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Zwei offene Ohren für 650 Kinder

Rund 650 Kinder und Jugendliche in Salzburg können nicht in ihren Familien groß werden. Sie wachsen in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien auf. Für diese Kinder und Jugendlichen ist seit rund einem Jahr Sozialarbeiter Hermann Lasselsberger als externer Ansprechpartner in der kija Salzburg im Einsatz.

v. li: Kinderanwaltliche Vertrauensperson Hermann Lasselsberger, Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt, Soziallandesrat Heinrich Schellhorn

Die Funktion einer externen Vertrauensperson wurde mit dem Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz eingeführt. Soziallandesrat Heinrich Schellhorn bezeichnete in einem Informationsgespräch anlässlich des Weltkindertages am 29. September 2017 die Installierung der kinderanwaltschaftlichen Vertrauensperson als einen der Meilensteine des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das 2015 in Kraft trat und von ihm umgesetzt wurde: „Mit diesem Gesetz wurden mehrere wichtige Maßnahmen zum Schutz und zur Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. Eine davon verkörpert Hermann Lasselsberger als kinderanwaltschaftliche Vertrauensperson für junge Menschen, die nicht zu Hause aufwachsen können." Mit Herrn Lasselsberger sei ein hochengagierter und motivierter Mensch an der Arbeit, der für rund 650 Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Wohngemeinschaften im Land Salzburg stets offene Ohren habe, so Schellhorn.

Vertrauensvolle Gespräche geben Kindern Sicherheit

Durch regelmäßige, ungezwungene Besuche in der Wohneinrichtung baut Herr Lasselsberger eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen auf. Wenn die Kinder bzw. Jugendlichen bei einem Problem nicht weiterwissen, steht er in der Funktion als kinderanwaltschaftliche Vertrauensperson mit Rat und Tat zur Seite. Das können beispielsweise Probleme mit der Einrichtung selbst sein oder Probleme, die sie aus bestimmten Gründen nicht mit ihren Betreuerinnen und Betreuern besprechen können oder wollen. Zudem ist Hermann Lasselsberger für die Kinder und Jugendlichen nach Vereinbarung und telefonisch erreichbar - im Ernstfall oder einfach dann, wenn es gerade nötig ist, etwas loszuwerden: "Mir ist wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen wissen, dass sie mich alles fragen und Probleme ansprechen können, ohne dass das gleich Auswirkungen haben muss. Manches können sie auch einfach bei mir deponieren, bis es reif sind für den nächsten Schritt ist." Nach einer Einarbeitungszeit und dem Aufbau der erforderlichen Netzwerke startete der diplomierte Sozialarbeiter im Sommer 2016 voll mit seiner Aufgabe als Vertrauensperson. Nun kann er auf sein erstes Jahr zurückblicken.

544 Gespräche und 65 vertiefende Beratungen

In den vergangenen Monaten lernte Hermann Lasselsberger insgesamt 40 verschiedene sozialpädagogische Wohngemeinschaften im Land Salzburg, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem die Kinder und Jugendlichen kennen. Bis dato hatte er 544 Gespräche mit Kindern und Jugendlichen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Salzburg. In Folge ergaben sich daraus 65 vertiefende Beratungen. Außerdem fanden zwölf "Upcycling-Workshops" in verschiedenen Wohngemeinschaften statt, dabei haben die Kinder und Jugendlichen aus alten Fahrradteilen mehr als 100 Fidget Spinner gebastelt.

Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe

Die Aufgabe der kija-Vertrauensperson ist es, den Willen der Minderjährigen zu unterstützen. Diese Vorgabe steht manchmal im Widerspruch zu den Rollen von Kinder- und Jugendhilfe und Pflegschaftsgericht, die in ihrem Wirken besonders das Kindeswohl im Blick haben. Um bei dieser Ausgangslage konstruktive Lösungen zu finden, sind von allen Beteiligten viel Fingerspitzengefühl und ein hohes Maß an Professionalität gefordert. Um mehr Klarheit bezüglich der unterschiedlichen Rollen zu schaffen, wurde im Sommer 2017 eine Kooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und der externen Vertrauensperson erarbeitet. Diese Vereinbarung schafft nun mehr Klarheit für die Zusammenarbeit im Einzelfall und gibt Sicherheit in der Kooperation der Institutionen im Allgemeinen.

Meilenstein im Zeichen des Kinderschutzes

Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt zeigt sich über den gelungenen kinderrechtlichen Fortschritt erfreut: "Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaft hat sich das Konzept der externen Vertrauensperson seit seiner Einführung schon mehrfach bewährt. Es zeigt sich immer wieder, dass eine Vertrauensbasis mehr Sicherheit schafft, als es jede Kontrolle schaffen könnte. Das Vertrauen ist also der Schlüssel zum Erfolg!"

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