Newsletter kija Sbg 05/20

Liebe FreundInnen der Kinderrechte!

Wir hatten gerade erst zwei Wochen die Übersiedlung in die Fasaneriestraßer hinter uns gebracht, als am Freitag den 13. März der österreichweite Shutdown verhängt und wir in Windeseile für das gesamte kija Team einen „Bleib zu Hause-Arbeitsplatz“ einrichten mussten. Die folgenden sieben intensiven Wochen waren geprägt vom Neuorganisieren eines hochtourigen Notbetriebs und vorallem der großen Sorge um die nachteiligen Auswirkungen der Pandemie und deren Bekämpfungsmaßnahmen auf Kinder und Jugendliche. Denn Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung einfühlsame Beziehungen, Berührung und Nähe, Kontakte zu Gleichaltrigen und Raum, um ihre (Um-)Welt zu erfahren. Nicht umsonst heißt es in einem afrikanischen Sprichwort: „Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf!“

Genau dieses in der westlichen Welt ohnehin klein gewordene "Dorf" drohte vielen Kindern nun durch Kindergarten- und Schulschließungen, Kontaktverboten zu Großeltern, FreundInnen und Verwandten völlig abhanden zu kommen. Auch so gut wie alle psychosozialen Beratungsdienste stellten auf "Online" um. Eine Online-Beratung ist zwar in der Not besser als nichts, kann aber den direkten Kontakt bei weitem nicht ersetzen. Dass „social distancing“ besonders für Heranwachsende, besonders für Kinder in ohnehin schon schwierigeren Lebensumständen (sei es für Kinder psychisch kranker Eltern, sei es für armutsgefährdete Kinder oder für Kinder mit Behinderung) eine Gefährdung ihrer psychischen und physischen Gesundheit bedeutet, ist evident.

Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die junge Generation p.c. noch zukommen, werden wir erst in den kommenden Jahren sehen. In jedem Fall müssen wir jetzt die richtigen Lehren aus der Corona-Krise ziehen, denn sie zeigt die Schwachstellen unseres Systems deutlich auf! Es müssen gezielt Maßnahmen in den Bereichen Kinderarmut, Kinderschutz und Bildung gesetzt werden, um unsere Kinder zukünftig - nicht nur aber auch für den Fall einer zweiten Welle  - besser zu unterstützen. Kinder sind nicht nur besonders vulnerabel, sie sind die systemrelevanteste Gruppe überhaupt!


Wie wir jetzt beraten - für euch da!

Nach sieben Wochen Homeoffice mit Beratungen über Telefon, Chat und was es sonst noch an Kanälen gibt, ist die kija Salzburg seit 04. Mai 2020 wieder zurück im Büro. Das bedeutet, dass zu unseren regulären Öffnungszeiten und zu vereinbarten Terminen immer ein Berater oder eine Beraterin für persönliche Gespräche anwesend ist. Natürlich bieten wir aber auch weiterhin Chat- oder Telefonberatung an.

Maske, Visier und/oder Abstand

Wer persönlich vorbeikommt, muss für das Stiegenhaus und den Lift entweder eine Maske oder ein Visier tragen. Wer sie vergessen hat, bekommt am Eingang eine Maske. Die Beratung selbst kann dann mit dem nötigen Mindestabstand von zwei Metern auf Wunsch auch ohne Maske stattfinden. Es besteht auch die Möglichkeit, nach draußen in den Park zu gehen, um sich dort zu unterhalten.

Unsere regulären Öffnungszeiten in der Fasaneriestraße 35 sind:

Mo, Di, Do von 09.00 - 13.00 & 14.00 - 16.00 Uhr
Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Fr: 09.00 - 13.00 Uhr

tel: 0662-430 550, kija@salzburg.gv.at
Terminvereinbarung erbeten!

