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Schwierigkeiten bei transnationalen Besuchskontakten

Durch die unmittelbare Nähe zu Deutschland sind in Salzburg viele (Patchwork-)Familien von den Schwierigkeiten beim Grenzübertritt zum Zweck des Kontakts zum eigenen Kind betroffen. Die kija Salzburg empfiehlt, eine schriftliche Eigenerklärung mitzuführen.

Grenze nach Deutschland

Symbolbild: cc 2.0 Manolo Gómez / flickr

Während die Möglichkeit eines Grenzübertritts für PendlerInnen ziemlich bald klar geregelt wurde, gibt es immer noch Probleme beim deutsch-österreichischen Grenzübertritt zum Zweck des Kontakts zum eigenen Kind. Grund dafür ist, dass das Kontaktrecht in den Ausnahmebestimmungen der betroffenen Länder zunächst nicht explizit genannt wurde. Für Österreich ist dies mittlerweile klargestellt.So heißt es auf der Seite des Sozialministeriums: „Zu den besonderen familiären Gründen zählen zum Beispiel Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten, ein Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners.“

An einer möglichst raschen bilateralen Lösung im Sinne der Kinderrechte wird momentan noch gearbeitet. Bis dahin empfiehlt es sich, eine schriftliche Eigenerklärung (Vorlage Land Salzburg)mitzuführen und diese den GrenzbeamtInnen vorzuzeigen. Sollten dazu Fragen auftreten, können sich betroffene Elternteile und natürlich auch deren Kinder unter +43(0)662-430 550 oder kija@salzburg.gv.at an die kija Salzburg wenden.

Vorlage Eigenerklärung - Land Salzburg

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