Alle Jahre wieder erleiden österreichweit bis zu 200 Kinder durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerksscherzartikel Verletzungen an Augen, Händen und Trommelfell. Verkaufsbeschränkungen sind - neben der Verantwortung durch Eltern und der generellen Vorbildwirkung durch Erwachsene - nur ein Aspekt der Problemlösung. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft fordert daher eine entsprechende Regelung in den Jugendschutzbestimmungen, die den Verkauf jeglicher Knallkörper an Kinder
erst ab zwölf Jahren gestattet!
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Knallfrosch und Co erst ab zwölf Jahren
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