Lexikon

Begriffserklärung

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass du TrägerIn von Rechten und Pflichten bist. Sie beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d. h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben, z. B. bist du in einem Job verpflichtet zu arbeiten und hast das Recht auf den Arbeitslohn. Geschäftsfähigkeit hängt einerseits vom Alter und andererseits vom Geisteszustand einer Person ab. Volle Geschäftsfähigkeit erreichst du mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Kinder und Jugendliche sind eingeschränkt geschäftsfähig – je nach Alter.

Kinder und Geschäftsfähigkeit

Bis zum siebten Lebensjahr kannst du dir Kleinigkeiten von deinem Taschengeld kaufen, z. B. einen Schokoriegel.

Unmündige und Geschäftsfähigkeit

Zwischen sieben und 14 Jahren bist du zum Teil geschäftsfähig. Du kannst Alltags-Geschäfte abschließen, z. B. eine Kinokarte kaufen, und du kannst auch Geschenke annehmen. Bei anderen Geschäften muss dein/e gesetzliche/r VertreterIn, in der Regel ein Elternteil, zustimmen oder für dich handeln.

Mündige und Geschäftsfähigkeit

Von 14 bis 18 Jahren kannst du auch ohne Zustimmung deiner Eltern Rechtsgeschäfte abschließen, z. B. kannst du dir von deinem Einkommen oder Taschengeld kaufen, was du willst, sofern dir genügend Geld fürs tägliche Leben bleibt. Dinge, die dir jedoch nur zum Gebrauch überlassen wurden, wie z. B. Schulbücher oder dein Fahrrad, kannst du nicht ohne Zustimmung deiner Eltern verkaufen oder verschenken.

Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit hängt vom Alter und vom Geisteszustand der Person ab. Grundsätzlich bist du ab 14 Jahren deliktsfähig und musst für dein rechtswidriges Handeln einstehen und Schadenersatz leisten. In seltenen Fällen ist es auch möglich, dass du schon früher haftest. Wenn Unmündige (bis 14-Jährige) einen Schaden anrichten, sind deine Aufsichtspersonen dafür verantwortlich, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.

Strafmündigkeit

Strafmündigkeit bedeutet, dass du für strafbare Handlungen verfolgt werden kannst. Strafmündig bist du ab 14 Jahren, davor kannst du nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Prozessfähigkeit / Verfahrensfähigkeit

Prozessfähigkeit bedeutet, dass du bei Gericht Anträge stellen, in einem Gerichtsverfahren Erklärungen abgeben und gegen Beschlüsse oder Urteile Rechtsmittel einbringen kannst. Voll prozessfähig bist du mit 18 Jahren. Vorher hast du z. B. besondere Antragsrechte im Verfahren über Pflege und Erziehung oder das Kontaktrecht.

Medizinische Selbstbestimmung

Medizinische Selbstbestimmung bedeutet, dass du ab 14 Jahren einer medizinischen Behandlung grundsätzlich selbst zustimmen musst und du nicht gegen deinen Willen behandelt werden kannst, wenn du reif genug bist, um die Situation einschätzen zu können. Auch eine Psychotherapie und ein Schwangerschaftsabbruch können nicht gegen deinen Willen erfolgen.

Sexualmündigkeit

Sexualmündigkeit bedeutet, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt (also straffrei) sind, wenn beide schon 14 Jahre alt sind.

Wenn du jünger als 14 bist, ist ...

  • ... Geschlechtsverkehr ab 13 Jahren straffrei, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als drei Jahre älter ist als du;
  • Petting (= sexueller Kontakt ohne Geschlechtsverkehr) straffrei ab zwölf Jahren, wenn der/die PartnerIn nicht mehr als vier Jahre älter ist als du.

Ehemündigkeit

Ehemündigkeit ist gegeben, wenn du 18 Jahre alt bist. Wenn du schon vorher heiraten möchtest, musst du mindestens 16 Jahre alt sein und dich vom Pflegschaftsgericht für ehemündig erklären lassen. Außerdem brauchst du die Zustimmung der Person, die mit der Obsorge betraut ist, in der Regel also deiner Eltern. Das Pflegschaftsgericht kann eine Person dann für ehemündig erklären, wenn der/die vorgesehene EhepartnerIn bereits volljährig ist und der/die Mündige (siehe Altersgrenzen) reif genug erscheint.

Religionsmündigkeit

Religionsmündigkeit bedeutet, dass du ab 14 Jahren selbst entscheiden kannst, welcher Religion du angehören willst. Du kannst dich dann auch alleine vom Religionsunterricht abmelden.

Rechtsmittel

Rechtsmittel sind gesetzlich erlaubte Mittel, mit denen man sich gegen Entscheidungen von Gerichten oder Behörden zur Wehr setzen kann. Fühlst du dich ungerecht behandelt, kannst du mit einem Rechtsmittel erreichen, dass die Entscheidung durch eine höhere Stelle überprüft und gegebenenfalls abgeändert wird.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit bedeutet, dass eine Person, die über 18 Jahre alt und geistig gesund ist, ein Testament machen kann. Personen zwischen 14 und 18 Jahren können nur vor Gericht oder einem/einer NotarIn ein gültiges Testament machen.

Pflegschaftsgerichte / Familiengerichte

Pflegschaftsgerichte entscheiden z. B. über :

  • Streitigkeiten über die Obsorge,
  • Streitigkeiten über den Aufenthalt von Kindern;
  • Streitigkeiten über das Besuchsrecht von Kindern mit Eltern und Großeltern;
  • Streitigkeiten über Pflege und Erziehung von Kindern (Schulausbildung, medizinische Behandlung).

Zuständig ist jeweils das Pflegschaftsgericht in dem Bezirk, in dem du wohnst.

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