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Das Recht auf Kindheit

Die kija Salzburg spricht sich gegen die Schulpflicht mit fünf Jahren aus.

Kindergruppe beim Malen.

Bild: Die kija Salzburg fordert mehr Anstrengungen in der Frühförderung.

Aufgrund der aktuellen Diskussion spricht sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg entschieden gegen eine Einführung der Schulpflicht für Kinder ab dem Alter von fünf Jahren aus.

Unbestritten sind Kinder im Alter von fünf Jahren sehr wissbegierig und aufnahmefähig. Diese Lernfähigkeit darf allerdings nicht zu einer „verpädagogisierten“ Kindheit führen, die die Kinder daran hindert, sich altersgemäß, also wie Kinder, zu verhalten. Mit dem Leben als Schülerin und Schüler sind nach dem derzeitigen Schulsystem für Kinder Pflichten wie Stillsitzen verbunden, sie müssen ihre Schultaschen selbst von A nach B bringen, der Tagesablauf ist im 50 Minuten Takt in Schulstunden strukturiert. All das lässt sich jedoch bei fünfjährigen Kindern nur schwer mit dem Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention in Einklang bringen, der das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung garantiert. Altersgemäß ist ein „von oben“ geplanter und  durchstrukturierter Tagesablauf für Fünfjährige aus entwicklungspsychologischer Sicht jedoch keineswegs, da Kinder in diesem Alter eine im Vergleich zu älteren Kindern noch relativ geringe Aufmerksamkeitsspanne haben und in der körperlichen Entwicklung diesen oft nachstehen.

Geringer Stellenwert der Frühpädagogik

Vielmehr geht es um die Anerkennung und Aufwertung der Bedeutung der Frühpädagogik in Österreich. „Bildung und Erziehung von Kindern ist eine öffentliche Pflichtaufgabe“, proklamierte Professor Fthenakis (Universität Bozen) bereits im Jänner 2007 bei der Parlamentarischen Enquete des Salzburger Landtags zum Thema „Wege zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft“. Nicht nur die Qualität der Kinderbetreuung lasse in Österreich zu wünschen übrig, sie sei zudem auch noch chronisch unterfinanziert. Laut OECD Studie gibt die österreichische Regierung nur 0,43 Prozent des BIP für Bildung und Betreuung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr aus, während die ehemalige Europäische Kommission "Childcare Network" eine Ausgabe von einem Prozent empfiehlt und beispielsweise Dänemark und Schweden zwei Prozent ihres BIP, also mehr als viermal so viel, für Early Childhood Education and Care ausgeben. Im Übrigen werde in diesen Ländern Frühpädagogik auf universitärem Niveau gelehrt. In Österreich ist diese Ausbildung hingegen auf der Sekundarstufe (BMHS) angesiedelt und stellt damit, neben Malta, Deutschland und der Slowakei, eines der formal niedrigsten Ausbildungsniveaus europaweit dar.

Forderungen

Die kija Salzburg plädiert daher für die Einführung eines verpflichtenden kostenlosen Kindergartenjahres, quasi als Vorschuljahr zur Vermittlung sozialer Kompetenz und anderer für die Entwicklung wichtiger Fähigkeiten, anstatt für die Herabsetzung der Schulpflicht auf fünf Jahre. Die Rahmenbedingungen müssen hinsichtlich der qualitativen Standards (Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Raumgestaltung usw.) den Artikeln 3 und 18 der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen. Neben einer längst fälligen Gesamtreform der Schule fordert die kija Salzburg eine Professionalisierung der Fachkräfte durch Anhebung des Ausbildungsniveaus der KindergartenpädagogInnen.

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