Einkaufen

Umtausch, Rückgabe & Rücktritt

Wenn die Ware keine Fehler hat, dir aber die Sache z. B. nicht mehr gefällt oder nicht passt, muss das Geschäft die Sache nicht umtauschen oder dir das Geld zurückgeben. Das wäre eine freiwillige Leistung des Geschäfts. Wenn das Geschäft die Ware zurücknimmt, musst du dich auch mit einem Gutschein begnügen. Wenn du beim Kauf vereinbart hast, dass du ein Umtauschrecht hast, lass dir das eventuell auf der Rechnung vermerken.

Weitere Infos

Garantie & Gewährleistung

Wenn die Ware fehlerhaft ist und die Mangelhaftigkeit schon beim Kauf vorhanden gewesen ist, hast du Anspruch auf Gewährleistung. Wende dich an das Geschäft, in dem du die Sache gekauft hast. Wenn die Mangelhaftigkeit in den ersten sechs Monaten auftaucht, wird vermutet, dass das Problem schon von Anfang an vorhanden war.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist von üblicherweise zwei Jahren muss das Geschäft die Sache „reparieren“ oder austauschen - du kannst dir aussuchen, was du lieber möchtest. Sind Reparatur oder Tausch nicht möglich, hast du Anspruch auf Preisminderung oder Rücknahme der Ware und du bekommst dein Geld zurück. Einen Gutschein musst du dann nicht nehmen.

Die Originalverpackung musst du nicht aufheben, nur die Rechnung und den Garantieschein. Eine Garantie kann von dem/der VerkäuferIn oder dem/der HerstellerIn gegeben werden und auch länger als die Gewährleistung gelten.

Gutscheine

Gratis Gutscheine dürfen eine Frist haben, z. B. für das erste Fahrradservice nach Neukauf oder ein gratis Getränk. Bezahlte Gutscheine sind 30 Jahre lang gültig, wenn auf dem Gutschein oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Frist steht. Wenn bezahlte Gutscheine eine Frist haben, darf das Unternehmen keine zu kurze Frist draufschreiben. Ein oder zwei Jahre wären jedenfalls zu kurz. Vier oder fünf Jahre müssen Gutscheine mindestens gelten. Wenn du einen Gutschein mit Befristung hast, wenden dich bei Problemen an eine Konsumentenberatung, z. B. an die Arbeiterkammer.

Nicht bestellte Waren

Wenn du Sachen geschickt bekommst, die du nicht bestellt hast, z. B. Schulklassenfotos, Kalender von Tierschutzorganisationen oder einen Band eines Lexikons, musst du das nicht bezahlen und auch nicht zurückschicken. Wenn die Sache an jemanden anderen adressiert ist und versehentlich in deinem Briefkasten gelandet ist, musst du die Ware zurückschicken.

Mahnung & Inkassobüro

Firmen müssen nicht mahnen. Sie können gleich die Zahlung verlangen oder auch sofort ein Verfahren bei Gericht einleiten. Mahngebühren musst du zahlen, wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kaufvertrages steht. Wenn du länger nicht zahlst, wird meist ein Inkassobüro eingeschaltet - dann wird es noch teurer. Wenn das Inkassobüro zu dir nach Hause kommt, verlange einen Ausweis und sage deinen Eltern Bescheid. Der/die MitarbeiterIn darf gegen deinen Willen nichts mitnehmen, auch kein Geld. Wenn er/sie gegen deinen Willen in die Wohnung kommt, kannst du sogar die Polizei rufen, denn das ist strafbar.

Nach drei Jahren sind die meisten Forderungen abgelaufen – sozusagen verjährt – und können nicht mehr von dir verlangt werden. Einige Forderungen verjähren jedoch erst nach 30 Jahren, z. B. solche aus einem Gerichtsurteil.

Diebstahl & Kaufhausdetektiv

Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten, wenn der Verdacht besteht, dass du etwas gestohlen hast. Auch die Angestellten des Geschäftes dürfen dies tun. Wenn ein begründeter Verdacht besteht, wird meist sofort die Polizei gerufen. Die Polizei darf deine Taschen durchsuchen. Du wirst wahrscheinlich angezeigt und bekommst vielleicht auch ein Hausverbot. Für die Detektivkosten musst du eventuell einen Kosten- bzw. Aufwandersatz bezahlen. Der Aufwandersatz darf aber nur für die wirklich entstandenen Kosten verlangt werden, nicht z. B. für Videoüberwachungskosten im Geschäft. Wenn die Rechnung sehr hoch ist, wende dich an die KIJA in deinem Bundesland oder eine andere Beratungsstelle.

Den Diebstahl von kleinen Sachen wie z. B. Kaugummis nennt man Entwendung. Wenn du solche Sachen, die wenig wert sind, mitgehen lässt, wird die Polizei wahrscheinlich nicht verständigt werden. Das Geschäft könnte aber trotzdem bei Gericht ein Strafverfahren einleiten. Versuche dich zu entschuldigen und den Schaden gutzumachen, sodass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.

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