Altersgrenzen

Mit Kinderroller, Dreirad, Skateboard usw. darfst du bis zu deinem achten. Geburtstag nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson und nur auf Gehsteigen und Gehwegen unterwegs sein.

Für RadfahrerInnen gilt:

Pflichten mit dem Fahrrad

RadfahrerInnenpflichten sind z. B. die vorgegebene Fahrtrichtung einhalten und rechts fahren, Vorrangregeln beachten, sowie das Alkolimit. Grundsätzlich gilt die 0,8 Promille Grenze. Aber schon ab 0,5 Promille kannst du am Weiterfahren gehindert werden. Jedenfalls ab 0,8 Promille kannst du eine Geldstrafe bekommen! Es kann dir dann auch der Moped- bzw. Autoführerschein entzogen werden.
Aber: Wenn das Fahrrad geschoben wird, giltst du als FußgängerIn und musst dich daher auch nicht an das Alkolimit halten.

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist strafbar und kostet 50 Euro.
Parken darfst du dein Fahrrad auf öffentlichen Flächen überall dort, wo es FußgängerInnen und andere VerkehrsteilnehmerInnen nicht behindert. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. darfst du normaler-weise dein Fahrrad nicht im Haltestellenbereich ab-stellen, außer es gibt extra Radständer dafür.

Die vorgeschriebene Fahrradausstattung ist in der Fahrradverordnung festgelegt.

Wo darf man fahren?

Mit Fahrrad, Rollschuhen & E-Bike, E-Scooter und Segway bis max 25 km/h:

GehsteigNein
GehwegNein
FußgängerzoneNein
FahrbahnJa
RadwegJa
Geh- und RadwegJa
RadfahrstreifenJa
Wohn- und SpielstraßeJa

Mit Inlineskates und Rollschuhen:

GehsteigJa
GehwegJa
FußgängerzoneJa
FahrbahnNein
RadwegJa
Geh- und RadwegJa
ZebrastreifenJa
RadfahrstreifenNein
Wohn- und SpielstraßeJa
RollschuhstraßeJa

Mit Skateboard, Snakeboard, Kickboard, Scooter:

GehsteigJa
GehwegJa
FußgängerzoneJa
FahrbahnNein
RadwegJa
Geh- und RadwegJa
ZebrastreifenJa
RadfahrstreifenNein
Wohn- und SpielstraßeJa
RollschuhstraßeNein

Mit dem Einrad:

GehsteigNein
GehwegNein
FußgängerzoneNein
FahrbahnNein
RadwegNein
Geh- und RadwegNein
RadfahrstreifenNein
Wohn- und SpielstraßeJa
RollschuhstraßeNein