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Schneewittchen und die neuen Corona-Verordnungen

kija-Mitarbeiterin Barbara Erblehner-Swann erklärt die neuen Corona-Verordnungen... und holt sich dazu unter anderem das Schneewittchen zur Hilfe! Zu unterst finden sich immer die aktuellsten Verordnungen - den genauen Wortlaut findet ihr auf der Homepage des Sozialministeriums.

Abbildung von Schneewittchen mit den sieben Zwergen.

Das Schneewittchen nach Franz Jüttner (1905)

 

 

STAFFEL 1 (Covid-19-Schutzmaßnahmen-
verordnung, die am 3. November 2020,
00:00 Uhr in Kraft tritt)

 

 

Folge 1

Bis inklusive Donnerstag, 12.11. muss Schneewittchen noch durchhalten.

Zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr in der Früh darf sie ihr Häuschen nur verlassen

  • wenn sie Beeren für das Frühstück sammeln geht (= Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens) oder
  • wenn das Haus brennt (= Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum) oder
  • wenn sie in den Abendkurs „Benimmkurs für künftige Königinnen“ geht (= Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich) oder
  • wenn ihr die Zwerge auf die Nerven gehen und sie eine Runde durch den Wald joggt (= Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung) oder
  • wenn Rotkäppchen keine Zeit hat und sie der Großmutter Abendessen bringen muss (= Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten)

 

Folge 2

Wenn sich der Prinz und Schneewittchen verloben,

dann darf sie ihn in seinem Schloss auch zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr in der Früh besuchen. Sie darf sogar übernachten.

(Erlaubnis gilt für Eltern, Kinder, Geschwister, für in getrennten Haushalten lebende Eheleute, Verlobte und sonstige Lebenspartner = Ausnahme der „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“)

 

Folge 3

Wenn der Prinz Schneewittchen mit seiner Kutsche abholt,

dann darf er mit Schneewittchen in der Kutsche nebeneinander sitzen. Die beiden müssen aber eine Maske tragen. Die böse Stiefmutter darf sich nicht zwischen die beiden reinquetschen.

(§ 4. (1) Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Gleiches gilt auch für Taxis, Fahrschule, ….

Zusätzlich ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.)

 

Folge 4

Schneewittchen muss noch länger durchhalten. Ab 12.11. werden die bekannten Ausgangsbeschränkungen bis vorerst 22.11. verlängert.

Mit einer großen Hochzeitsparty mit Abfeiern bis zum Sonnenaufgang wird es wohl noch länger nichts…

 

Folge 5

Typisch Freitag der 13. 

Schneewittchen hat vergessen, dass die Billa seit 11.11. schon um 19:00 Uhr zusperrt. YIKES! Binge-watching mit Nachos ohne Salsa Dip L  ….

 

Folge 6 - letzte Folge der ersten Staffel!

Schneewittchen geht heute noch mal zum Friseur, weil ab morgen, 17. November, bis 6. Dezember geht mal gar nix mehr.

 

 

 

 

STAFFEL 2 (Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung,
die am 17. November 2020, 00:00 Uhr in Kraft tritt)

 

 

 

 

 

 

Folge 1

Wenn Rotkäppchen durch den Wald geht und den Wolf trifft, dann muss er mindestens 1 Meter Abstand halten.

Sie dürfen nicht zusammen joggen, sondern müssen getrennte Wege gehen. Wie die Geschichte dann weiter geht ist bekannt…
 

Folge 2

Die Großmutter hat Geburtstag. Rotkäppchen darf sie besuchen, um ihr zu gratulieren und mit ihr einen Tee zu trinken, aber die Eltern dürfen nicht auch noch mitkommen.

(§ 1. Abs. 1 Ziff.3 lit. a)bb) …Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere...der Kontakt mit…einzelnen engsten Angehörigen…)

 

Folge 3

Das Geburtstags-Tee-Trinken-Und-Gemütlich-Zusammensitzen bei der Großmutter hat gestern etwas länger gedauert. Rotkäppchen hat sich erst um 21:00 am Abend auf den Heimweg gemacht. Eine Polizistin hat ihr ein Organstrafmandat verpasst.

Was tun? – Erstmal nicht zahlen, weil ja erlaubt war, was sie gemacht hat. Wenn Rotkäppchen nicht zahlt, dann erhält sie automatisch per Post eine Strafverfügung. Gegen die kann sie einen Einspruch machen. Für Unterstützung dabei kann sie sich an die kija wenden.

