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UN-Kinderrechtskonvention in der Landesverfassung - ein Meilenstein

Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt freut sich über die Erfüllung einer langjährigen Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaften und die damit verbundene Stärkung der Rechte junger Menschen.

Am Mittwoch den 10.11.2004 fasste der Salzburger Landtag zwei bedeutende Entschlüsse: "Dass die UN-Kinderrechtskonvention einstimmig in die Landesverfassung aufgenommen wird, ist ein starkes Signal für die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als eigenständige Träger von (Menschen-)Rechten.
Damit verbunden ist auch die Anerkennung als Rechtssubjekte. Damit sollten sowohl bei gesetzlichen als auch faktischen Entscheidungen des Landes die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen verstärkt in den Mittelpunkt rücken. Einfluß hätte dies z.B. bei der Integration behinderter Kinder oder von Kindern nicht deutscher Muttersprache oder beim Recht auf einen qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplatz."Auch die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen sei "ein richtiger Schritt zu mehr Mitbestimmung von Jugendlichen" so die Juristin und Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.

Abschließend: "Die Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung lässt hoffen, dass es bald auch eine "Kinderverträglichkeitsprüfung" geben wird. Diese soll sicherstellen, dass bei allen Maßnahmen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird."

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