Newsletter kija Sbg 07/21
Liebe Freund*innen der Kinderrechte!
Wir melden uns mit einem kleinen Zwischenbericht bei euch - denn trotz Sommerferien war auch in den letzten Wochen einiges in Bewegung. So haben wir uns nach einem halben Jahr des Übergangs von unseren Mentoring-Programmen verabschiedet und sie endgültig in die Hände des Vereins Einstieg übergeben - natürlich nicht, ohne den Anlass (Corona-konform) gebührend zu feiern!
Im Juli präsentierte die Kindeswohlkommission unter der Leitung von Irmgard Griss ihren lange erwarteten Bericht, für den auch die kijas Österreichs zum Gespräch gebeten worden waren. Der Bericht fiel in eine Zeit, in der das Thema Asyl wieder einmal höchst emotional diskutiert und politisch instrumentalisiert wurde. Asylsuchende Kinder haben Rechte - doch dass Kinderrechte im Asylsystem wenig Platz finden, zeigt der neue Bericht. Die wichtigsten Ergebnisse lesen Sie in diesem Newsletter.
Übersicht
kija Salzburg
- Abschiedsfest für kija-Mentoring-Projekte
- Tagung "Young Rebels" in St. Virgil
- BG/BRG Hallein läuft für den Verein zur Förderung der Kinderrechte
Österreichweites & Internationales
- Stellungnahme der kijas Österreichs zum Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021
- Bericht der Kindeswohlkommission zeigt kinderrechtliche Lücken
- Pressetermin der Salzburger Armutskonferenz zum SUG
Tipps
Abschiedsfest für kija-Mentoring-Projekte
Nun war es also so weit - nach einer halbjährigen Übergangsphase verabschiedete sich die kija Salzburg endgültig von ihren beiden Mentoring-Projekten MutMachen und open.heart. Um den Abschied, aber auch den Neuanfang beim Verein Einstieg gebührend zu feiern, organisierten wir am 3. Juli ein Sommerfest für alle Mentor*innen, Mentees, Pat*innen und Projektmitarbeiter*innen. In die Stimmung beim Fest mischten sich unterschiedliche Gefühle - von Wehmut und ein wenig Traurigkeit, die beiden Projekte gehen zu lassen, über Stolz auf das, was in den letzten Jahren geschultert und erreicht wurde, zu Freude über die nun gesicherte Zukunft der Programme und die Übergabe dieser in gute Hände.
Als MutMachen im Jahr 2006 noch in der Planungsphase steckte, hatten wir ein - aus heutiger Sicht - bescheidenes Ziel: Insgesamt 20 Mentor*innenschaften wollten wir in die Wege leiten. Sie sollten eine Lücke im Leben junger Menschen füllen, denen eine verlässliche Ansprechperson im Alltag fehlte. Immerhin wuchs bereits damals jedes dritte Kind unter erschwerenden Bedingungen auf. Unsere größte Sorge zu Beginn des Projekts: Würden sich denn genug Freiwillige finden?
Fast fünfzehn Jahre später ist die Antwort darauf eindeutig. Beim Abschiedsfest konnten wir stolz auf rund 600 Patenschaften zurückblicken - sowohl aus dem Projekt MutMachen als auch aus dem im Jahr 2015 initiierten Programm open.heart, das jungen Geflüchteten Pat*innen zur Seite stellt und ein Wohnen in Gastfamilien ermöglichen sollte. Und auch wenn es ein wenig gedauert hat, haben wir nun das langfristige Ziel erreicht, die Mentoring-Projekte finanziell und strukturell abzusichern, denn mit Jänner 2021 wurde unser „kleines Pilotprojekt“ zum Sozialen Dienst der Kinder- und Jugendhilfe des Landes. Im September 2020 startete das Auslobungsverfahren des Landes Salzburg, aus dem die EINSTIEG BBQ GmbH erfolgreich hervorging. Sie führt die Projekte Mutmachen und open.heart nun vereint unter der eingetragenen Dachmarke „MutMachen“ im ganzen Bundesland Salzburg.
