Biken – Skaten – Scooten
Altersgrenzen
Unter zehn bzw zwölf Jahren musst du beim Radfahren von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden. Ab zehn Jahren darfst du mit Radfahrausweis allein unterwegs sein. Ab zwölf Jahren darfst du auch ohne Radfahrausweis allein fahren. Bis einschließlich zwölf Jahre gilt die Sturzhelmpflicht.
Pflichten mit dem Fahrrad
RadfahrerInnenpflichten sind z. B. die vorgegebene Fahrtrichtung einhalten und rechts fahren, Vorrangregeln beachten, sowie das Alkolimit (0,8 Promille!).
Achtung: Ein Führerscheinentzug ist möglich. Aber wenn das Fahrrad geschoben wird, giltst du als FußgängerIn und musst dich daher auch nicht an das Alkolimit halten.
Seit 2013 ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung strafbar und kann bis zu 72 Euro kosten.
Parken darfst du dein Fahrrad auf öffentlichen Flächen überall dort, wo es FußgängerInnen und andere VerkehrsteilnehmerInnen nicht behindert.
Die vorgeschriebene Ausstattung ist in der Fahrradverordnung festgelegt.
Wo darf man fahren?
Mit Fahrrad, Rollschuhen & E-Bike, E-Scooter und Segway bis max 25 km/h:
Gehsteig | Nein |
Gehweg | Nein |
Fußgängerzone | Nein |
Fahrbahn | Ja |
Radweg | Ja |
Geh- und Radweg | Ja |
Radfahrstreifen | Ja |
Wohn- und Spielstraße | Ja |
Mit Inlineskates und Rollschuhen:
Gehsteig | Ja |
Gehweg | Ja |
Fußgängerzone | Ja |
Fahrbahn | Nein |
Radweg | Ja |
Geh- und Radweg | Ja |
Zebrastreifen | Ja |
Radfahrstreifen | Nein |
Wohn- und Spielstraße | Ja |
Rollschuhstraße | Ja |
Mit Skateboard, Snakeboard, Kickboard, Scooter:
Gehsteig | Ja |
Gehweg | Ja |
Fußgängerzone | Ja |
Fahrbahn | Nein |
Radweg | Ja |
Geh- und Radweg | Ja |
Zebrastreifen | Ja |
Radfahrstreifen | Nein |
Wohn- und Spielstraße | Ja |
Rollschuhstraße | Nein |
Mit dem Einrad:
Gehsteig | Nein |
Gehweg | Nein |
Fußgängerzone | Nein |
Fahrbahn | Nein |
Radweg | Nein |
Geh- und Radweg | Nein |
Radfahrstreifen | Nein |
Wohn- und Spielstraße | Ja |
Rollschuhstraße | Nein |
05 7599 729
kids-line: 0800 234 123 (13:00 – 21:00 Uhr)