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McDonalds oder Kuchen

Die unlängst getätigten zynisch anmutenden Aussagen und Vorschläge zum Thema Kinderarmut sind aus kinderrechtlicher Sicht entschieden zurück zu weisen.

Österreich hat sich vor 34 Jahren zur Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, allen hier lebenden Kindern und Jugendlichen, die gleichen Chancen zu ermöglichen. Nicht nur das, Österreich hat sich am 15.09.2021 auch zur Europäischen Garantie zur Bekämpfung von Kinderarmut durch sechs konkrete Ziele per Ministerratsbeschluss bekannt. Darin ist u.a. ein kostenloser und wirksamer Zugang zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag sowie ein wirksamer Zugang zu gesunder Ernährung zu garantieren. Bis März 2022 hätte ein Nationaler Aktionsplan vorgelegt werden müssen, in dem die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele konkretisiert werden sollten: Österreich ist bis heute säumig!

Selbstverständlich gilt der Grundsatz, dass primär Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind: Gemäß Artikel 27 Abs. 2 gilt das „im Rahmen ihrer Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten“. Aber ebenso selbstverständlich gilt gemäß Abs. 3, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Personen bei der Verwirklichung des „Rechts auf angemessenen Lebensstandard“ zu helfen und effektive, nicht stigmatisierende, Unterstützungsprogramme insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnraum bereitzustellen. Armut hat nichts mit Verwahrlosung zu tun, sondern mit fehlenden Ressourcen, beraubter Chancen und erhöhter Dauerbelastung!

Wir haben junge Menschen in der Beratung, deren Magen vor Hunger knurrt, wir kennen Kinder, die in von massivem Schimmel befallenen Wohnungen und ohne eigenes Bett aufwachsen, deshalb in der Schule gemobbt werden, Kinderärzt:innen, die vor einer Zunahme von Adipositas warnen … Wir alle wissen um die mannigfachen negativen Folgen von Kinderarmut nur zu gut: für jedes einzelne Kind durch geringere physische und psychische Gesundheit, geringere Bildungschancen, niedrigere Lebenserwartung, geringeren Selbstwert, eine Ausgrenzung, die in Summe keine Möglichkeit bietet, aus dieser würdelosen Situation mit eigener Kraft bzw. Leistung aus der untersten Stufe der Gesellschaft heraus zu kommen/aufzusteigen.

Volkswirtschaftlich betrachtet bedeutet das zudem in jedem Fall dauerhaft erhöhte Ausgaben im Gesundheits- und Sozialsystem. Wir fordern daher die Bundesregierung, allen voran den Bundeskanzler nachdrücklich auf, ihre Regierungsverantwortung und damit Fürsorgepflicht ernst zu nehmen, die kinderrechtlichen Vorgaben umzusetzen und herabwürdigende, ausgrenzende und lebensfremde Aussagen zu unterlassen. „Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen fressen“, auch wenn dieser Satz Marie-Antoinette in den Mund gelegt wurde, ist er zum Sinnbild für das Unverständnis gegenüber den realen Problemen von Menschen in Armut geworden.

Ich schließe deshalb mit einem weiteren wichtigen Zitat: „Die Politik hat die Verantwortung für den Charakter der Menschen“, so die kürzlich verstorbene Marie-Therese Escribano. Wenn Politik einen inhumanen Charakter vorlebt, hat das Auswirkungen auf die ganze Gesellschaft. Die Kinder können sich am Wenigsten dagegen wehren. Aber sie sind unsere Zukunft. Deshalb sollten wir uns gemeinsam für ihr Wohlergehen einsetzen.  

Kinder- und Jugendanwältin
Andrea Holz-Dahrenstaedt

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