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Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, mit dem das Salzburger Kinderbildungs- und-betreuungsgesetz 2019 – S. KBBG geändert wird

Mit dem gegenständlichen Entwurf soll das Salzburger Kinderbildungs-und-betreuungsgesetz 2019–S. KBBG geändert werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg gibt dazu nachstehende Stellungnahme ab.

Zusammenfassung in einfacher Sprache:

(Der folgende Text ist in einfacher Sprache geschrieben.)

Das Schreiben erklärt, dass gute Kinderbetreuung wichtig ist und Kinder das Recht darauf haben.

Kürzungen bei Zuschüssen treffen besonders Familien mit wenig Geld und schaden vielen Kindern.

Dadurch können manche Kinder nicht in den Kindergarten gehen, obwohl sie es brauchen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft sagt, dass das gegen Kinderrechte verstößt und soziale Ungerechtigkeit verstärkt.

Darum fordert sie, die Kürzungen zu stoppen und die Betreuung für alle Kinder zu sichern.

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