Demonstrationen & Besetzungen

Demonstration

Eine Demonstration ist, wenn sich mehrere Menschen, nicht nur geladenen Gäste, öffentlich versammeln, um eine gemeinsame Meinung zu äußern. Auch Infotische oder Flugblattaktionen gelten als Demo, wenn mehr als drei Personen teilnehmen. Demos müssen immer bei der Polizei angemeldet werden. Wer eine unangemeldete Demo organisiert, macht sich strafbar. Wer aber nur teilnimmt, macht sich nicht strafbar.

Verboten ist es, auf Demos eine Waffe zu tragen oder sich das Gesicht zu vermummen.  Aufgelöst werden dürfen Demos, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder gesetzwidrig sind. Die Polizei darf angemessene Gewalt anwenden. Du kannst dich strafbar machen, wenn du die Demo dann nicht verlässt. Nimm einen Ausweis mit, wenn du auf eine Demo gehst.

Hausbesetzungen

Strafbar ist das gewaltsame Eindringen in ein unbewohntes Gebäude, z. B. durch das Aufbrechen einer Tür, denn das wäre Sachbeschädigung. Das schlichte Betreten von unbewohnten Gebäuden ist nicht strafbar, aber der/die BesitzerIn könnte eine Besitzstörungsklage einbringen. Wenn der/die HausbesitzerIn das verlangt, wird die Polizei das Verlassen anordnen und das Betreten untersagen bzw. eine Räumung einleiten.

Wegweisung

Die Polizei darf dich aus einem Gefahrenbereich wegweisen und dich auch mit angemessener Gewalt entfernen.

Platzverbot

Bei Lebensgefahr oder großer Gefahr für Sachen oder Umwelt darf die Polizei ein Platzverbot aussprechen. Während Demos kann das z. B. über Megafone erfolgen. Befolgst du das Verbot nicht, kann dich die Polizei festnehmen oder bestrafen.

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