Kinderlärm

Ab wann ist es zu laut?

Unter NachbarInnen gibt es ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme:

  • Typischer Lärm, den Kinder beim Spielen machen, muss von den NachbarInnen akzeptiert werden. Auch die Gerichte sagen, dass spielende Kinder nicht stören. Die normalen Geräusche von spielenden Kindern - Lachen, Rufen usw. - sind jedem zumutbar. NachbarInnen müssen sich damit abfinden.
  • Ungebührlicher Lärm ist z. B. Lärm während der Ruhezeiten, in der Nacht oder wenn der Lärmpegel außergewöhnlich hoch ist, z. B. über längere Zeit mit einer Metallstange auf eine Tonne schlagen. Dann können die NachbarInnen auch die Polizei rufen und eine Verwaltungsstrafe wäre möglich (s. Anstand - Ordnung - Ruhe).
  • Ist es immer wieder außergewöhnlich laut, können NachbarInnen auch eine Klage bei Gericht einbringen.
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