Auch das Regionalbüro Innergebirg ist wieder persönlich erreichbar:

tel: 0664-611 6636, kija.innergebirg@salzburg.gv.at

kija goes Instagram

Übrigens haben wir den Lockdown genutzt, um usere Online-Fertigkeiten auszubauen. Wer also über seine Sorgen lieber schreibt als spricht, kann sich mit unseren BeraterInnen gerne im Chat treffen. Und: Die kija Salzburg ist jetzt auch auf Instagram. Folge uns (unauffällig) auf www.instagram.con/kija_salzburg ;-)


Das Recht zu spielen in Coronazeiten

Die kija Salzburg hatte in den letzten Wochen immer wieder mit Familien zu tun, in deren Alltag das Recht auf Freizeit und Spiel (Artikel 31 UN-Kinderrechtskonvention) durch die Covid-19-Maßnahmen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde:

  • So kam es zu Beschwerden wegen "Kinderlärms", weil die Kinder nicht nach draußen ausweichen konnten;
  • teilweise kam es zu Abmahnungen und/oder unverhältnismäßig hohen Strafen aufgrund "nicht korrekten Spaziergehens" (z. B. Klettern auf einem Baum)
  • oder Kinder litten unter fehlenden Bewegungsmöglichkeiten aufgrund geschlossener Spiel- und Sportplätze.

Insbesondere Kinder und Jugendlichen, die auf beengtem Wohnraum ohne eigenen Garten aufwachsen, waren stark eingeschränkt.

Seit 01. Mai 2020 sind die Spielplätze zum Glück wieder offen - unter Einhaltung bestimmter Regeln. Damit aber der Spagat zwischen unbeschwertem Spiel und Sicherheitsvorkehrungen gelingt, sind insbesondere die Erwachsenen gefordert, individuelle Spielideen und kreative Herangehensweisen zu (er-)finden. Die kija Salzburg hat ein Plakat gestaltet, das das Spielen in den Vordergrund rückt und die wichtigsten Regeln dennoch kindgerecht mittransportiert. Das Plakat kann ab sofort in der kija Salzburg bestellt werden - bitte gerne möglichst auf Augenhöhe der Kinder anbringen.

Spielplatzverordnung
Presseaussendung: Spielen (wieder) erlaubt!"
Presseaussendung: Kinder brauchen Platz zum Spielen!


Besuch der Eltern (war) nicht möglich

In der Zeit des Lockkdowns waren wir in der kija Salzburg mit vielen unterschiedlichen Anfragen konfrontiert. Bis zu 70 AnruferInnen meldeten sich pro Woche beim kija-Beratungstelefon. Dabei tauchten auch für uns völlig neue Problemfelder auf. In der Anfangszeit beschäftigten uns verstärkt die Anfragen von Eltern zum Besuchskontakt zu ihren Kindern. Nicht zuletzt dank der Intervention der kijas Österreich stellten die Ministerien dann nach wenigen Tagen klar, dass diese familiären Kontakte den Ausgangsbeschränkungen nicht unterliegen. Schwieriger gestalteten sich jedoch die grenzüberschreitenden Besuchskontakte. Erst nach fast einem Monat konnte durch die Beschwerden zahlreicher Betroffener und auch der kija Salzburg für die meisten Fälle eine praktikable Lösung gefunden werden. Durch das Vorzeigen einer schriftlichen Eigenerklärung an der Grenze war es Elternteilen wieder möglich, ihre Kinder zu besuchen.

