Grillen – Lagerfeuer – Camping

Grillen

Grillen ist nur auf eigenem Grund oder sonst mit Zustimmung des/der GrundeigentümerIn erlaubt. Das gilt auch für öffentlichen Grund, z. B. am Flussufer. Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, wenn es in der Hausordnung nicht verboten ist und andere NachbarInnen es auch machen. NachbarInnen könnten sich aber beschweren, wenn es zu laut ist (s. Anstand - Ordnung - Ruhe) oder sie durch den Rauch gestört werden.

Lagerfeuer

Ein lagerfeuer muss man in einigen Bundesländern bei der Feuerwehr anmelden. Du kannst dich bei deiner Gemeinde erkundigen. Für ein Lagerfeuer darfst du nur trockenes und unbehandeltes Holz oder Holzkohle verwenden. Im Wald darf man gar kein Feuer machen.

Zelten & Campieren

Wenn du außerhalb von Campingplätzen „wild" zelten willst, brauchst du die Zustimmung des/der GrundeigentümerIn. In Schutzgebieten, z. B. Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten und Nationalparks, darf man gar nicht zelten oder campieren.

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