Gericht

Verschiedene Arten von Gerichten

Strafgericht

Das Strafgericht entscheiden über strafbare Handlungen, z. B. Körperverletzung oder  Diebstahl. Die Verhandlung kann vor einem Bezirksgericht oder Landesgericht stattfinden.

Zivilgericht

Zivilgerichte entscheiden bei Streitigkeiten zur Durchsetzung privater Rechte, z. B. bei Klagen auf Einhaltung eines Kaufvertrages oder bei Schadenersatzforderungen. Die Verhandlung kann vor einem Bezirksgericht oder Landesgericht stattfinden.

Zuständigkeiten von Gerichten

Bezirksgerichte sind für kleinere Angelegenheiten wie z. B Familienangelegenheiten zuständig. Pflegschaftsgerichte oder Familiengerichte (= Bezirksgerichte für Familienangelegenheiten) entscheiden in familienrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Obsorge, Besuchsrecht oder Unterhalt. Landesgerichte sind für größere Angelegenheiten zuständig und für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Bezirksgerichte.

Örtlich gesehen ist bei noch nicht volljährigen Beschuldigten das Strafgericht in dem Bezirk, in dem der/die Beschuldigte wohnt, zuständig, bei Volljährigkeit ist der Tatort ausschlaggebend. Bei zivilrechtlichen Verfahren ist immer das Zivilgericht in dem Bezirk zuständig, in dem der/die Beklagte wohnt. Beim Pflegschaftsgericht richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk, in den das Kind wohnt.

Für Verwaltungsübertretungen sind keine Gerichte, sondern (Verwaltungs-)Behörden zuständig. Man kann aber auch für Verwaltungsübertretungen ins Gefängnis kommen, z. B. wenn man längere Zeit eine Strafe nicht bezahlt.

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