Frau S. ist empört, die Großmutter eines dreijährigen Enkelkindes ist soeben von Wien kommend am Salzburger Hauptbahnhof mit Sack und Pack angekommen und hat ein Taxi mit Kindersitz bestellt – doch die Auskunft, die sie bekommt, macht sie stutzig, denn dem Taxiunternehmen ist es nicht möglich, einen Wagen mit entsprechender Sicherheitsvorrichtung für Kinder zu schicken.
Warum aber gilt, was zur Sicherheit der Kinder in jedem Auto gilt, nicht auch im Taxi? Grund dafür ist der Absatz 5 im Kraftfahrgesetz (§106 KFG 1967), der für Taxis eine Ausnahme vorsieht.
Gesetzliche Grundlage
Grundsätzlich dürfen Personen in Kraftfahrzeugen nur befördert werden, wenn deren Sicherheit gewährleistet ist. Zu diesem Zweck besteht in Österreich eine Gurt- bzw. Sicherungspflicht für Kinder und es gibt entsprechend festgelegte Mindeststandards für die Verwendung von Kindersitzen. Laut § 106 KFG 1967 gilt ...
Der Lenker eines Fahrzeuges hat dafür Sorge zu tragen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Auto angeschnallt sind bzw. in einem Kindersitz, der der inter-nationalen Prüfnorm ECE 44 04 entspricht, gesichert sind.
Ein Verstoß gegen diese Kindersicherungspflicht wird sanktioniert und kann sogar bei mehrmaligem Zuwiderhandeln bis zum Führerscheinentzug führen. Laut Absatz 5, Punkt 4 gilt das jedoch nicht, ...
... bei der Beförderung in Taxi-Fahrzeugen, es sei denn, es handelt sich um Schülertransporte.
Kindersicherheit ist zumutbar
Frau S. entschließt sich aus Mangel an Alternativen jedenfalls doch dazu, in das Taxi einzusteigen. Die ganze Fahrt über hält sie das Kleinkind zwischen den Beinen fest. Ihr ist sehr mulmig zumute und sie ist froh, als sie gemeinsam mit dem Enkerl sicher ihr Ziel erreicht hat.
Auch Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt ist diese Gesetzeslücke ein Dorn im Auge. Als erster Schritt wurde bereits ein offener Brief an das Verkehrsministerium, die Parlamentsklubs sowie an die Wirtschaftskammer (Sbg.) geschickt. Darin weisen die KIJAs Österreich darauf hin, dass die momentane Gesetzeslage der Kindersicherheit sehr abträglich ist. Andrea Holz-Dahrenstaedt dazu:
"Die KIJAs fordern den Gesetzgeber auf, die Ausnahme von der Kindersitzpflicht für Taxis aufzuheben! Der damit verbundene Mehraufwand für die Taxiunternehmen steht in keinem Verhältnis zur gewonnenen Sicherheit für die Kinder, die künftig auch in Taxis Vorrang haben muss"
Bei unseren NachbarInnen in der Schweiz oder in Deutschland kennt man derlei Ausnahmen übrigens nicht.