Beim Abschiedsfest blickten wir noch einmal gemeinsam mit den Mentor*innen und Mentees auf eine intensive, emotionale und unglaublich lehrreiche Zeit zurück, in der immer die Beziehungen im Mittelpunkt standen. Füreinander da zu sein, auf echtes Interesse und Wertschätzung zu stoßen, Fürsorge zu erfahren – all das stärkte die Mentees. Doch auch die Mentor*innen profitierten von den vielfältigen Begegnungen, vom Lernen von- und miteinander. Wir danken ihnen allen, aber auch den zahlreichen Unterstützer*innen und Sponsor*innen, zum Abschluss noch einmal herzlich!
Sollten Sie selbst Interesse an Mentor*innenschaften haben, gibt es nähere Informationen unter einstieg.or.at/mutmachen oder mutmachen@einstieg.or.at
Tagung "Young Rebels" in St. Virgil
Widerstand, Engagement, Mut & Wille zu Veränderung - all das einte die Teilnehmer*innen der Tagung "Young Rebels". Für den Eindruck, der im Laufe der beiden Tage entstand, fand Theo Haas, der Anfang des Jahres als Schulsprecher gegen die Abschiebung seiner Mitschülerin mobilisierte, die perfekten Worte: "Ich glaube,diese Generation wird ziemlich cool sein!"
Organisiert hatten die Tagung das Friedensbüro und das Bildungszentrum St. Virgil, die kija Salzburg war eine der zahlreichen unterstützenden Organisationen. Im Zentrum stand jugendlicher Protest, der wie Keynote-Speaker Dieter Rucht aus Berlin feststellte, in der Geschichte immer existiert hat und immer auch (gute) Gründe hat.
Eingeladen zur Tagung waren Vertreter*innen unterschiedlicher politischer Gruppen und Initiativen - von Fridays for Future über Junepa bis zum Black Voices Volksbegehren. In Panel-Diskussionen, Fishbowls und Workshops wurden zahlreiche Themen aufgegriffen. So wurde das Verhältnis der Generationen in Bezug auf Widerstand diskutiert, die Frage der Privilegien der vielen weißen Mittelschichts-Aktivist*innen in den Raum gestellt oder mit Kunst als Mittel zur widerständigen Praxis experimentiert. Auch die Fragen, inwiefern Gewalt im Rahmen eines Protestes gerechtfertigt sein kann, was überhaupt als Gewalt gesehen wird und wie ziviler Ungehorsam aussehen kann, sorgten für Diskussionsstoff.
Die Veranstaltung fand den idealen Ausklang mit Darbietungen der beiden Teilnehmerinnen vergangener Protest-Songcontests, Yasmo & Gina Disobey. Wir bedanken uns herzlich bei den Veranstalter*innen für die sehr gelungene und inspirierende Tagung und freuen uns auf weitere Veranstaltungen dieser Art und Möglichkeiten zur Vernetzung!
Fotos und Berichte finden sich in den Bezirksblättern, bei der Radiofabrik oder auf der Homepage des Friedensbüros.
BG/BRG Hallein läuft für den Verein zur Förderung der Kinderrechte
Stolze 650,- Euro haben die Schüler*innen, Lehrenden und Freund*innen des BG/BRG Hallein beim virtuellen Lauf für die Kinderrechte gesammelt. Kurz vor Ferienbeginn wurde die Summe an den Verein zur Förderung der Kinderrechte übergeben - anwesend waren dabei der Vorsitzende des Vereins, Gerhard Huber, sowie die Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Als Dank für die Spenden erhielt die Schule den kija „Kinderrechte-Koffer“ mit umfassenden Kinderrechte-Materialien für den Unterricht.
Den beiden Organisator*innen des Laufevents, Katrin Auer und Josef Kreuzberger, liegt das Thema „Kinderrechte“ am Herzen und sie unterstützen durch diese Spende aktuelle Projekte des Vereins bzw. Kinder und Jugendliche in Notlagen. Ein großes Dankeschön an diese beiden im Namen des Vereins zur Förderung der Kinderrechte!
Österreichweites & Internationales
Stellungnahme der kijas Österreichs zum Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2021
Ende Juni veröffentlichten die kijas Österreichs eine Stellungnahme zu den geplanten Veränderungen im Bereich des Maßnahmenvollzugs. Eine wichtige Botschaft, die der Stellungnahme vorausgeht: Der Maßnahmenvollzug als freiheitsentziehende Maßnahme ist für Personen unter 18 generell nicht geeignet. Vielmehr müssten alternative Unterbringungsmöglichkeiten geprüft und geschaffen werden.
