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Weiterhin keine Lösung für unbegleiteten mj. Flüchtlinge in Sicht.

Kritik der österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen am gestrigen (24. Oktober 2012) Asylgipfel.

Dunkelhäutige Kinderhand in weißer Erwachsenenhand.

Bild (rogiro/flickr): Werden wir wirklich überschwemmt?

Zum wiederholten Male äußern die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAS)  massive Kritik an der hiesigen Politik im Umgang mit Flüchtlingskindern und -jugendlichen. 600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Tagesstruktur, Betreuung und Schulmöglichkeit in einem Massenquartier monatelang „unterzubringen“ ist ein kinderrechtlicher Skandal. Für diese rund 600 geflüchteten jungen Menschen keine geeigneten Betreuungseinrichtungsformen zu finden, eine Verhöhnung der UN-Kinderrechtskonvention.
1956 hat Österreich knapp 200.000 Flüchtlinge aufgenommen, jetzt sollen 600 jugendliche AsylwerberInnen eine Last, eine Überforderung, ein organisatorisches Problem sein? Von erfüllten Quotenplätzen zu sprechen ist zynisch, an Kasernen als mögliche Aufenthaltsorte zu denken unwürdig. Es handelt sich nicht um zu verwaltende Zahlen, sondern um Kinder, deren bestmöglicher Schutz laut Verfassungsgesetz garantiert sein muss.

Garantiert jedoch scheint nur, dass sich die Zuständigen einmal mehr gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Auf der Strecke liegen bleiben eine völkerrechtliche Verpflichtung und das Recht der Jugendlichen. Das geltende Asyl- und Fremdenrecht ist eine zunehmend un(nach)vollziehbare Materie, die von Restriktionen und Hindernissen strotzt und den Kinderrechten keinen Platz lässt. Das geht sogar so weit, dass es - wie eine aktuelle Studie der UNICEF bestätigt – zu (Re-)Traumatisierungen durch den Gesetzesvollzug kommt.

Die dringenden Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs lauten daher:

  1. Clearing: Schaffung eines kinder- und jugendgerechten Erstaufnahme- und Clearingzentrums, mit beschränkter Dauer zur  Abklärung und Planung der weiteren Schritte im Interesse des Kindes (Gesundheit, Rechtsfragen, weitere/dauerhafte Unterbringung in adäquaten Einrichtungen der Länder, Suche nach Familienangehörigen etc.).
  2. Unterbringung: Ausreichende kinder- und jugendgerechte Plätze sowohl für unbegleitete mj. Flüchtlinge als auch Familien mit Kindern in jedem Bundesland! Neben Einrichtungen der Jugendwohlfahrt könnte dies auch – mit ausreichender professioneller Unterstützung – durchaus eine Unterbringung in dafür bereiten Familien sein. (Die kija Salzburg arbeitet an einem Konzept). Eine Anhebung der seit 2004 unveränderten Tagsätze für die Grundversorgung ist dringend notwendig.
  3. Betreuung: Gleichstellung von unbegleiteten mj. Flüchtlingen mit allen anderen Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihren Familien aufwachsen können, und zwar hinsichtlich der rechtlichen, faktischen und finanziellen Rahmenbedingungen (also auch hinsichtlich der Tagsätze, die derzeit um die Hälfte geringer sind, als für Nicht-Flüchtlingskinder) aber auch hinsichtlich Zuständigkeit und Angebote der Jugendwohlfahrt inkl. sozialarbeiterischer Betreuung, kindgerechter Tagesstruktur, Bereitstellung von Therapien u.a.
  4. Verfahren: Rasche Asylverfahren, humane Bleiberechtsregelungen, erleichterter Zugang zur Staatsbürgerschaft für Kinder und Jugendliche, die im Kindesalter nach Österreich kommen bzw. die in Österreich leben.
  5. Schule und Ausbildung: Schul-, Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeit für minderjährige Flüchtlinge. Finanzielle Absicherung von Deutschkursen in den einzelnen Bundesländern.
  6. Einhaltung der internationalen Standards zur Altersfeststellung (im Einklang mit den Leitlinien des UNHCR) . Im Zweifelsfall für den/die betroffene/n Jugendliche/n.

Auch der UN-Kinderrechteausschuss kritisiert in seinen aktuellen Empfehlungen vom 05.Oktober 2012 den Umgang Österreichs mit Asyl- und Flüchtlingskindern und fordert Österreich auf, sicherzustellen, dass die Kinderrechtskonvention in allen zentralen Grundsätzen verwirklicht und umgesetzt wird.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf aller politisch Verantwortlichen. Es darf keine Kinder 2. Klasse geben, im Gegenteil: Kinderrechte müssen absoluten Vorrang haben!“ fordert Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger Kinder- und Jugendanwältin.

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