und Demokratiekultur notwendig. Diese Überarbeitung muss partizipativ, unter Einbindung von Kindern, Jugendlichen und ExpertInnen, erfolgen.
Bildungseinrichtungen zu sicheren Orten machen
Kindergärten und Schulen müssen an den Kinderrechten orientierte Entwicklungs- und Schutzorte für jedes einzelne Kind werden. Dies schließt Konzepte zur baulichen, kommunikativen und sozialen Barrierefreiheit, diskriminierungssensible Bildungsarbeit und die Etablierung einer Kultur der Anerkennung (Empathie, Wertschätzung und Respekt) ein. Die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts an jeder Bildungseinrichtung ist ein grundlegender Bestandteil davon.
Gesundes Aufwachsen ohne Gewalt oder Armut
Kinderkosten erheben und Familienleistungen anpassen
Aktuell sind über 320.000 Kinder und Jugendliche in Österreich armutsgefährdet oder armutsbetroffen. Armut bedeutet ein geringeres Bildungsniveau, schlechtere Gesundheit und weniger soziale Teilhabe. Dies wiederum führt zu enormen volkswirtschaftlichen Folgekosten. Um eine soziale Absicherung für alle Kinder zu gewährleisten, sind empirische Grundlagen zu den Kosten notwendig, die Familien für ihre Kinder tatsächlich aufwenden müssen. Die derzeitigen Familienleistungen basieren auf Zahlen aus dem Jahr 1964. Hier braucht es dringend eine aktuelle Erhebung der Kinderkosten. Davon ausgehend muss eine faire Kindergrundsicherung eingeführt werden, die soziale Sicherheit und Teilhabe ermöglicht.
Gesundheitsversorgung gewährleisten
Im Kindergesundheitsbereich zeichnen sich gravierende Versorgungslücken ab. So nimmt beispielsweise die Anzahl der Kassenkinderärztnnen kontinuierlich ab. Immer mehr MedizinerInnen entscheiden sich, als Wahl- oder PrivatärztInnen zu arbeiten. Dies führt zwangsweise zu einer Zwei-Klassen-Medizin und somit zu einer Benachteiligung von Familien mit niedrigerem Einkommen. Besonders besorgniserregend ist die Lage von Kindern mit psychischen Problemen. Die Wartelisten auf Psychotherapieplätze, die von der Krankenkasse finanziert werden, sind teilweise extrem lang und Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie rar.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern hier dringend die Attraktivierung von Kassenverträgen für KinderärztInnen und KinderpsychiaterInnen sowie den Ausbau von Therapieplätzen und Bettenkapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Gewaltprävention und Gewaltschutz ausbauen
Eine Vielzahl an Familien ist mit der Aufgabe, ihre Kinder alters- und kindgerecht heranwachsen zu lassen, überfordert. Diese Familien von Beginn an professionell zu begleiten heißt kindliches Leid und Traumatisierungen zu verhindern und bedeutet gleichzeitig, den betroffenen Kindern langfristig ein gesundes, selbstständiges Leben zu ermöglichen. Dazu ist das in Österreich bereits vielfach erfolgreich erprobte Konzept der Frühen Hilfen bundesweit umzusetzen.
Mit dem zuletzt beschlossenen Gewaltschutzgesetz ist der bisherige, evidenzbasierte Weg, Gewalt zu reduzieren, verlassen worden, wodurch die Kinderrechte massiv bedroht sind. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs empfehlen eine Überarbeitung des Gesetzes unter Einbindung der ExpertInnen im Feld.
Kinderrechte bei Trennung und Scheidung der Eltern
Ausbau der verpflichtenden Elternberatung gem. § 95 Abs. 1a AußStrG
Die Qualitätsstandards dieses wichtigen Instruments zur Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse ihres Kindes gilt es kontinuierlich weiter zu verbessern, auch im Hinblick auf die Bewusstmachung der Rechte des Kindes. Diese Beratung kommt derzeit nur bei einvernehmlichen Scheidungen zum Tragen, sie sollte künftig auch bei strittigen Scheidungen verpflichtend vorgesehen werden.
