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Pilotprojekt Kinderbeistand - 40 Fälle in Salzburg

Eine Begleitforschung, bei der auch Kinder zu Wort kamen, bewertet Kinderbeistände als wichtige Unterstützung und Entlastung für Kinder in einem Trennungs- oder Scheidungsverfahren.

Zwei Teddybären auf der Fensterbank.

Bild: Eine Studie ergab, dass Kinderbeistände Kinder im Trennungsverfahren entlasten.

Scheidung und Trennung wird meist als eine Angelegenheit betrachtet, die sich Frau und Mann miteinander ausmachen – im günstigsten Fall einvernehmlich. Oft genug kommt es im Umfeld einer Trennung aber auch zur regelrechten „Abrechnung“, bei der Gefühle von Hass, Enttäuschung und Angst dazu führen, dass einvernehmliche Lösungen undenkbar erscheinen. Oft genug geht dabei das betroffene Kind im Dickicht der Aktenberge unter, mitunter werden Kinder von ihren Eltern als Schachfiguren im Kampf gegen den jeweils anderen missbraucht.

Obsorge und Besuchsrechtsregelungen werden noch immer – trotz gesetzlicher Verbesserungen – als „Elternrechte“ begriffen und entweder von den Eltern alleine beschlossen, oder in anderen Fällen von PflegschaftsrichterInnen nach mehr oder weniger langwierigen Prozessen quasi von außen "verordnet". Nach einem Obsorgestreit im Jahr 2006, der durch alle Medien ging, sah das BM für Justiz ebenfalls Handlungsbedarf und installierte eine Arbeitsgruppe, in der sich viele ExpertInnen, u. a. auch die Kinder- und JugendanwältInnen, darüber einig waren, dass das derzeitige Prozedere für Kinder nicht wirklich optimal ist. Versucht wurde, der bestehenden Erwachsenen-Orientierung eine kindzentrierte Sicht entgegenzusetzen.

  • Wie erleben Kinder die Trennung der Eltern?
  • Wie können ihre Ängste besprochen, ihre Wünsche berücksichtigt werden?
  • Welche Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern in Trennungs- und Obsorgefragen gibt es?
  • Wie kann das juristische Verfahren kindgerechter organisiert werden?
  • Wie kann Eskalationen im "Kampf ums Kind" frühzeitig vorgebeugt werden?

Erfreulicher Weise wurde neben anderen Punkten auch unserer Forderung nach Installierung eines Kinderbeistands stattgegeben und in Kooperation mit dem BM für Justiz und dem BM für Gesundheit, Familie und Jugend ein Pilotprojekt "Kinderbeistand" an vier Standorten (Wien, Eisenstadt, Salzburg, Vorarlberg) von Jänner 2006 bis Juli 2008 durchgeführt. Ein Kinderbeistand kann vom Gericht amtswegen oder auf Antrag der Eltern, der Jugendwohlfahrt oder anderen bestellt werden und fungiert als „Sprachrohr“,„Stütze“ und „Schutzschild“, als BerichterstatterIn, ÜbersetzerIn und FürsprecherIn für die in den Rosenkrieg der Eltern involvierten Kinder. Die dafür entwickelte Projektskizze wurde unter der Federführung der Österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen ausgearbeitet.

Nun liegt das Ergebnis der Begleitstudie am Tisch und erfreulicher Weise sagt diese aus, dass in der Mehrzahl der Fälle Kinder durch ihren Kinderbeistand Unterstützung und Entlastung erfahren konnten. Nun gilt es, dieses positive Projekt gesetzlich zu verankern, damit Kinder auch einen Rechtsanspruch auf einen eigenen Kinderbeistand haben und damit die Sicht und die Befindlichkeit der Kinder in den Mittelpunkt sämtlicher Überlegungen rücken. Aber wie schon angesprochen, ist dies nur ein Punkt unseres Maßnahmenkatalogs. Neben der Installierung eines Kinderbeistands sind der Außergerichtliche Familienausgleich im Vorfeld zum Gerichtsverfahren und der bedarfsgerechte Ausbau von Besuchsbegleitung weitere wichtige Instrumente zur Verbesserung der Situation von Kindern in "stürmischen Zeiten".

Da sich alle ExpertInnen einig sind, dass Reform- und Handlungsbedarf zugunsten der betroffenen Kinder und Jugendlichen besteht, sollte einer Realisierung der vorgeschlagenen Punkte nichts im Wege stehen.

Zahlen:

Laut Statistik Austria gab es 2007 in Österreich 20.516 Scheidungen mit insgesamt 21.061 betroffenen Kindern und Jugendlichen (davon waren 11.338 unter 14 Jahre, 15.031 unter 18 Jahre alt). Nicht mitberücksichtigt sind die von Trennung betroffnen Kinder, deren Eltern nie verheiratet waren.

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