Angesichts des weiteren Bestehens des Maßnahmenvollzuges begrüßen die kijas jedoch die geplanten Veränderungen, die schon lange überfällig sind. Positiv bewertet werden demnach die restriktiveren Einweisungskriterien bei jungen Menschen, durch die das Problem der schwierigen Diagnose von psychiatrischen Erkrankungen bei Jugendlichen erkannt wird. Ebenso hervorzuheben ist die engmaschigere Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme, sowie die festgelegte maximale Einweisungsdauer bei jungen Menschen auf 10 statt 15 Jahre. Die kijas Österreichs kritisieren jedoch das Vorhaben, auch terroristische Straftaten in den Regelungskomplex des Maßnahmenvollzugs einzubinden, diese sind themenfremd und bereits durch Sicherungsmittel für gefährliche Rückfallstäter*innen in ausreichendem Umfang abgedeckt.
Die kijas begrüßen die Neuregelung der Vernehmungssituation für junge Erwachsene und damit einhergehend, dass es nun auch für diese Gruppe ermöglicht werden soll, nie alleine einer Vernehmungssituation ausgesetzt zu sein. Wichtig ist jedoch weiterhin, dass alle notwendigen Informationen in einfacher und verständlicher Sprache erteilt werden, um eine effektive Wahrnehmungsmöglichkeit der Rechte von jungen Erwachsenen sicherzustellen. Ein zentrales Anliegen der kijas ist auch die Forderung nach Schulungen für das gesamte Personal der Strafverfolgungsbehörden und Unterbringungseinrichtungen, sowie die Durchführung des Verfahrens ausschließlich von Kinder- und Jugendpsychiater*innen als Gutachter*innen. Damit müssen jedoch dringend notwendige finanzielle Ressourcen verbunden sein.
Den Text in voller Länge zum Nachlesen finden Sie hier.
Bericht der Kindeswohlkommission zeigt kinderrechtliche Lücken
Mitte Juli präsentierte die Kindeswohlkommission, die nach der Abschiebung von Wiener Schüler*innen eingesetzt worden war, die Ergebnisse ihrer Untersuchungen. Die Autor*innen stellen dabei der derzeitigen Praxis im Asyl- und Fremdenrechtsbereich kein gutes Zeugnis aus: Das Kindeswohl wird nicht ausreichend berücksichtigt und ist in den entsprechenden Gesetzen auch nicht ausreichend verankert. Sie verorten weiters massive Unterschiede in Bezug auf die Kindeswohlbetrachtung in der Verfahrensführung.
Weitere Kritikpunkte des Berichts: Kinder werden oft nicht als eigene Rechtsträger*innen gesehen, sondern als Anhängsel ihrer Eltern. Ihnen werden dabei häufig Verstöße der Eltern gegen fremdenrechtliche Bestimmungen zur Last gelegt, statt ihre eigene Verwurzelung im Land zu berücksichtigen. Kinder unter 14 Jahren kommen in den Verfahren erst gar nicht zu Wort.
Die Referent*innen, aber auch die Richter*innen sind nicht in der Arbeit mit Kindern und in Bezug auf Kinderrechte geschult und es gibt keinerlei verbindliche Vorgaben für die Kindeswohlprüfung während des Verfahrens. Zudem arbeiten die Referent*innen im Rahmen eines Punktesystems, sie müssen eine bestimmte Punkteanzahl in der Woche erreichen - dabei erhalten sie eine höhere Punktezahl für negative als für positive Bescheide. Positive Bescheide werden nach dem Vier-Augen-Prinzip gehandhabt, negative werden nicht von einem*r zweiten Referent*in überprüft.
Die Autor*innen des Berichts kritisieren die Situation für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Hier gelten je nach Bundesland sehr unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe. Diese sollte von Beginn des Aufenthalts in Österreich an die Obsorge für die Jugendlichen übernehmen. Hier braucht es klare, einheitliche Standards und Kinder bis 18 sollten auch bei den Tagsätzen in den Einrichtungen gleich behandelt werden wie heimische fremduntergebrachte Kinder, so die Empfehlung.