Clearing und begleitende Elternarbeit durch die Familiengerichtshilfe
Um gütliche Einigungen der Eltern noch mehr zu forcieren, sollte standardisiert zu Beginn eines jeden Pflegschaftsverfahrens ein Clearing durch die MitarbeiterInnen der Familiengerichtshilfe erfolgen. Als Zukunftsmodell wäre es aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften überlegenswert, die Familiengerichtshilfe als Erstanlaufstelle für Eltern sowohl mit einem verpflichtenden Clearing als auch bei auftretenden Problemen bei der Ausübung des Kontaktrechts dem gerichtlichen Verfahren vorzulagern.
Rechtsanspruch auf einen Kinderbeistand
Die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen treten für eine verpflichtende Bestellung eines Kinderbeistands in jedem Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren ein, sofern nach dem Clearing (bzw. der ersten Verhandlung) durch die Eltern keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann. Die Begleitforschung und die kinderanwaltliche Erfahrung zeigen, dass die Beiziehung eines Kinderbeistands das Kind entlastet, sich positiv auf sein Befinden auswirkt und in vielen Fällen sogar kalmierend auf die gesamte Eltern-Kind-Konstellation wirkt.
Qualitätsstandards bei Sachverständigengutachten
Die Thematik rund um Gutachten und Sachverständige reicht von der Verlängerung der Verfahrensdauer über zu wenige zur Verfügung stehende qualifizierte GutacherInnen bis hin zu fehlenden Standards für die Gutachtenerstellung selbst. Wünschenswert wäre, dass vermehrt auf fachliche Stellungnahmen der Familiengerichtshilfe zurückgegriffen wird und die Einholung von Gutachten auf komplexe Problem- und Fragestellungen beschränkt werden würde. In jedem Fall ist die Vorgabe von österreichweiten Qualitätsstandards für Gutachten in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren unerlässlich und schon lange überfällig.
Umsetzung der bereits im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 enthaltenen Maßnahmen aus dem Bereich des Familienrechts sowie der Kinder- und Jugendhilfe
- Modernisierung und Vereinfachung des Kindesunterhaltsrechts
- Optimierung der Gerichts- und Verwaltungsprozesse insbesondere zur Hebung von Synergieeffekten (Ergänzung: auch Verkürzung der Verfahrensdauer bei Obsorgeentzug und Kontaktrechtregelung)
- Modifikation der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge
- Einführung eines Doppelresidenzmodells
- Evaluierung der Familiengerichtshilfe
- Evaluierung, Weiterentwicklung und Neugestaltung des Mediationsrechts
- Einführung eines Schnittstellenmanagements zwischen Jugend- und Erwachsenenhilfe (Problemstellung: Herausfallen verzögert entwickelter Jugendlicher ab 18 aus der Jugendhilfe)
Schutz für Asylsuchende und Flüchtlingskinder
Kinderhandel – Identifikation durch Information
Der Thematik Kinderhandel sowie der Situation von Flüchtlingskindern in Österreich widmete sich die Fachtagung der Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder „Lost in Migration – Unbegleitete Minderjährige auf der Flucht“ im Jahr 2017 in Linz. Die in diesem Zusammenhang erstellte Publikation „Lost in Migration – unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht“, enthält praxisrelevante Informationen und Handlungsanweisungen. Sie richtet sich an alle Fachkräfte und Berufsgruppen, die in die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger involviert sind, sowie an VertreterInnen der Exekutive und der zuständigen Behörden. Hier bedarf es gezielter Informationen, damit Opfer von Kinderhandel auch als solche identifiziert und unterstützt werden können.
Umfassenden Kindeswohlprüfung im gesamten Asylverfahren
Die in den letzten Jahren laufende Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts und die damit einhergehende restriktivere Verwaltungs- und Abschiebepraxis wird abgelehnt.Die Kinder- und Jugendanwaltschaften empfehlen die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden umfassenden Kindeswohlprüfung im gesamten Asylverfahren angelehnt an Paragraf 138 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, ergänzt um Kriterien wie Bindungen und Sozialisation in Österreich, Dauer des Aufenthalts im Verhältnis zum Alter, physische und psychische Gesundheit (Traumafolgen) sowie Zugang zum Gesundheitssystem, (Über)lebens-, Bildungs- und Entwicklungschancen im Herkunftsland.
