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Zu wenig zum Leben ...

1.136 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge suchten 2011 in Österreich um Asyl an. Für diese besonders vulnerable Gruppe junger Menschen sieht die UN-Kinderrechtskonvention besondere Schutzverpflichtungen und Hilfe vor. Tatsächlich blockieren diskriminierende gesetzliche Bestimmungen ihre Entwicklung!

Sehr geehrte Frau Innenministerin!

Wir, die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, möchte Sie auf die schwierige Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hinweisen. Diese Gruppe junger Menschen umfasst zwar nicht sehr viele Personen - 2011 stellten genau 1.136 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich einen Asylantrag - umso hürdenreicher ist jedoch ihre Lage in unserem Land!

Für diese besonders vulnerable Gruppe junger Menschen in Österreich sieht die UN-Kinderrechtskonvention in Art. 22 besondere Schutzverpflichtungen und Hilfe vor. Tatsächlich blockieren jedoch diskriminierende gesetzliche Bestimmungen ihre Entwicklung!

Ein wesentliches Element in der Entwicklung von Heranwachsenden ist die Förderung der angeborenen Lernbereitschaft und Wissbegierde und damit der Bereich Bildung und Ausbildung. In diesen Lebensjahren werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Versäumnisse sind nur sehr schwer rückgängig zu machen:

Uns sind Fälle von jungen AsylwerberInnen bekannt, die mit 14 Jahren voller Hoffnung und dem Bedürfnis, sich zu integrieren, nach Österreich kommen, innerhalb kürzester Zeit erfolgreich die Hauptschule abschließen und perfekt Deutsch lernen. Neben ihrer Muttersprache sprechen sie noch andere Fremdsprachen – dennoch dürfen sie weder arbeiten, noch eine Lehre machen. Durch den Ausschluss vom Arbeitsmarkt werden junge Menschen zu jahrelangem Nichtstun gezwungen. Das führt - neben den ohnehin vorhandenen Kriegs- und Fluchttraumatisierungen - zu weiteren schweren persönlichen Krisen.

Abgesehen davon richten diese vergeudeten Lebensjahre auch einen volkswirtschaftlichen Schaden an, denn hier werden Menschen, die qualifiziert für den Arbeitsmarkt wären, unnötiger Weise von sozialen Leistungen abhängig gemacht. Schließlich, nach jahrelangen Verfahren, wird vielen von ihnen endlich Asyl oder humanitärer Aufenthalt gewährt. Doch dann hat das jahrelange Warten bei vielen bereits merkliche Spuren der Zermürbung hinterlassen – eine menschliche und wirtschaftliche Tragödie, die leicht abzuwenden wäre.

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist überschaubar und liegt bei rund 1.000 jährlich, gleichzeitig sind in etlichen Bundesländern offene Lehrstellen gemeldet, für die sich keine Lehrlinge finden, alleine im Bundesland Salzburg waren im Dezember 2011 461 Lehrstellen vakant. Wir ersuchen Sie dringend, dieses unmenschlichen Paradoxon zu beenden und eine kinderrechtskonventionskonforme Lösung anzugehen, welche die Öffnung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge beinhaltet!

Wir regen einen "Runden Tisch" an, um möglichst rasch mit sämtlichen relevanten AkteurInnen praktikable Verbesserungen für diese besonders benachteiligte Gruppe von jungen Menschen zu erarbeiten. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sind gerne bereit, konstruktiv daran mitzuwirken.

Ihrer Rückantwort mit Interesse entgegensehend verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen

Dr.in Andrea Holz-Dahrenstaedt
Kinder- und Jugendanwältin Salzburg

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