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Wichtige Info für präventiv tätige Vereine

Prävention ist nicht mehr von der Spendenbegünstigung ausgeschlossen.

Jugendliche bei einem Workshop.

Bild: Gewaltprävention entspricht nach Ansicht des Finanzministeriums den Richtlinien der Spendenbegünstigung.

Von Erfolg getragen war eine Intervention der kija Salzburg beim Finanzministerium. Bis dato waren nämlich Vereine, die im Bereich der Gewalt- bzw. Missbrauchsprävention tätig sind, aus der Liste der spendenbegünstigten Vereine (Stichwort Absetzbarkeit) ausgeschlossen, und das, obwohl bekannt ist, dass sich jeder in die Prävention investierte Euro doppelt und dreifach lohnt. Nach einem Brief an Finanzministerin Maria Fekter zeigte sich das Ministerium kooperativ, der kija Salzburg liegt nun ein Schreiben vor, wonach ab sofort auch diese Vereine um Spendenbegünstigung (§ 4 Abs 2 Z 3 EStG) ansuchen können.

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