Erschwert war auch das Kontaktrecht für Kinder und Jugendliche, die in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften aufwachsen. Auch sie durften mindestens bis Ostern ihre Eltern nicht sehen. Nachvollziehbar ist, dass in den WGs, in denen ja mehrere Kinder zusammenleben, besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten müssen, um BetreuerInnen und Kinder bestmöglich zu schützen. Dennoch, das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern ist eines der grundlegendsten Kinderrechte (Artikel 9) und deshalb auch in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Daher wurde im Zuge der Covid-19-Lockerungsverordnung für "Scheidungskinder" klargestellt, dass "weder die üblichen Wochenendkontakte noch die stundenweisen Kontakte mit einem Elternteil durch die Covid-Maßnahmen eingeschränkt werden dürfen. Sie können grundsätzlich ohne Mindestabstand und ohne Schutzvorkehrungen stattfinden." 1Kinder, die in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften aufwachsen, dürfen gegenüber anderen Kindern nicht unbegründet benachteiligt werden. Die kija Salzburg plädiert daher dafür, das grundlegende kindliche Bedürfnis nach Nähe und Kontakt auch hier anzuerkennen.

1 8. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 30/2020, Stand 06. Mai 2020


kija Salzburg organisierte Laptops

Kinder haben das Recht auf Bildung und Chancengleichheit (Artikel 28 UN-Kinderrechtskonvention). Ein wesentlicher Pfeiler davon ist heute der Zugang zu digitalen Informationen. Aufgrund fehlender Geräte etc. blieb dieser mit dem Lockdown etlichen SchülerInnen verschlossen. Als Folge blieben sie auch vom Homeschooling ausgeschlossen. Daher muss es oberste Priorität sein, alle SchülerInnen gleichermaßen mit Internet und Endgeräten auszustatten. Davon unabhängig hat die kija Salzburg rasch auf die Notlage reagiert. Dank useres breiten Unterstützungsnetzwerkes ist es gelungen, für 26 Familien kostenlose und funktionstüchtige Laptops und Tablets aufzutreiben. Ein Großteil davon wurde von den SchulsozialarbeiterInnen des Vereins Spektrum weiter verteilt. Diese direkte Hilfe hat einen riesigen Unterschied für die Jugendlichen gemacht.

Danke für euer rasches Handeln!


Wer holt sich den Salzburger Kinderrechtspreis 2020?

Wie geht eine Gesellschaft eigentlich in Krisenzeiten mit Kindern und deren Rechten um?

Vor dieser Frage stehen wir seit Mitte März. Denn Homeschooling, Bewegungseinschränkungen oder geschlossene Jugendzentren erschütterten zweifellos den Alltag vieler Kinder und Jugendlicher im Bundesland Salzburg. Gleichzeitig entstanden jedoch zahlreiche Initiativen, die gerade jetzt junge Menschen in Schwierigkeiten unterstützen wollen. Manche Lehrer und Lehrerinnen zum Beispiel besuchten ihre Schützlinge zu Hause, damit diese nicht völlig abtauchten. Auch das sind Beispiele für die "Helden und Heldinnen", denen wir Danke sagen und die wir auszeichnen wollen!

Wer kann mitmachen?

Eingereicht werden können aber auch Projekte, die nichts mit der Coronakrise zu tun haben. Voraussetzung ist, dass sie sich mit mindestens einem von insgesamt 54 Kinderrechten befassen und es einen Bezug zu Salzburg gibt. Zusätzlich dazu wird heuer zum ersten Mal der Sonderpreis „Mutig, couragiert, nachhaltig!“ vergeben. Für den Sonderpreis suchen wir einerseits Kinder und Jugendliche, die sich für andere oder für ein wichtiges Thema stark machen, andererseits Kinderrechtsprojekte zum Thema Nachhaltigkeit!

Ganz einfach einreichen

Alle Projekte können von den Beteiligten selbst eingereicht werden oder sie werden von Dritten vorgeschlagen.

Wir freuen uns über Einreichungen bis zum 31. Juli 2020!

www.kinderrechte-salzburg.at


Österreichweites & Internationales

Müssen Kinder Masken tragen?

Aufgrund einer Verordnung, die bis 30. Juni 2020 Gültigkeit hat, ist man aktuell in Österreich dazu verpflichtet, in bestimmten Situationen einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen.

Ausnahmen

Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Selbiges gilt für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht zugemutet werden kann. Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen müssen außerdem die Abstandsregel nicht einhalten.