Der Bericht lenkt Aufmerksamkeit auf das regelmäßige Verschwinden von unbegleiteten jungen Geflüchteten und das Fehlen eines Konzepts für den Umgang damit. Jungen Menschen fehlen oft Perspektiven - wenn sie nicht in die Schule gehen oder keine Lehre machen können. Auch wenn der Verfassungsgerichtshof eben erst Erlässe aufgehoben hat, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende fast verunmöglichten, arbeitet die jetzige Regierung schon an neuen einschränkenden Erlässen. Es wird für junge Menschen also weiterhin schwierig sein, sich zu integrieren und es hilft nicht, wenn ihnen im Verfahren, wie die Autor*innen festhalten, eine gute Integration zwar zuerkannt, aber negativ ausgelegt wird - in dem Sinne, dass sie sich ja ohnehin überall anpassen könnten.
Altersfeststellungen in Österreich werden derzeit nur an körperlichen Faktoren festgemacht, die sehr ungenaue Ergebnisse liefern. In anderen Ländern, wie etwa Schottland, stehen stattdessen psychosoziale und kognitive Faktoren im Zentrum - etwas, was die Autor*innen auch für Österreich fordern.
Weiters macht der Bericht auf den Bedarf an therapeutischer Unterstützungsangeboten aufmerksam und empfiehlt eine ähnliches System wie beim Kinderbeistand für die Dauer des fremdenrechtlichen Verfahrens. Insgesamt sollte ein umfassendes und unabhängiges Kinderrechte-Monitoring eingerichtet werden.
Die zahlreichen Empfehlungen des Berichts decken sich weitgehend mit den Forderungen, die die kijas Österreichs seit Jahren an die Öffentlichkeit tragen und wir hoffen, dass hier endlich kinderrechtliche Lücken geschlossen werden. Das Justizministerium hat schon erste Schritte angekündigt, doch der vom Innenministerium veröffentlichte Kindeswohl-Bericht - der übrigens aus dem Jahr 2011 stammt - gibt wenig Grund zur Hoffnung, denn hier wird die verfassungsrechtlich festgeschriebene Vorrangigkeit des Kindeswohls in Frage gestellt. Dass die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls im österreichischen Asylverfahren rechtsverbindlich ist, das hält jedoch auch ein Bericht vom UNHCR fest, der im Juni dieses Jahres veröffentlicht wurde und der ähnliche Problemfelder aufzeigt wie der Bericht der Kindeswohlkommission. Deshalb wäre aus unserer Sicht wichtig, den Vorbehalt in Artikel 7 im BVG Kinderrechte zurückzunehmen, der Einschränkungen der Kinderrechte möglich macht.
Die Lang- & Kurzfassung des Berichts der Kindeswohlkommission finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums: www.bmj.gv.at/themen/Kindeswohlkommission.html
Der UNHCR-Bericht "Der Kindeswohlvorrang im Asylverfahrenskontext - Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für die Umsetzung in Österreich" kann hier nachgelesen werden.
Pressetermin der Salzburger Armutskonferenz zum SUG
Mit Jänner dieses Jahres trat das neue Salzburger Sozialunterstützungsgesetz in Kraft, das die bisherige Mindestsicherung ersetzte. Schon vor seiner Einführung warnte die kija Salzburg - wie viele Organisationen - vor Verschlechterungen durch das neue Gesetz für Kinder. Statistiken der letzten Jahre zeigen einen signifikanten Anstieg bei der Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung von Kindern. Dabei sind vor allem Kinder in Familien mit erwerbslosen Eltern bzw. kinderreichen Familien von Armut betroffen. So ist in Familien mit drei oder mehr Kindern das Armutsrisiko zehnmal größer als bei Kinderlosen.
