Gefährliche Inhalte

Für Jugendliche unter 18 Jahren sind pornografische, gewaltverherrlichende Inhalte nach den Jugendschutzgesetzen verboten. nationalsozialistische Nationalsozialistische Inhalte sind allgemein verboten. Du machst dich also strafbar, wenn du solche Inhalte konsumierst. Erziehungsberechtigte und LehrerInnen müssen dich vor diesen Inhalten schützen und sie vom Handy oder Computer löschen bzw. dir das Gerät abnehmen, wenn sie davon erfahren. Ansonsten machen sie sich ebenfalls strafbar. Wenn du unter 18 Jahren auf Erwachsenenseiten etwas kaufst oder ein Abo bestellst, kann es schwierig sein, aus dem Kaufvertrag mit dem Argument, dass du ja noch nicht 18 bist, auszusteigen. Mit der falschen Altersangabe könntest du dich wegen Betrugs strafbar gemacht haben.N

Fragfinn oder Blinde Kuh sind sichere Suchmaschinen für Kinder.

Grooming

Grooming nennt man die Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Jugendlichen über das Internet mit dem Ziel, sie später sexuell zu belästigen oder zu missbrauchen. Oft schreiben Personen Dinge, die gar nicht stimmen, und geben ein falsches Alter an. Du weißt nicht, mit wem du es zu tun hast. Triff dich jedenfalls nicht allein mit einer Person, die du nur über das Internet kennst. Wähle als Treffpunkt einen öffentlichen Ort, z. B. ein Cafe.

Sexting und Posing

Sexting und Posing sind Formen der Gewalt. Die Folgen sind schwerwiegend. Dem Mädchen Amanda Todd haben sie das Leben gekostet.

Achtung bei Nacktfotos
Strafbar macht sich, wer ein pornografisches Foto (= ein Foto, auf dem Geschlechtsteile oder sexuelle Handlungen gezeigt werden) von einer Person unter 18 Jahren herstellt oder besitzt oder weitergibt.

Ausnahme:
Nicht strafbar sind Fotos mit Einwilligung der jugendlichen Person, die  nur für den „Eigengebrauch“ der fotografierten oder fotografierenden Person sind. Sobald du das Foto aber z. B. FreundInnen via Handy oder facebook schickst, hättest du dich schon strafbar gemacht.

Anzeige erstatten

Anzeige bei sexuellen Übergriffen im Netz kannst du bei der Polizei erstatten. Über die IP-Adresse kann möglicher Weise nachverfolgt werden, wer dich angegriffen hat. Mache Screenshots und speichere alle Beweise ab.

Internetkriminalität, Kinderpornografie, NS-Wiederbetätigung und mehr
kannst du bei der Stopline oder der Meldestelle des Bundeskriminalamtes melden.