Auch Visiere schützen

Während aber zu Beginn noch nicht klar war, ob auch Plastikvisiere als Schutz gelten, wurde das inzwischen klargestellt. Insbesondere für kleine Kinder ist der Anblick eines maskierten Mensch oft verschreckend. Sie kommunizieren noch stärker als Erwachsene über die Mimik. Daher kann das Tragen eines Visiers in manchen Bereichen - beispielsweise in der Kinderbetreuung - eine Verbesserung oder Erleichterung sein.

Covid-19-Lockerungsverordnung, Sozialministerium - Antworten auf häufige Fragen


kijas Österreich beziehen Stellung - Kinderrechte in der Krise

Die ersten Anzeichen dafür, dass die COVID-19 Pandemie auch vor Österreich nicht halt machen würde, waren bei der Frühjahrstagung der Kinder- und JugendanwältInnen in Linz Anfang März 2020 schon deutlich spürbar. Dann überschlugen sich die Ereignisse. Die folgenden Wochen des Lockdowns waren auch von einer intensiven bundesweiten Zusammenarbeit und gemeinsamen Stellungnahmen, Anfragen und Interventionen an EntscheidungsträgerInnen geprägt. Gemeinsames Ziel war und ist es, einen Schutzschirm über Kinder und Jugendliche zu spannen: Vom Kontaktrecht bis zu Schulthemen gibt es viele Bereiche, in denen auf die Einhaltung der Kinderrechte hingewiesen werden muss(t)e.

Gesundheit ist zweifelsohne ein hohes Gut. Gesundsein bedeutet aber nicht ausschließlich, frei von einer Infektionskrankheit zu sein. Gesundheit ist laut WHO ein weit zu fassender Begriff und umfasst das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden. Vor allem die der psychischen Gesundheit wurden bei den COVID-19 Maßnahmen jedoch oftmals aus dem Auge verloren. Bei einer Risikoabwägung gilt es daher, die Auswirkungen von Maßnahmen auf die ganzheitlichen Gesundheitsaspekte zu prüfen. Unter anderem forderten die kijas Österreich daher, eine Gesundheitsfolgenabschätzung sowie die Berücksichtigung der Rechte und Interessen von jungen Menschen durch Beiziehung von Kinder- und JugendanwältInnen in allen maßgeblichen Krisenstäben.

Stellungnahmen der kijas Österreich zum Nachlesen


Ob die Schule zu Hause gelingt, hängt von den Erwachsenen ab

Bild: cc 2.0 Robin Hutton / flickr

Zunächst einmal muss man festhalten, dass unsere SchülerInnen in den letzten Wochen wirklich viel geleistet haben. Von einem Tag auf den anderen hat sich das Klassenzimmer nämlich zu ihnen nach Hause verlegt. Sie mussten ihren Tag selbst strukturieren, zahlreiche Online-Werkzeuge erlernen, sich selbst motivieren und ständig am Laufenden bleiben. Das allein ist eine Höchstleistung!
Tatsächlich haben überraschend viele SchülerInnen diesen unvorbereiteten, harten Umstieg auf den Heimunterricht gemeistert - aber nicht alle! Nach den ersten Wochen berichteten besorgte LehrerInnen und DirektorInnen, dass ihnen der Kontakt zu einem Fünftel ihrer SchülerInnen (das sind in einer durchschnittlichen Klasse immerhin fünf Kinder) gänzlich verloren gegangen ist. Tatsächlich waren das oft die Kinder, die schon vor Covid-19 einen schweren Rucksack mittrugen. Sie fanden zu Hause einfach nicht die Rahmenbedingungen vor, um selbstständig dem Erarbeiten des Stoffes nachgehen zu können.

Wie denn auch, wenn die Mama weiterhin im Supermarkt arbeitet und die kleinen Geschwister auch noch zu versorgen sind?

