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Präsentation des neuen kija-Tätigkeitsberichts

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag einen Tätigkeitsbericht, der im Sinne der Transparenz eine genaue Darstellung der Arbeit der kija liefern und darüber hinaus kinderrechtliche Lücken aufzeigen und Empfehlungen enthalten soll.

Der neue soeben erschiene Tätigkeitsbericht umfasst auf 64 Seiten den Zeitraum 2021-2023. In diesen Jahren oblag die Leitung der kija der früheren Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Sie stand dem Salzburger Landtag bei der Behandlung des Tätigkeitsberichts am 6. März 2024 als Expertin Rede und Antwort. Seit 1. März 2024 ist Johanna Fellinger neue Salzburger Kinder- und Jugendanwältin. Auch sie formulierte in der Ausschusssitzung wichtige Themenschwerpunkte ihrer künftigen Tätigkeit. 

Der neue Tätigkeitsbericht ist auf unserer Website online verfügbar und kann über kija@salzburg.gv.at bestellt werden.

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