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Mehr Rechte und Chancen für Kinder mit Behinderung

Anlässlich der Hoffnung, dass bei der UN-Generalversammlung in New York die Konvention für Menschen mit Behinderung die 20. Ratifizierung erhält - und damit die fixe Gültigkeit - fordert die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg in Einklang mit dem europäischen Netzwerk der Kinderombudsbüros, dass Österreich ...

  • Kindern mit Behinderung mehr Rechte und Chancen sichert;
  • die "disability convention" ratifiziert.

Ratifizierung der Konvention

Am 13. Dezember 2006 wurde der erste globale Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts verabschiedet: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Convention of the Rights of Persons with Disabilities). Die Konvention ist bis dato zwar von 128 Staaten unterzeichnet worden, 67 haben auch das Zusatzprotokoll unterzeichnet, eine Ratifizierung der Konvention erfolgte aber bisher lediglich durch zehn Staaten. Damit die Konvention in Kraft treten kann, müssen sie aber mindestens 20 Staaten ratifiziert haben.

Als Mitglied des Europäischen Netzwerkes der Kinderanwälte (ENOC) fordern wir unsere Regierung daher auf, unverzüglich alles Erforderliche zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu tun. Darüber hinaus laden wir jene Staaten ein, welche die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihr Zusatzprotokoll noch nicht unterzeichnet haben, dies ehestens nachzuholen.

Rechte für Kinder mit Behinderung

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist auch in engem Zusammenhang mit den Rechten des Kindes zu sehen. Diese wurden vor 18 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Als wichtigste Weiterentwicklung dazu zählt, dass Kindern mit Behinderung

  • Respekt vor ihren Entwicklungspotentialen zusteht,
  • ihnen die Achtung ihrer Rechte wie auch
  • die Wahrung ihrer Identität unter allen Umständen eingeräumt werden muss.

Prinzipien der Konvention

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung stellt insgesamt einen Paradigmenwandel im Hinblick auf Menschen mit Behinderung dar und verfolgt das Ziel einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung. Sie basiert auf acht grundlegenden Prinzipien, darunter:

  • Vollständige und effektive Partizipation und Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft;
  • Akzeptanz von Menschen mit Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt;
  • Zugang für Menschen mit Behinderung zu sämtlichen öffentlichen Einrichtungen.

Behinderte als ExpertInnen

Ein wichtiges Anliegen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist es weiters, die Bedeutung von Information hervorzuheben. Wir fordern daher unsere Regierung dazu auf, Bewusstseinsbildung auf breiter Basis zu betreiben. Ziel in diesem Zusammenhang sollte sein, eine breite Öffentlichkeit zu informieren und Vorurteilen entgegenzutreten, sowie die Bereitschaft zu fördern, sich mit dem Thema Behinderung auseinanderzusetzen. Darüber hinaus streicht die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung die Bedeutung von Beteiligung hervor. Dies ist auch ganz im Sinne von Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Das bedeutet, dass in Zukunft Kinder wie auch Erwachsene mit Behinderung angehört und ihre Meinung in den politischen Planungsprozess einbezogen werden müssen, denn diese sind ExpertInnen in eigener Sache und können daher am besten Auskunft bezüglich ihrer eigenen Lebensumstände und Bedürfnisse geben.

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