Hier wurden ganz elementare Aufgaben einer Gesellschaft auf die schmalen Schultern der Kinder abgewälzt. Nun darf diesen Kindern daraus kein Nachteil erwachsen. Vielmehr muss daruf geachtet werden, dass sie die Aufmerksamkeit und den Raum bekommen, um Versäumtes aufzuholen. Die kijas Österreich haben sich zur Situation der SchülerInnen in einer Stellungnahme zu Wort gemeldet und fordern ganz klar, den Druck zu reduzieren. Es soll dieses Schuljahr kein Sitzenbleiben geben und auch die Kinder aus den sogenannten "Deutschförderklassen" dürfen nicht vergessen werden. Durch kostenlose und bedarfsorientierte Angebote im Sommer mit einem attraktiven Freizeitrogramm in Kooperation mit PädagogInnen könnte das gelingen. Beispiele, die Freizeitangebote und Lerneinheiten miteinander kombinieren, gibt es schon jetzt viele. Die Freiwilligkeit und Niederschwelligkeit der Teilnahme ist aus unserer Sicht eine Voraussetzung für das gute Gelingen!


Die Welt nach Covid - jetzt die Weichen richtig stellen!

Es ist jetzt schon abzusehen, dass Kinder und Jugendliche nicht nur unter den unmittelbaren Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie leiden, sie werden auch diejenigen sein, die die wirtschaftlichen Auswirkungen am stärksten zu spüren bekommen. Zweifellos ist Covid-19 eine Herausforderung. Die Krankheit zeigt aber auch Chancen auf, die eine verantwortungsvolle Regierung nützen könnte. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs greifen die gerade veröffentlichte Analyse des Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft auf, die im Auftrag von Greenpeace Österreich durchgeführt wurde, und weisen auf die kinderrechtliche Dimension der Ergebnisse hin.

Jetzt ist der Zeitpunkt, die Stimmen der Wissenschaft und der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen und eine klimafreundliche, soziale und krisenresistentere Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen.

Stellungnahme kijas Österreich


UNO richtet Empfehlungen an österreichische Regierung

Kurz vor dem Corona-Lockdown im März tagten die österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen in Linz. Der Bericht der UNO zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention war ein wesentlicher Tagesordnungspunkt auf der Frühjahrstagung. Alle fünf Jahre überprüft der UN-Kinderrechtsausschuss den Umsetzungsstand in den einzelnen Staaten. Österreich war im Jänner 2020 an der Reihe. In das Ergebnis - die Concluding Observations - wurden viele Empfehlungen der kijas Österreich aufgenommen.

Ein Auszug aus dem UNO-Bericht:

  • In Österreich besteht ein Aufholbedarf, was die präventiven Maßnahmen gegen Gewalt an Kindern betrifft.
  • Die "kinderanwaltlichen Vertrauensperson“ soll als Angebot flächendeckend zum Einsatz kommen und Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen (also auch Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen, Internate, psychiatrische Einrichtungen, Wohnheime für AsylwerberInnen sowie Justizanstalten) bekommen.
  • Der Kinderbeistand soll verpflichtend bei hochstrittigen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren bestellt werden sowie immer dann, wenn Kinder ZeugInnen häuslicher Gewalt geworden sind.

Auf die Umsetzung dieser Empfehlungen zu drängen, ist Teil der kija-Arbeitsschwerpunkte der nächsten Jahre.

Hier die Concluding Observations zum Nachlesen - deutsche Übersetzung folgt!


Kinderrechte dürfen nicht vor den Grenzen Halt machen!

Die Flüchtlingscamps auf den griechischen Inseln sind völlig überfüllt. 37.300 Menschen harren dort auf ein Weiterkommen, dabei bieten die Camps eigentlichnur 7.000 Menschen Platz. Gut ein Drittel der dort Gestrandeten sind Minderjährige, viele ohne Familie. Die Situation war schon vor Ausbruck der Covid-19-Pandemie menschen- und kinderrechtlich untragbar. Doch anstatt die Lager endlich aufzulösen, sollen nun einige wenige (1.600 Kinder und Jugendliche) auf die anderen EU-Länder aufgeteilt werden. Doch während Portugal, Luxemburg und Spanien, aber auch Serbien und Großbritannien, bereits ihre Zustimmung kundgetan haben, bleibt die österreichische Regierung bei einem kategorischen Nein!