 

Folge 4

Juhu Freitag! Freitagabends ist immer Binge Watching Abend bei Schneewittchen. :)

Rotkäppchen und Rapunzel dürfen aber derzeit leider nicht zu Schneewittchen gehen um mitzuschauen :(

 

Folge 5

Rotkäppchen trifft auf ihrem Weg zur Großmutter den Jäger im Wald. Der erzählt ihr, dass er gerade am Weg ins Waffengeschäft ist, weil sein Gewehr kaputtgegangen ist.

(Waffengeschäfte fallen unter „systemrelevante“ Geschäfte (!) und dürfen geöffnet haben (!))

 

Folge 6

Als der Wolf die Großmutter verschlungen hatte, wollte er ihre Kleider anziehen, musste aber feststellen, dass sein Bauch jetzt viel zu fett ist und ihm der Rock nicht mehr passt. Er geht daher gleich zur Änderungsschneiderin, die ihm den Rock weiter macht.

(Änderungsschneidereien dürfen ebenfalls geöffnet haben.)

 

Folge 7

Weil Verschlungenwerden für alte Frauen ziemlich aufregend ist, hat die Großmutter einen Schock und wird für einen Tag zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht.

Rotkäppchen kann sie dort leider nicht besuchen.

(Nur Patient*innen, die länger als eine Woche aufgenommen sind, dürfen pro Woche von einer Person einmal besucht werden.)

 

Folge 8

Rotkäppchen fragt: „Großmutter, warum hast du keinen Mund-Nasen-Schutz auf?“

„Damit ich dich besser fressen kann!“ brüllt der Wolf…

Die Moral von der Geschichte: ohne MNS kann es gefährlich werden.

 

Folge 9

Leider immer noch nichts mit dem Filme-Abend zusammen mit Schneewittchen und Rapunzel….

Die Verlängerung der Corona-Ausgangsbeschränkungen vom 27. November bis 6. Dezember ist beschlossen.

 

 

STAFFEL 3 (Der Wolf und die sieben Geißlein)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folge 1

Die Geißen-Mutter besucht heute – so wie sonst auch immer montags, mittwochs und freitags – die Tante Rosa, um mit ihr einen Zweierschnapser zu spielen.

Sie trägt ihren sieben Geißlein auf, keine Fremden ins Haus zu lassen, und schon gar nicht den bösen Wolf, weil er keine enge Bezugsperson ist.

Der Wolf macht sich auf den Weg zum Haus der sieben Geißlein, weil er so sehr hungrig ist und sonst nichts zu essen hat.

Aufgrund der Verlängerung der Corona-Ausgangsbeschränkungen bis 6. Dezember ist ein Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten, in Abs. 1 fix aufgezählten Zwecken erlaubt.

Erlaubt ist der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (sublit. a) oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird (sublit. b).

Der Besuch lockerer Bekanntschaften gehört nicht dazu.

Aber für die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens darf man natürlich immer raus.

 

Folge 2

Nachdem der Wolf gestern versucht hat, die kleinen Geißlein zu fressen, ist das jüngste Kind immer noch fix und fertig. Auf Wunsch des Kleinen bittet die Geißen-Mutter Daniel, seinen herzallerbesten und herzallerliebsten Betreuer im Kindergarten, ihn zu besuchen, damit es ihm wieder besser geht.

Rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Die Z 2 erlaubt ein Verlassen des und Verweilen außerhalb des privaten Wohnbereichs zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen. Darunter fällt etwa die Unterstützung körperlich gebrechlicher, aber auch psychisch stark belasteter Personen.

 

Folge 3

Der Geißen-Mutter wird es mit ihren sieben Geißlein zu Hause zu bunt. Sie geht mit ihnen auf den Spielplatz. Auf dem Spielplatz treffen sie ZUFÄLLIG Hänsel und Gretel. Sie spielen zusammen „Bäumchen wechsel dich!“ und haben jede Menge Spaß. 

Die Verordnung erlaubt den Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Gemäß §2 muss zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden.

 

Folge 4

Die Geißen-Mutter macht heute Journaldienst an ihrem Arbeitsplatz. Alle sieben Geißlein gehen heute in den Kindergarten oder in die Schule.

Kindergärten, Volksschulen und Unterstufenklassen bleiben zur Betreuung und Lernunterstützung für alle jene geöffnet, die das benötigen.

 

Folge 5

Die sieben Geißlein freuen sich schon auf Sonntag, weil am Sonntag kommt der Nikolo an die Haustür und bringt ihnen Mandarinen, Nüsse und Schoki! Und das Beste daran ist, dass der Krampus heuer gar nicht ins Haus rein darf!

Rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Die Z 4 erlaubt das Verlassen des privaten Wohnbereichs zu beruflichen Zwecken ….. Der Terminus „berufliche Zwecke“ ist weit auszulegen. Darunter fallen nicht nur Tätigkeiten zur Erzielung eines Einkommens, sondern auch ehrenamtliche Tätigkeiten….