Konkrete Maßnahmen betreffend minderjährige AsylwerberInnen
- Altersgerechte und muttersprachliche Informationen für minderjährige AsylwerberInnen vor deren ersten Einvernahme über ihre Rechte im Asylverfahren, Kinderrechte und Hilfsorganisationen
- Altersfeststellungen nur bei begründetem Verdacht und im Beisein einer Vertrauensperson
- Unterstützung für unbegleitete asylsuchende Minderjährige, um sicher und legal in ein anderes Land zu reisen und bei der Familienzusammenführung
- Vom ersten Tag des Aufenthalts in Österreich bestmögliche Unterbringung und Betreuung in pädagogisch dem Alter der Kinder und Jugendlichen entsprechenden Einrichtungen statt in ungeeigneten Großquartieren
- Umsetzung der von UNICEF erarbeiteten Mindeststandards zum Schutz von Kinder in Flüchtlingsunterkünften in Österreich
- Effizientere und kürzere Asylverfahren sowie Gewährleistung des Rechtsschutzes durch unabhängige Rechtsberatung und -vertretung
- Öffnung des Zugangs zu Lehrausbildungen für minderjährige AsylwerberInnen. sowie Abschiebestopp während einer aufrechten Lehrausbildung.
Demokratiebildung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen
Politische Prozesse mitgestalten
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, ist ein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht (Art. 4 BVG Kinderrechte). In der Praxis gibt es hierzu aber noch viel zu tun, denn bis heute gibt es kein verbindliches Instrumentarium, wie die Sicht von jungen Menschen in die politischen Gestaltungsprozesse einfließen kann. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern hier einen obligatorischen Mechanismus, der zum einen Anliegen von Kindern und Jugendlichen in die Gesetzgebungsprozesse einbringt und zum anderen vorgeschlagene Gesetzesinitiativen, die negative Auswirkungen auf junge Menschen haben, im Sinne der Kinderrechte und der Generationengerechtigkeit anpasst.
Demokratie in Kindergärten und Schulen leben
Partizipation muss – auch praktisch – erlernt werden, am besten so früh wie möglich. Bildungseinrichtungen sind hier in die Pflicht zu nehmen. Die Kinderrechte müssen den PädagogInnen wie den Kindern und Jugendlichen bekannt sein. Nur wer seine Rechte kennt, kann sich darauf berufen. Es braucht regelmäßige Foren, in denen junge Menschen ihr Recht auf Beteiligung umsetzen und ihre Lebenswelt mitgestalten können. Gelebte Mitbestimmung bedeutet für Kinder und Jugendliche die Erfahrung von Selbstwirksamkeit, bereitet auf mündige Teilhabe am politischen Geschehen vor und ist ein wirksames Präventionsinstrument. Aus diesem Grund fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs die Aufnahme der Kinderrechte in die Ausbildungscurricula der PädagogInnen sowie in die Lehrpläne aller Schultypen. Jede Bildungseinrichtung muss alters- und entwicklungsgerechte Beteiligungsformen etablieren.
Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit stärken
Wenn Kinder und Jugendliche ihre Umwelt als gestaltbar erleben und sich in Räumen bewegen können, wo sie zu Teilhabe ermutigt und gehört werden, bildet dies eine Basis für die Entwicklung demokratischer Denkweisen und Haltungen und eines friedlichen Zusammenlebens. Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit bildet hierfür durch die Bereitstellung konsumfreier und gestaltbarer Räume und vielfältiger Beziehungsangebote eine unabdingbare Grundlage. Um allen eine kindgerechte Kindheit und Jugend zu ermöglichen, empfehlen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs die Verdoppelung der Mittel für Jugendarbeit in Ländern und Gemeinden durch den Bund.
Gesellschaftlichen Polarisierungen und extremistischen Entwicklungen entschieden entgegenwirken
Demokratieförderung und Präventionsarbeit sind grundlegend für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hierzu bedarf es einerseits demokratiebildender Maßnahmen und einer Stärkung des Zusammenhalts andererseits, aber auch konkreter Maßnahmen, um extremistischen Entwicklungen frühzeitig und effektiv begegnen zu können. Deshalb empfehlen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, anknüpfend an die Empfehlungspapiere des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung, ein Ausstiegsprogramm für extremistische Personen, die Implementierung einer Informations- und Dokumentationsstelle Islamismus sowie einer Informations- und Dokumentationsstelle Rechtsextremismus.