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Sexualpädagogische Bildung in Gefahr!

Auf Antrag von ÖVP und FPÖ soll die bewährte sexualpädagogische Bildung durch externe Fachkräfte an Schulen abgeschafft werden. Die kijas Österreich stellen sich klar dagegen.

Immer wieder sind die Kinder- und Jugendanwaltschaften (kijas) Österreich in ihrer täglichen Fallarbeit mit Problemen junger Menschen konfrontiert, die u.a. auf mangelnde Sexualaufklärung und in Folge mangelnde Selbstbestimmung in diesem Bereich zurückzuführen sind. Die Beispiele reichen von der ungewollten Konfrontation mit sexistischen bzw. pornografischen Inhalten über WhatsApp und andere soziale Medien bereits im Volksschulalter über sexuelle Übergriffe und Grenzüberschreitungen bis hin zu selbst durchgeführten lebensgefährlichen Abtreibungsversuchen.

Sexuelle Bildung durch professionelle, sexualpädagogisch geschulte Anbieter, die nach festgelegten Qualitätsstandards arbeiten, trägt wesentlich zur Entwicklung eines gesunden Selbstwerts von Kindern und Jugendlichen bei. Sie ist zentraler Bestandteil im Kinderschutz und dient der Prävention von ungewollten Schwangerschaften, sexuell übertragbaren Krankheiten oder Verletzungen der sexuellen Integrität.

In ihrem aktuellen ergänzenden Bericht an den UN-Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen fordern die kijas daher:

  • Altersgerechte Sexualaufklärung, Sexualpädagogik und Prävention von sexuellem Missbrauch in Kindergarten
  • Verstärkt präventive Maßnahmen durch Sexualaufklärung und Information über Empfängnisverhütung

Auch im Grundsatzerlass „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“ von Bildungsminister Faßmann a. D. vom Oktober 2018 wurde festgehalten, dass „das Beiziehen von externen Fachkräften, die frei sind von der Rolle einer benotenden Autoritätsperson, für derartige Lernräume von großem Vorteil sein bzw. sogar notwendig erscheinen kann“.

Nun soll auf Antrag von ÖVP und FPÖ die bewährte sexualpädagogische Bildung durch externe Fachkräfte an Schulen abgeschafft werden!

Darüber reden“ macht Kinder stark

Die kijas Österreich treten für den Fortbestand sexueller Bildung externer Fachkräfte an Österreichs Schulen nach verpflichtenden Qualitätsstandards ein, denn Kinder haben das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt - mittlerweile seit 30 Jahren verbrieft durch die UN-Kinderrechtskonvention. Kinder zu ermutigen, ihren Körper zu kennen, Grenzen zu artikulieren, die Grenzen anderer zu respektieren und zu wissen, wo man sich so früh wie möglich Hilfe holen kann, ist ein nicht wegzudenkender Bestandteil in der Prävention von sexueller Gewalt.

Sexualpädagogische Bildung darf nicht dem Zufall überlassen werden, sondern muss ergänzend zum schulinternen Aufklärungsunterricht im Sinne von Selbstbestimmung und Vielfalt orientiert an den Kinderrechten als fixer Bestandteil erhalten bleiben.

Qualitätssichernde Maßnahmen wie z. B. die Überprüfung der Sexualpädagogikkonzepte und Informationsmaterialien der AnbieterInnen durch die Schulpsychologie sind zum Schutz vor ideologisch verzerrter Sexualpädagogik vorzusehen. Die den Schulen empfohlenen Vereine bzw. Fachkräfte sollen in einer vom Bildungsministerium geführten Liste eingetragen und regelmäßig überprüft werden.

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