Wintersport

Die 10 FIS-Regeln

  1. Rücksicht nehmen auf die anderen SkifahrerInnen und SnowboarderInnen: Jede/r WintersportlerIn muss sich so verhalten, dass er/sie keine/n andere/n gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jede/r WintersportlerIn muss auf Sicht fahren. Er/sie muss Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur: Der/die von hinten kommende WintersportlerIn muss die Fahrspur so wählen, dass er/sie vor ihm fahrende SkifahrerInnen nicht gefährdet.
  4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem/der überholten WintersportlerIn für alle Bewegungen genügend Raum lässt. 
  5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren: Jede/r SkifahrerIn, der/die in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er/sie dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten: Jede/r WintersportlerIn muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein/e gestürzte/r WintersportlerIn muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Ein/e WintersportlerIn, der/die aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.
  8. Beachten der Zeichen: Jede/r WintersportlerIn muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jede/r WintersportlerIn zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Jede/r Wintersportler, ob Zeuge oder BeteiligteR, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

Rodeln

Rodeln ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Auf Privatgrund mit Erlaubnis des/der GrundeigentümerIn;
  • Auf Gemeindestraßen und Güterwegen außerhalb des Ortsgebietes;
  • Auf Rodelpisten;
  • Auf eigens dafür vorgesehenen Rodelstraßen.

Rodeln ist verboten:

  • Auf Wiesen, im Wald und auf Forststraßen ohne Erlaubnis des/der GrundeigentümerIn;
  • Auf den meisten öffentlichen Straßen.
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