Bei einem Pressegespräch am 15. Juli übte die Salzburger Armutskonferenz, ein Netzwerk in dem unter anderem die kija Salzburg vertreten ist, Kritik an dem Gesetz, das eine deutliche Verschlechterung der Hilfeleistungen für Menschen mit geringen Einkommen bewirkt hat. Durch zahlreiche Fallbeispiele konnten Lücken im neuen Unterstützungssystem belegt werden - kija-Mitarbeiterin Barbara Erblehner-Swann sprach dabei speziell über die Situation von Familien und die Auswirkungen des Entfalls von Kindersonderzahlungen. Zusätzlich macht sie auf die Stigmatisierung aufmerksam, zu der das Ansuchen am Amt für zusätzlichen Bedarf führt - zum Beispiel wenn für eine neue Schultasche eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden muss.
Ein wesentliches Problem liegt weiterhin in der pauschalen Annahme des Bedarfs von Kindern, der als prozentueller Anteil des Erwachsenenbedarfs errechnet wird. Sie stützt sich jedoch in keinster Weise auf eine ausreichende empirische Grundlage und ist auch nicht schlüssig nachvollziehbar. Eine nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen erfolgte Schätzung widerspricht dem Sachlichkeitsgebot und somit dem Gleichheitsgrundsatz. Der Bedarf sollte also vielmehr je nach persönlicher Situation, individuellen Bedürfnissen und Alter berechnet werden. Als ersten Schritt fordern die Vertreter*innen der Armutskonferenz unter anderem die Erhöhung der sogenannten Kinderrichtsätze von derzeit 21 auf 30 Prozent.
Auch der Runde Tisch Menschenrechte, dem die kija Salzburg ebenfalls angehört, äußerte sich in einer Presseaussendung zu den alarmierenden Auswirkungen des SUG. Die Autor*innen sehen empfindliche Leistungseinbußen bei verschiedenen vulnerablen Gruppen, besonders betroffen seien jedoch Kinder, "denen aufgrund unterschiedlicher Änderungen die Unterstützung auf 60 Prozent dessen zusammengestrichen wird, was bis vor kurzem noch durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) geleistet wurde." Sie fordern - wie auch die kija Salzburg & die Armutskonferenz - rasche Nachbesserungen in der neuen Sozialunterstützung, auf Bundes- wie auf Landesebene.
Hier finden Sie die Petition der Volkshilfe - Kinderarmut abschaffen!
Tipps
Informationen zu Impfungen für junge Menschen
Als wir beim letzten Teamtreffen alle zusammensaßen, wurde uns klar: Mittlerweile sind wir alle geimpft. Als Mitarbeiter*innen einer Organisation, die mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, die selbst zum Teil noch nicht geimpft werden können, stand außer Frage, dass wir hier Verantwortung übernehmen müssen. Denn was wir um jeden Preis vermeiden möchten: erneute Schulschließungen im Herbst.
Für Kinder über zwölf ist die Impfung mittlerweile möglich, ab 14 können junge Menschen selbst entscheiden, ob sie eine Impfung erhalten wollen - auch ohne Einwilligung der Eltern. Die Bundesjugendvertretung hat deshalb Ressourcen zum Thema Impfung für junge Menschen zusammengestellt. Sie hat unter anderem einen kurzen Gesprächsleitfaden erarbeitet, der als Anregung für die Auseinandersetzung mit dem Thema Impfen dienen soll - mit ihm soll auch Fake News entgegengewirkt werden.
Weiteres findet ihr auf bjv.at/portfolio-items/infos-zur-covid-19-impfung/
Petition: Rettet das IGLU!
Das Jugendzentrum IGLU leistet seit mittlerweile 44 Jahren wichtige sozialräumliche Jugendarbeit. Dabei kommen die meisten Besucher*innen aus den umliegenden Schulen und so bietet das IGLU einen Anlaufpunkt für die Jugendlichen im Alter von elf bis 20 Jahren. Für viele junge Menschen ist das IGLU schon zu einer 2. Heimat geworden. Nun droht jedoch das Aus für das Jugendzentrum, der Betreiber, die Erzdiözese Salzburg, verweist auf Geldnot und meint, die Kosten nicht mehr decken zu können.
Mit einer Online-Petition wird nun versucht die Schließung aufzuhalten - ihr könnt sie hier unterzeichnen!
Laufende Infos rund um die kija Salzburg findet ihr auf www.kija-sbg.at, unter www.facebook.com/kijasalzburg oder auf Instagram. Und folgt uns jetzt auch auf TikTok @kija.salzburg
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