25 Jahre Kinderrechte in Österreich

Am 5. September 1992 trat in Österreich die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. 25 Jahre später stehen wir vor einer Wahl. Um die Zukunft unserer Kinder, die Antwort auf große Fragen, die Sicherung ihrer Existenz auf diesem Planeten, scheint es im Wahlkampf in einer immer härter werdenden Leistungsdruck- und Konkurrenzgesellschaft kaum zu gehen.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, die auf Grund der UN-KRK gesetzlich eingerichtete Interessenvertretung für Kinder und Jugendlichen, fordern die wahlkämpfenden Parteien und Listen zu diesem Jubiläumstag dazu auf, nach der Wahl entscheidende kinderrechtliche Verbesserungen voranzutreiben und anzupacken. Denn: die Kinderrechte stehen nicht zur Wahl!

Existenzsicherung

Jedes Kind hat das Recht auf materielle Absicherung. 18,2 Prozent der Kinder in Österreich leben in relativer Einkommensarmut, d. h. über 400.000 Kinder und Jugendliche sind in Österreich armuts- und damit ausgrenzungsgefährdet. 40.000 Kinder erhalten - aus unterschiedlichsten Gründen - keine Unterhaltsleistung. In etlichen Bundesländern sind geflüchtete Kinder und Jugendliche von Leistungen der Mindestsicherung (teilweise) ausgeschlossen.

Gemäß UN-Kinderechtkonvention haben ALLE Kinder das Recht auf bestmögliche Förderung und Entwicklung, auf Leistungen der sozialen Sicherheit, einen angemessenen Lebensstandard sowie das Recht auf Freizeit, Spiel und auf altersgemäße aktive Erholung sowie Teilnahme am kulturellen Leben.

Die KIJAS fordern daher:

  • Jedes Kind - unabhängig von seinem und/oder dem Status der Eltern – muss eine existenzsichernde Unterhaltsleistung erhalten.
  • Eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts für alle bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit (gekoppelt an die Familienbeihilfe) durch Einführung von nach Alter gestaffelten Pauschalsätzen
  • Anhebung der Mindestsicherungssätze für Kinder und Jugendliche, orientiert am realen Bedarf der Kinder 
  • Eine aktuelle Kinderkostenanalyse

Bildung & Ausbildung für alle bis 21

Bildung ist eine der zentralen Säulen für die Entwicklung und den Verlauf des weiteren Lebensweges von jungen Menschen. Im derzeitigen Schulsystem erreichen viele Jugendliche aus vielfältigen Gründen keinen Bildungsabschluss oder nicht den, der ihren Talenten und Fähigkeiten entspricht. Sozioökonomische Benachteiligung wirkt sich überdurchschnittlich stark auf den Bildungserfolg aus. Gerade für Kinder aus den sogenannten bildungsfernen Schichten endet die Schullaufbahn oft vorzeitig. Neben mangelnder familiärer Unterstützung, Armut, einem unsicheren Aufenthaltsstatus  oder Sprachproblemen aufgrund von Zuwanderung sind Mobbing an Schulen oder Bullying durch Lehrpersonen für eine negativ belastete Schulkarriere ausschlaggebend.

Die UN-Kinderrechtskonvention spricht hier eine klare Sprache. Nach Art. 28 anerkennen die Vertragsstaaten das Recht eines jeden Kindes auf den höchstmöglichen Bildungsweg. Zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit sind Maßnahmen zu treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.

Die KIJAS fordern daher:

  • Ausbildungsrecht für alle bis 21 Jahre - unabhängig von Herkunft, Status etc.
  • Staatliche Unterstützung auch für junge Menschen, die ein Ausbildung erst mit 18 Jahre beginnen
  • Verschränkte Schul- und Ausbildungsformen mit psychosozialer Betreuung für junge Menschen von 15 bis 21, die im Regelschulsystem keinen Bildungsabschluss erreichen. Vorbilder dazu gibt es z. B. in Berlin, München, Hameln etc.

Respektvolles Miteinander in Schulen

Beim Thema Mobbing ist Österreich laut einer OECD-Studie aus dem Jahr 2015 von 27 untersuchten Ländern trauriges Schlusslicht: Jedes 5. Kind bzw. rund 200.000 SchülerInnen werden im Laufe ihrer Schullaufbahn Opfer von Mobbing. Die langfristigen schädigenden Auswirkungen auf ihre weitere Entwicklung sind bekannt: Mobbing und Gewalt führen zu tiefem Leid, verletzen die Würde der Menschen und zerstören das Vertrauen in zwischenmenschliche Beziehungen. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf das soziale Miteinander an den Schulen, in den Familien und letztlich in der Gesellschaft.

Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert ein gewaltfreies Aufwachsen sowie eine  Schule, in der die Würde eines jeden Kindes gewahrt wird sowie Respekt, Toleranz, Friede und Gleichberechtigung vermittelt werden.

Die KIJAS fordern daher:

  • Beziehungskompetenz im Zentrum der Aus- und Weiterbildung von PädagogInnen
  • Flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit
  • Mobbing- & Gewaltpräventions- und Interventionsstellen in allen Bundesländern.

Keine zahnlosen Kinderrechte

Es gibt noch mehr Kinderrechtsverletzungen in Österreich: Kinder und Jugendliche, die familiäre Gewalt erleiden,  Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen, die in staatlichen Institutionen aufwachsen, fehlende kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung, mangelhafte Unterstützung für Familien und junge Menschen mit Behinderung, Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen uvm.

Was daher neben Einzelmaßnahmen in den verschiedensten Bereichen unbedingt gestärkt werden muss, sind kinderrechtliche Informations- und Unterstützungsstrukturen sowie direkte Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen: Dazu zählen die Ratifikation des 3. Zusatzprotokolls zu UN-Kinderrechtskonvention, das Österreich zwar am 28. Februar 2012 unterschrieben aber immer noch nicht ratifiziert hat, sowie der Ausbau der Kinder- und Jugendanwaltschaften als kinderrechtliche Anlaufstellen in den Bundesländern.