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Hilfe für Kinder und Jugendliche im Asylverfahren

kija Salzburg und Diakonie starten Pilotprojekt Verfahrensbeistand

Verena Roschger, Franz Gabath, Andrea Holz-Dahrenstaedt, Gerhard Herbek, Ulrike Selic, Franziska Kinskofer und Robert Knosp (v.li., nicht im Bild Manuela Geimer) setzen sich für das Pilotprojekt Verfahrensbeistand ein. © BFA

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg hat gemeinsam mit der Diakonie Salzburg und in Kooperation mit dem Roten Kreuz und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) das Pilotprojekt Verfahrensbeistand ins Leben gerufen. Damit soll Kindern, die mit ihren Familien geflüchtet sind, eine Stimme in den für sie oft schwer zu durchschauenden und belastenden Asylverfahren gegeben werden.

Kinder auf der Flucht stellen eine besonders vulnerable Gruppe von jungen Menschen dar. Zahlreiche Artikel der UN-Kinderrechtskonvention tragen dem Rechnung, indem sie für geflüchtete Kinder besondere Schutz- und Beistandsrechte normieren. Zusätzlich ist im BVG Kinderrechte festgehalten, dass bei allen Maßnahmen das Kindeswohl eine vorrangige Erwägung sein muss (Art. 1) und dass die Meinung von Kindern in allen sie betreffenden Verfahren auf angemessene Weise gehört und berücksichtigt werden muss (Art. 4).

Im Frühjahr 2021 stellte die vom Bundesministerium für Justiz zum Thema Kindeswohl in Asyl- und Bleiberechtsverfahren eingerichtete Kindeswohlkommission in ihrem Bericht fest, dass dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen wird. Die Kommission hat u.a. empfohlen, dass Kinder Zugang zu kindgerechter Information und psychosozialer Unterstützung erhalten sollen, wie es für Kinder in anderen Verfahren - Familienrechts- oder Strafverfahren durch Kinderbeistand oder Prozessbegleitung - bereits der Fall ist.[1]

Rechtliche und psychosoziale Begleitung

„Dieser Empfehlung kommen wir nun mit dem Pilotprojekt Verfahrensbeistand nach“, so Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Innerhalb der nächsten drei Jahre sollen zehn bis 15 Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren in Asylverfahren begleitet werden. Unterstützung gibt es auf zwei Ebenen: die rechtliche Beratung übernimmt die Diakonie, um die psychosoziale Begleitung kümmern sich die kija-Expertinnen Franziska Kinskofer und Manuela Geimer. Sie freuen sich bereits über den ersten Fall, einen Jugendlichen, der das Angebot sehr gerne in Anspruch nehmen will.

Ein Kind ist keine Aktenzahl

„Wir sehen immer wieder, dass junge Menschen, deren Familien einen Asylantrag gestellt haben, im Asylverfahren mit ihren persönlichen und ganz individuellen Situationen im Heimat- oder Aufnahmeland zu wenig Berücksichtigung finden. Eine Analyse der Refugee Law Clinic im Jahr 2022 hat ergeben, dass in zwei Drittel der untersuchten Fälle keine Verfahrensbeteiligung der Kinder gegeben war.[2] Doch ein Kind ist keine Aktenzahl, sondern ein Kind mit eigenen Bedürfnissen und Rechten“, betont Holz-Dahrenstaedt. „Daher wollen wir als Kinder- und Jugendanwaltschaft gemeinsam mit der Diakonie ein Sprachrohr für die Kinder und Jugendlichen im Asylverfahren sein, ihre Fragen beantworten und ihnen Orientierung geben.“

Verena Roschger vom Diakonie Flüchtlingsdienst Salzburg ergänzt: "Unsere Erfahrung zeigt, dass Kinder, die zusammen mit ihren Familien flüchten, oft übersehen und nur als Randfigur in den Asylverfahren betrachtet werden. Dies änderte sich erst durch das Engagement der Zivilgesellschaft, die sich für sehr gut integrierte Kinder und deren Verbleib in Österreich stark machte. Mit dem Pilotprojekt eines Kinder-Verfahrensbeistands im Asylverfahren gehen wir nun einen Schritt weiter und wollen sicherstellen, dass Kinder aktiv am Verfahren teilnehmen und entsprechend berücksichtigt werden.“

Kooperation mit BFA und Rotem Kreuz

Möglich wurde dieses Projekt durch die konstruktive Kooperation mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und mit dem Roten Kreuz, das das Flüchtlingsquartier Flussbauhof betreut.  "Das Kindeswohl spielt für das BFA in allen Verfahrensschritten eine besonders wichtige Rolle. Daher freuen wir uns sehr über diese Initiative der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die wesentlich dazu beiträgt, dass Kinder im Familienverband besser über den Ablauf des Asylverfahrens und ihre Rechte in Österreich informiert werden und auch eine laufende Betreuung erhalten", betont dazu Gerhard Herbek, der Leiter der BFA Regionaldirektion Salzburg.

Gesetzliche Verankerung als Ziel

Ziel des Pilotprojektes ist es zu prüfen, ob der Verfahrensbeistand rechtlich verankert werden soll und somit allen geflüchteten Kindern im Asylverfahren das Recht auf Beistand und Gehör zuteilwird. Ähnlich dem 2007 von der kija Salzburg geleiteten Pilotprojekt zum Kinderbeistand, das nach dem erfolgreichen Verlauf 2010 gesetzlich verankert wurde.

[1]https://www.bmj.gv.at/service/publikationen/Kindeswohlkommission.html

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