 

Folge 6

Die sieben Geißlein freuen sich:

Ab heute dürfen wieder alle bis 14 in die Schule und in den Kindergarten gehen – auch wenn die Geißlein ab zehn Jahren in der Schule eine Maske tragen müssen.

Der Wolf ärgert sich:

Endlich wäre das Kreidegeschäft und der Pfoten-Färbe-Salon wieder geöffnet, doch die sieben Geißlein sind heute nicht zu Hause.

 

 

STAFFEL 4 (Hänsel und Gretel)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folge 1

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er mit den Kindern in den benachbarten bayrischen Wald Pilze sammeln geht und sie dort zurücklässt. Der Vater erklärt der Mutter, dass das seit heute ohne negativen Coronatest nicht mehr erlaubt ist.

Neuregelung der Einreise-Quarantäneverordnung in Bayern: der sogenannte kleine Grenzverkehr (< 24 Stunden) begründet keine Ausnahme von der Quarantänepflicht mehr.

 

Folge 2

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er die Kinder im benachbarten Bayern in die Waldschule schickt. Unter diesem Vorwand lässt der Vater die Kinder im Wald zurück. Sie finden aber wieder zurück nach Hause.

Neuregelung der Einreise-Quarantäneverordnung in Bayern: Ausnahmen für Grenzpendler aus beruflichen Gründen und für Schule und Ausbildung bleiben bestehen. Die Kinder dürfen daher über die Grenze, um in Bayern in die Schule zu gehen.

 

Folge 3

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er mit den Kindern in den benachbarten bayrischen Wald zu Tante Hexi geht und sie dort zurücklässt. Der Vater erklärt der Mutter, dass das nicht mehr erlaubt ist.

Neuregelung der Einreise-Quarantäneverordnung in Bayern: Ausnahmen gelten nur bei kurzem Besuch (< 72 Stunden) von Verwandten ersten Grades und zweiten Grades (=Großeltern – Enkel). Für Verwandte dritten Grades (=Tante/Onkel – Nichte/Neffe) gilt die Ausnahme nicht.

 

Folge 4

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er die Kinder in einen Wald in der Schweiz bringt.

Der Vater erklärt der Mutter, dass das nur geht, wenn Hänsel und Gretel dort in einem Knusperhäuschen zehn Tage in Quarantäne gehen.

Falls Hänsel und Gretel ihren Weg wieder zurück zu den Eltern finden, müssen sie bei der Einreise nach Österreich DERZEIT keinen negativen Covid-19-Tests vorlegen.

Wer in Salzburg lebt, muss als Tourist*in bei der Einreise in die Schweiz 10 Tag in Quarantäne.

Aus der Schweiz kann man nach Österreich DERZEIT frei einreisen. Das könnte sich ab 19.12. ändern.

 

Folge 5

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er die Kinder in einen Wald in Ungarn bringt.

Der Vater erklärt der Mutter, dass das momentan für Tourist*innen gar nicht möglich ist.

Falls Hänsel und Gretel ihren Weg wieder zurück zu den Eltern finden, können sie DERZEIT frei nach Österreich einreisen.

Touristische Reisen nach Ungarn sind bis vorerst 8.2.2021 untersagt.

Ausnahmen zB: Teilnahme an familiäre Ereignissen (Eheschließung, Taufe, Beerdigung)

Aus Ungarn kann man nach Österreich DERZEIT frei einreisen. Das wird sich ab 19.12. wahrscheinlich ändern.

 

Folge 6

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er die Kinder in einen Wald in Slowenien bringt.

Der Vater erklärt der Mutter, dass das für Tourist*innen nur geht, wenn

  1. sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR Test vorlegen können (Hänsel und Gretel brauchen den nicht, weil sie unter 14 sind) oder
  2. sie dort in einem Knusperhäuschen 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach 5 Tagen könnten sie sich durch einen negativen PCR Test aus dem Knusperhäuschen befreien.

Falls Hänsel und Gretel ihren Weg wieder zurück zu den Eltern finden, können sie DERZEIT frei nach Österreich einreisen.

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/slowenien/

Ausnahme: Personen, die aus familiären Gründen die Grenze überqueren, um den Kontakt zu nahen Familienangehörigen in einem EU- oder Schengener Staat aufrecht zu erhalten und innerhalb von 72 Stunden wieder über die Grenze zurückkehren, können frei ein– und ausreisen.

Aus Slowenien kann man nach Österreich DERZEIT frei einreisen. Das wird sich ab 19.12. aber wahrscheinlich ändern.