Das European Network of Ombudspersons for Children (ENOC) fordert in einem offenen Brief die sofortige Evakuierung der Minderjährigen und ihrer Familien "in order to guarantee their safety and fundamental rights, and prevent disastrous outbreak of COVID-19". Auch die kijas Österreich haben sich in einer Presseaussendung diesem dringenden Appell angeschlossen:

"Die Kinder- und JugendanwältInnen appellieren an die Bundesregierung, sich an der humanitären Aktion zu beteiligen und geflüchtete Kinder und Jugendliche aus den menschenunwürdigen Lagern auf den griechischen Inseln aufzunehmen. Nicht eine unkontrollierte Öffnung der Grenzen stehe zur Debatte, sondern unmittelbare Hilfe für Kinder und ihre Familien, die unverschuldet in unbeschreibliche Not geraten sind und in den völlig überfüllten und unzureichend ausgestatteten Unterkünften massiven Gefährdungen ausgesetzt sind. Kapazitäten und freie Plätze sind aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangenen Anzahl von AsylwerberInnen in Österreich auch kurzfristig verfügbar. Sowohl viele Ehrenamtliche als auch Vereine und Gemeinden sind bereit, ihren Beitrag zu leisten."

Leider verhallten auch diese Appelle ungehört. Das mit dem "Zusammenhalt" erscheint vor diesem Hintergrund allzu zynisch.

Offener Brief der ENOC, Presseaussendung kijas Österreich , Pressebericht Zeit-Online


Spenden für Härtefälle in Salzburg

Seit vielen Jahren arbeiten wir eng mit der Plattform Menschenrechte zusammen. Daher wissen wir aus erster Hand, dass ihre Unterstützung direkt bei den Menschen ankommt, die dringend Hilfe brauchen. Viele der Bedürftigten stehen beispielsweise aufgrund ungeregelter Arbeitsverhältnisse jetzt völlig ohne Einkommen da. In Branchen wie Reinigung oder Gastronomie sind nach wie vor viele arbeitslos. Wenn ihr also ein paar Euro übrig habt, dann legen wir euch den "Corona Solidaritätsfonds" ans Herz. Er unterstützt Menschen in Not mit bis zu 200,- Euro Soforthilfe. Bisher konnte schon 160 Personen rasch und unbürokratisch geholfen werden.

Bitte gerne weitersagen!

Spendenkonto Salzburger Sparkasse
IBAN: AT04 2040 4000 4253 7977
Kennwort: Corona-Solidarität

Weitere Infos


Geld für die Familienkassa

Mit zu wenig Geld über die Runden zu kommen und die Familie zu ernähren, das ist schwer. So weit, so wenig Neues. Aber auch Unterstützungen richtig zu beantragen, ist alles andere als einfach. Deshalb hat Forum Familie einerseits die Broschüre "Geld für die Familienkassa - Beihifen, Förderungen & Spartipps" aktualisiert und veröffentlicht, und andererseits das Infoblatt „Beihilfen & Förderungen in COVID-19 Zeiten“ zusammengestellt. DANKE für diesen hilfreichen Überblick.

Broschüre "Geld für die Familienkassa"
Infoblatt "Beihilfen in Covid-Zeiten"


Bleiben Sie gesund und achten wir gemeinsam darauf, dass kinderrechtliche Lücken geschlossen werden! Ddie Kinderrechte müssen für ALLE Kinder gelten!

Laufende Infos rund um die kija Salzburg finden Sie auf www.kija-sbg.at oder unter www.facebook.com/kijasalzburg.

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