Rechte von 0 - 18

Rechte - Pflichten - Altersgrenzen

Ab 0 Jahren ...

  • ... gelten die UN-Kinderrechte;
  • beginnt deine Rechtsfähigkeit, das heißt, dass du z. B. erben kannst und dass du auf Antrag deiner Eltern deinen eigenen Reisepass haben kannst.

Ab 6 Jahren ...

  • ... musst du mit dem September, der auf deinen Geburtstag folgt, in die Schule gehen.

Ab 7 Jahren ...

  • ... darfst du geringfügige Rechtsgeschäfte, die für dieses Alter üblich sind, z. B. Bücher oder CDs kaufen, abschließen;
  • darfst du auch größere Geschenke annehmen, wenn sie nicht mit Verpflichtungen verbunden sind.

Ab 10 Jahren ...

  • ... muss dich das Gericht bei Trennung oder Scheidung deiner Eltern zum Thema Kontaktrecht oder Obsorge persönlich anhören;
  • darf eine Namensänderung oder ein Religionswechsel nur nach deiner Anhörung durchgeführt werden;
  • darfst du nach einer Fahrradprüfung ohne Aufsicht mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen unterwegs sein.

Ab 12 Jahren ...

  • ... darfst du auch ohne Fahrradprüfung alleine mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen unterwegs sein;
  • kann ein Religionswechsel gegen deinen Willen nicht mehr stattfinden.

Ab 14 Jahren ...

  • ... darfst du Vermögen, z. B. Taschengeld oder Gehalt aus eigener Arbeit, das dir zur freien Verfügung steht, selbständig verwalten, sofern dein Lebensunterhalt nicht gefährdet wird. Nicht frei verfügen darfst du aber über Dinge, die dir von den Eltern zu einem bestimmten Gebrauch überlassen wurden, z. B. darfst du dein Fahrrad nicht verkaufen oder verschenken;
  • darfst du ohne Zustimmung deiner Eltern ein Girokonto eröffnen, wenn du eigenes Geld verdienst;
  • darfst du mit Zustimmung deiner Eltern eine Bankomatkarte haben;
  • kannst du vor Gericht oder einem/einer NotarIn ein gültiges Testament machen;
  • darf eine Namensänderung nur mit deiner Zustimmung stattfinden. Den Antrag musst du persönlich stellen;
  • darfst du deine Religion frei bestimmen und dich vom Religionsunterricht auch ohne Zustimmung deiner Eltern abmelden;
  • hast du ein Mitspracherecht in Angelegenheiten deiner Ausbildung und Berufswahl und kannst dich im Streitfall an das Pflegschaftsgericht wenden;
  • kannst du selbst die Einwilligung zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten geben;
  • bist du sexualmündig und darfst freiwillige Liebesbeziehungen eingehen;
  • bist du strafmündig und deliktsfähig - das heißt du bist voll für dein Verhalten verantwortlich und kannst z. B. zu Schadenersatz verpflichtet werden;
  • kannst du in Fragen der Pflege und Erziehung und des persönlichen Kontaktes mit deinen Eltern vor Gericht selbständig handeln, d. h. Anträge stellen usw.;
  • kannst du zum persönlichen Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil nicht mehr gezwungen werden;
  • ist bei medizinischen Behandlungen deine Zustimmung erforderlich;
  • kannst du alleine darüber entscheiden, ob du einen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften. Woche straffrei durchführen lassen möchtest oder das Baby zur Welt bringen möchtest;
  • darfst du dich ohne Einwilligung deiner Eltern piercen lassen, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt;
  • darfst du den Segelschein machen.

Ab 15 Jahren ...

  • ... darfst du arbeiten - es sei denn, du hast deine Schulpflicht noch nicht beendet. Du darfst einen Arbeitsvertrag abschließen. Für einen Lehrvertrag ist allerdings auch noch die Unterschrift des/der gesetzlichen VertreterIn notwendig.

Ab 16 Jahren ...

  • ... darfst du wählen;
  • kannst du bei Gericht beantragen, für ehemündig erklärt zu werden, wenn dein/e PartnerIn schon 18 ist;
  • darfst du dich mit schriftlicher Einwilligung deiner Eltern tätowieren lassen;
  • darfst du ohne Einwilligung deiner Eltern den Mopedführerschein machen, unter bestimmten Voraussetzungen sogar schon mit 15;
  • darfst du den Motorbootführerschein machen;
  • darfst du alleine auf öffentlichen Straßen reiten;
  • kannst du den Jugendjagdschein bekommen.

Ab 17 Jahren ...

  • ... bist du als Mann wehrpflichtig;
  • kannst du ohne Einwilligung deiner Eltern eine Bankomatkarte erhalten, wenn du ein eigenes Einkommen hast;
  • kannst du den Führerschein (L17) machen.

Ab 18 Jahren ...

  • ... bist du volljährig, voll handlungs- und geschäftsfähig, voll testierfähig und ehemündig;
  • darfst du auch ohne Einwilligung deiner Eltern von zu Hause ausziehen;
  • darfst du an allen legalen Glücksspielen teilnehmen;
  • darfst du ins Solarium gehen;
  • darfst du dich auch ohne die Einwilligung deiner Eltern an allen Körperteilen piercen lassen;
  • kannst du in den Gemeinderat, Landtag oder Nationalrat gewählt werden.
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