Aussagepflicht

Aussagen vor Gericht

Als BeschuldigteR beim Strafgericht kannst du die Antwort auf einzelne Fragen oder überhaupt die Aussage verweigern. Als BeschuldigteR musst du auch nicht die Wahrheit sagen. Als ZeugIn vor dem Strafgericht oder dem Zivilgericht musst du aussagen und du musst die Wahrheit sagen. Falschaussagen sind strafbar. Wenn du etwas wirklich nicht weißt, oder du dich nicht erinnern kannst, sag dies einfach.

Als ZeugIn vor dem Zivilgericht (z. B. im Scheidungsverfahren der Eltern) kann dich das Gericht ausnahmsweise befreien, wenn dein Wohl gefährdet wäre (§289b ZPO).

Nicht aussagen musst du als ZeugIn, …

  • … unter 14 als Opfer einer Straftat, wenn du vorher schon gerichtlich befragt wurdest;
  • wenn du dich selbst oder Angehörige damit in die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung bringen würdest;
  • zu einzelnen Fragen, wenn dir oder deiner Familie dadurch einen großer finanzieller Schaden zufiele;
  • zu einzelnen Fragen, wenn dir die Beantwortung sehr peinlich wäre.

Wenn du Bedenken hast, kannst du diese Fragen mit dem/der RichterIn besprechen.

Wenn du Opfer eines Sexualdeliktes wurdest, musst du nicht aussagen. In diesem Fall wirst du lange vor der Verhandlung einmal in einem Gerichtsraum mit Videokamera befragt (= kontradiktorische Einvernahme), sodass du nicht mit dem/der TäterIn zusammentreffen musst. Wende dich unbedingt so früh wie möglich an eine Gewaltschutzeinrichtung (z. B. Kinderschutzzentrum).

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