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Mini-Mindestsicherung

Kinder und Jugendliche werden bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung benachteiligt, der Gleichheitsgrundsatz wird missachtet.

Ein Kind beim Schreiben.

Bild (Dieter Schütz / pixelio): Der Bedarf eines Kinder - 18 Prozent eines Erwachsenen?

Am 01. September 2010 tritt in Österreich ein Gesetz zur "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" in Kraft, in dessen Begutachtung die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs) nicht miteinbezogen wurden. Aus inhaltlicher Sicht gibt es einen zentralen Kritikpunkt am Gesetzesvorhaben:

15 Prozent eines Erwachsenen

Von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche sollen künftig je nach Alter lediglich 15 bis 18 Prozent des für Erwachsene errechneten Mindestsicherungsbetrages zuerkannt bekommen. Der Festlegung dieses Prozentsatzes liegen keinerlei empirisch erhobene Zahlen zu Grunde, die Lebensrealität von Kindern, Jugendlichen und deren Familien spiegelt sich darin nicht wider. Kinder und Jugendliche sind nicht einfach kleine Erwachsene, tatsächlich entsteht aufgrund ihrer Entwicklung und ihres Heranwachsens ein Bedarf, der eigens zu berechnen ist.

Bedarfsausrichtung an Entwicklungsphasen

Das in Deutschland bestehende Gesetzespendant (ALG II) sieht im Vergleich zum österreichischen Entwurf zwar höhere Sätze für Kinder und Jugendliche vor (60 Prozent, wobei man die Zahlen nicht eins zu eins vergleichen kann), dennoch äußert jüngst der Bundesverfassungsgerichtshof in seinem richtungweisenden Urteil (BVerfG, 1BvL 1/09 vom 9.2.2010), dass sich der entsprechende Prozentsatz an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten habe. Ein zusätzlicher Bedarf sei vor allem bei schulpflichtigen Kindern festzustellen, eine Nicht-Berücksichtigung verletze den Gleichheitsgrundsatz.

Die KIJAs fordern daher dringend die empirische Erhebung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen in Österreich und die Anpassung des Prozentsatzes an diese wissenschaftlichen Erkenntnisse. Bis dahin soll der geltende Prozentsatz aber zumindest auf 30 Prozent angehoben werden.

 

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