Strafregister
Was steht im Strafregister?
Im Strafregister werden Verurteilungen durch ein Strafgericht eingetragen. Die Strafregisterbescheinigung (auch Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über Verurteilungen einer Person. Eine Strafregisterbescheinigung brauchst du für verschiedene berufliche oder private Zwecke, z. B. Führerschein, Bewerbung, Zivildienstantrag, Visum usw.
Nicht ins Strafregister eingetragen werden:
- Verurteilungen zu einer Geldstrafe;
- Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten (bei Erwachsenen bis zu drei Monaten), wenn die Straftat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde;
- Maßnahmen der Diversion, z. B. außergerichtlicher Tatausgleich.
Wo bekommst du deine Strafregisterbescheinigung?
- Beim Gemeindeamt deines Wohnsitzes oder
- in Städten beim Polizeikommissariat, bei der Polizeidirektion oder beim Magistrat.
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