Alkohol / Tabak / Suchtmittel

Ab 16 Jahren darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist, also z. B. Wein und Bier. Unter 16 Jahren ist der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol verboten. Auch wenn du schon offenkundig betrunken bist, darf an dich kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.
Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 Jahren konsumieren. Dazu gehören z. B. Schnäpse, Vodka, Liköre, aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol wie z. B. Alkopops.

Rauchen darfst du ab 18 Jahren. Unter 18 ist der Erwerb, Besitz und Konsum verboten (gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas ohne Tabak).

Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol oder Tabakwaren an Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.

Suchtmittel-Ersatzstoffe sind drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, z. B. „Schnüffelkleber“. Sie sind für Jugendliche dann verboten, wenn sie zum Aufputschen oder Betäuben verwendet werden.

Ausgehen

Alleine ausgehen, wenn es deine Eltern erlauben, darfst du …

Ausweispflicht

In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis dabei haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem amtlichen Lichtbildausweis:

Glücksspiel / Wetten

Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele um Geld sind unter 18 Jahren verboten. Räume, in denen solche Spiele angeboten werden, z. B. Sportwettbüros, dürfen unter 18 Jahren nicht betreten werden.

Lotto- und Totoscheine, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft. Spielautomaten dürfen erst von Jugendlichen ab 16 gespielt werden, Musikautomaten, Miniaturrennbahnen, Flipper und ähnliche Automaten sind aber auch unter 16 Jahren erlaubt.

Reisen

Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Bis zum 18. Geburtstag ist die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten notwendig. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.

Autostoppen

Autostoppen ist bis zum 14. Lebensjahr nicht erlaubt, wenn du den/die LenkerIn nicht persönlich kennst. Autostoppen kann gefährlich sein, du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!

Jugendgefährdende Medien

Musik, Zeitschriften, Bücher, Fotos, DVDs, Filme, Spielsachen oder Dienstleistungen, z. B. Hotlines, dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 Jahren weitergegeben werden, wenn sie sexuelle, sehr gewalttätige oder diskriminierende Inhalte, z. B. aufgrund der Hautfarbe oder Religion, des Geschlechts oder wegen einer Behinderung, aufweisen und dadurch die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährden können.

Du darfst unter 18 Jahren solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen. Du darfst nur Filmvorführungen besuchen, die für dein Alter zugelassen sind.

Aufsichtsperson

Eine Aufsichtsperson sind z. B. deine Eltern oder eine Person ab 18 Jahren, z. B. Geschwister, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich z. B. beim Ausgehen zu begleiten. Bei Veranstaltungen von Jugendorganisationen können auch bereits 16-Jährige die Aufsicht übernehmen, wenn sie dafür ausgebildet sind.

Strafen

Wenn du die Jugendschutzbestimmungen missachtest, kann dir ab dem 14. Lebensjahr von der Behörde ein Informations- und Beratungsgespräch, gemeinnützige Leistungen oder eine Geld-strafe bis zu 500 Euro aufgetragen werden. Außerdem können auch deine Eltern oder Geschäfte und Lokale eine Strafe bis zu 5.000 Euro bekommen.