Rauchverbot für Jugendliche unter 18
Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, das Rauchen ab 16 Jahren erlaubt, und hat daher auch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an RaucherInnen unter den Jugendlichen: 25 Prozent der österreichischen Elf- bis 17-Jährigen rauchen, 43 Prozent der Elf- bis 17-Jährigen haben Raucherfahrungen gemacht. Zudem lässt sich statistisch nachweisen, dass die breite Mehrheit der heute Rauchenden bereits im Teenageralter begonnen hat. Bereits im Positionspapier aus dem Jahr 2015 haben die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs eingemahnt, diesen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, und angeregt, Maßnahmen zu setzen, die die gesunde Entwicklung der Jugendlichen fördern.
Die Kinder- und JugendanwältInnen begrüßen grundsätzlich die Initiative des Bundes sowie der Länder, Rauchen erst ab dem 18. Lebensjahr zu gestatten. Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs bedarf es unbedingt parallel dazu weiterer konkreter Maßnahmen, wie der eines generellen Verbotes von Zigarettenautomaten, eine Ausweitung sowie gesetzliche Legitimation des Mystery Shoppings und die Einhaltung des Nikotinkonsumverbotes am Schulgelände.
Darüber hinaus müssen Präventionsmaßnahmen, welche schon im Vorfeld zu setzen sind, wie z. B. der flächendeckende Ausbau des Angebotes professioneller Informations- und Aufklärungsarbeit für den schulischen Bereich und zielgruppenspezifische Informationskampagnen, erfolgen. Die Arbeit im Bereich der Prävention muss überdies breit gestreut werden, denn es ist wissenschaftlich erforscht, dass Peergroup und Familie maßgeblich beeinflussen, ob Jugendliche zu rauchen beginnen oder nicht.
Schulpaket
„Die Schule gehört nach kinderrechtlichen Standards entwickelt.“
Der Entwurf zum Bildungsreformgesetz beinhaltet viele und zum Teil einschneidende Änderungen im Bereich des Schulrechts. Jedoch fällt auf, dass sich zu Vieles um Administratives und Maßnahmen, die nur indirekt mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, dreht. Die KIJAS Österreich vermissen in dem Entwurf die Berücksichtigung der Anliegen und Perspektiven der zentral davon betroffenen Personen, nämlich die der Kinder und Jugendlichen, und mahnen konkret ein, dass diese in den Adaptierungen verstärkt berücksichtigt werden müssen.
Mobbing
Auch das Thema Mobbing und die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie wurden diskutiert. Seitens der KIJAS Österreichs wird eingemahnt, dass hier dringender Handlungsbedarf seitens Bund und Ländern besteht und flächendeckend unabhängige Anlaufstellen für Betroffene sowie Koordinationsstellen geschaffen werden müssen. Darüber hinaus wird eingefordert, dass auch massiv in den flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit investiert werden muss.
Fachtagung „Lost in Migration – Unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht“
Besorgt zeigen sich die Kinder- und JugendanwältInnen über die zahlreichen Kinderrechtsverletzung im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Am 5. April 2017 findet daher die Fachtagung „Lost in Migration – Unbegleitete Kinder und Jugendliche auf der Flucht“ in Linz statt, organisiert von den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich. Hier soll dem vielfach geäußerten Wunsch nach einem kontinuierlichen behörden- und organisationsübergreifenden interdisziplinären Austausch Rechnung getragen werden und für die besonderen Bedürfnisse von unbegleiteten Minderjährigen sensibilisiert werden, im Speziellen zu den Themen: Kinderhandel, Schlepperei und kinderspezifische Fluchtgründe.