Eingriffe & Zustimmung

Unter einer medizinischen Behandlung versteht man Heilbehandlungen, das Verabreichen von Medikamenten, beispielsweise der Pille, sowie kosmetische Eingriffe. Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung muss der Arzt einholen, bei jüngeren Kindern von den Eltern bzw. einem Elternteil und von dir selbst, wenn du reif genug bist, die Tragweite und die Risiken des Eingriffs selbst einzuschätzen. Im Allgemeinen ist das mit 14 Jahren, davor hängt es von deiner Reife und der Größe des Eingriffs ab. Ab 14 wird dir auch das Abrechnungsblatt der Krankenkasse persönlich zugeschickt.

Wenn du reif genug bist, darf aus medizinischer Sicht nichts gegen deinen Willen geschehen. Das gilt auch für Schwangerschaftsabbrüche und Psychotherapien, nicht jedoch für schwere Operationen. Ohne jegliche Patientenzustimmung darf der/die ÄrztIn nur bei Lebensgefahr handeln. Außerdem muss dich der/die ÄrztIn vor der Behandlung verständlich aufklären und sich an die Verschwiegenheitspflicht halten, ab 14 grundsätzlich auch gegenüber deinen Eltern. Misshandlungen durch Eltern müssen von dem/der ÄrztIn an die Kinder- und Jugendhilfe gemeldet werden. Auch eine Anzeige bei der Polizei kann gemacht werden.

Als PatientIn im Krankenhaus hast du das Recht auf Besuche und Kontakte.  Deine Eltern können dich ins Krankenhaus begleiten und gemeinsam mit dir auf der Station übernachten. Falls sie dafür finanzielle Unterstützung brauchen, helfen folgende Vereine:
www.kib.or.at und www.muki.com

Schönheitsoperationen

Schönheitsoperationen sind unter 16 seit 1. Jänner 2013 verboten, wenn es dafür keinen medizinischen Grund gibt. Zwischen 16 und 18 brauchst du die Einwilligung deiner Eltern und du musst vorher zu einer psychologischen Beratung.