 

Folge 7

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er die Kinder in einen Wald nach Kroatien bringt.

Der Vater erklärt der Mutter, dass das für Tourist*innen nur geht, wenn

  1. sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR Test vorlegen können oder
  2. sie dort in einem Knusperhäuschen so lange in Heimquarantäne bleiben, bis sie dort einen negativen PCR Test gemacht haben.

Falls Hänsel und Gretel ihren Weg wieder zurück zu den Eltern finden, müssen sie bei der Einreise nach Österreich DERZEIT keinen negativen Covid-19-Tests vorlegen.

Ausnahme:Personen, die aus familiären oder geschäftlichen Gründen reisen müssen können frei einreisen.

Aus Kroatien kann man nach Österreich DERZEIT frei einreisen. Das wird sich ab 19.12. wahrscheinlich ändern.

 

Folge 8

Die Mutter von Hänsel und Gretel versucht den Vater zu überreden, dass er die Kinder in einen Wald nach Italien bringt.

Der Vater erklärt der Mutter, dass das für Tourist*innen derzeit nur geht, wenn

  1. sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR Test vorlegen können oder
  2. sie dort in einem Knusperhäuschen 14 Tage lang in Quarantäne gehen.

Ab dem 21. Dezember muss man grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) 14 Tag in Quarantäne gehen.

Aus Italien kann man nach Österreich DERZEIT frei einreisen. Das wird sich ab 19.12. aber wahrscheinlich ändern.



 

STAFFEL 5: 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 16. Dezember 2020 und Novelle der COVID-19-EinreiseVO gültig ab 19.12.20

 

 

 

 

(Bild: Florian Herrnleben)

 

Folge 1

Kasperl, Schneewittchen, Hänsel und Gretel und Rotkäppchen planen, am 25. Dezember zusammen zu feiern.

Sie rätseln, ob Santa Claus am 25. Dezember überhaupt kommen kann.

Kasperl meint, dass er im finnischen Teil des Nordpols wohnt und dann kommt er sicher. Schneewittchen meint, dass er im amerikanischen Teil des Nordpols wohnt und dann darf er ohne 10-tägige Quarantäne gar nicht einreisen. Rotkäppchen meint, dass egal ist, wo er wohnt, weil das schließlich sein Job ist.

§ 20 (7) Am 24. und 25. Dezember 2020

…… sind Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen zulässig, wobei diese aus höchstens zehn verschiedenen Haushalten stammen dürfen.

Eigentlich muss jeder, der ab 19. Dezember nach Österreich einreist, für zehn Tage in Quarantäne.

Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich (d.h. ab dem 5. Tag nach der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt).

Doch es gibt Ausnahmen:

Zum Beispiel bei einer Einreise aus beruflichen Gründen mit Nachweis eines negativen Coroana Tests wenn die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt,

oder wenn man aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay oder dem Vatikan einreist,

oder Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen.

 

Folge 2

Schneewittchen schlägt vor, anstelle von Santa Claus Rübezahl einzuladen, weil der seinen langen Bart als MNS benutzen kann.

Kasperl ist dafür, den Papst einzuladen, weil man ohnehin keine Maske braucht. Mit dem wäre es sicher lustiger, weil der alle Lieder auswendig kann und die Insider Weihnachtsgeschichten kennt.

§ 20 (7) Am 24. und 25. Dezember 2020

…… sind Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen zulässig, wobei diese aus höchstens zehn verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Für solche Zusammenkünfte im privaten Bereich muss der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden und es muss auch kein MNS getragen werden.

 

Folge 3

Die sieben Geißlein möchten auch voll gerne mit Kasperl, Schneewittchen, Hänsel und Gretel und Rotkäppchen feiern und würden sie gerne für den 26. Dezember zum Wolfsbraten einladen. Die sagen ab, weil es nicht erlaubt ist und sie Wolfsbraten ohnehin nicht mögen.

Die Ausnahmen des § 20 (7) gelten nur für den 24. und 25. Dezember 2020. Ab 26. Dezember gilt wieder die übliche Regelung – maximal sechs Erwachsene mit sechs minderjährigen Kindern aus zwei Haushalten.

 

Folge 4

Kasperl, Schneewittchen, Hänsel und Gretel und Rotkäppchen freuen sich voll, dass sie den Weihnachtsabend zusammen verbringen können und üben schon fleißig Weihnachtlieder.

§ 20 (7) Am 24. und 25. Dezember 2020

…… sind Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen zulässig, wobei diese aus höchstens zehn verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Für solche Zusammenkünfte muss der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden und es muss auch kein MNS getragen werden.

 

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