Verbot des Mosquito Sound Systems muss beschlossen werden

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern das Verbot des Mosquito Sound Systems auf Basis des Diskriminierungsverbots der Menschen- und Kinderrechte.

Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt

Bild: Kinder dürfen nicht wie lästige Fliegen vertrieben werden.

Das Mosquito Sound System ist ein Gerät, welches eine Frequenz von 16 bis 18kHz aussendet und nur von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre wahrgenommen werden kann. Es soll dazu dienen, diese Menschengruppe von bestimmten „vandalanfälligen“ Orten, wie Bahnhöfen, Unterführungen, Parkplätzen, Tiefgaragen, Spielplätzen, Baustellen, Eingängen von Geschäften, Privatgrundstücken und Schulgeländen außerhalb der Schulzeit, fernzuhalten. Der Ton, der hierbei entsteht, ist sehr hoch moduliert und deshalb im Grenzbereich der für den erwachsenen Menschen noch hörbaren Frequenz angesiedelt. Die Lautstärke dieses "Jugendabwehrsystems" liegt bei 5 dB über dem Hintergrundgeräusch und hat einen Wirkungsbereich von über 40 Metern.
Bei der Nationalratssitzung im Ausschuss für Konsumentenschutz im Jänner 2008 wurde der Entschließungsantrag über das Verbot des Mosquito Sound Systems in Österreich einstimmig angenommen, jedoch nicht als Gesetz formuliert.

Kinder & andere lästige Fliegen

Trotz dieses Beschlusses werden solche „Jugendabwehrsysteme“ noch immer in Österreich verwendet, etwa in der Gemeinde Attnang-Puchheim. Seitdem dort eine derartige Anlage angebracht wurde, sind die offensichtlich nicht gern gesehenen Jugendgruppen aus dem Schlosshof verschwunden. Da sich die Anwendung des Mosquito Sound Systems pauschal gegen eine bestimmte Altersgruppe richtet, befinden die Kinder- und Jugendanwaltschaften, dass das Verbot des Vertriebs, Kaufs und Verkaufs, sowie des Besitzes und Einsatzes in Österreich durchzusetzen ist. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern die Umsetzung dieses Verbots, da sich das Abwehrsystem gegen das Gleichbehandlungsgebot der Menschenrechte und der UN-Kinderrechtskonvention richtet. Verstoßen wird hierbei gegen Artikel 2 der UN-KRK, welcher besagt, dass Kinder- und Jugendliche vor Diskriminierung jeglicher Art geschützt werden müssen. Es sollen keine Mittel zum Einsatz kommen, die sich auf Kinder und Jugendliche bzw. Personen unter einem bestimmten Alter diskriminierend auswirken.

Gesundheitsgefährdende Maßnahme

Untersuchungen zur Schallmessung haben gezeigt, dass sowohl gesundheitliche Langzeitschäden bei unsachgemäßer Verwendung entstehen können, als auch eine besondere Gefährdung für Säuglinge und Kleinkinder von diesem Gerät ausgeht. Der enorme Schallpegel (98dB) im Nahbereich kann zu einem bleibenden Hörverlust führen. Demnach wird darauf hingewiesen, dass Kinder- und Jugendliche ein Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit haben (Artikel 24, UN-KRK) und dieses Recht bei Anwendung des Geräts nicht gewährleistet werden kann.
Kindern und Jugendlichen wird immer mehr Platz genommen um sich entfalten zu können. Somit wird ihr Recht auf Freizeit, spielerische und kulturelle Aktivitäten (Artikel 31, UN-KRK) eingeschränkt. Jugendliche werden dadurch zunehmend als "Problemfall" abgestempelt.

Mehr Platz für junge Menschen

Aus den angeführten Gründen ist es dringend notwendig, dass das Gesetz über das Verbot des Mosquito Sound Systems in Kraft tritt. Kinder und Jugendliche sind als eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen, die Nichtumsetzung von Nationalratsbeschlüssen, die Kinder/Jugendliche schützen wollen, zeigt aber den schwachen Stellenwert von jungen Menschen in unserer Gesellschaft deutlich auf. Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, noch kinderfreundlicher zu werden (siehe u. a. Regierungsübereinkommen 2008), doch ohne die Einhaltung der Kinderrechte wird dies nicht funktionieren. Das Verbot des Mosquito Sound Systems wäre ein Schritt in die richtige Richtung!