Sehr geehrte Damen und Herren Nationalratsabgeordnete!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag.a Hartinger-Klein!
Sehr geehrte Frau Familienministerin Dr.in Bogner-Strauß!
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich haben sich in ihrer Stellungnahme vom Jänner 2019 klar und deutlich gegen den Gesetzesentwurf ausgesprochen: Die geplanten Änderungen widersprechen fundamentalen Prinzipen der UN-Kinderrechtskonvention, dem Prinzip der Kindeswohlvorrangigkeit, sowie u.a. durch die gestaffelten und stark reduzierten Beträge ab dem zweiten Kind dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Viele andere Organisationen aus dem Kinder(rechts)bereich (Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit u.a.), von NGOs, aber auch VertreterInnen aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft haben mit vielen Argumenten und Berechnungen vor den Auswirkungen gewarnt:
Mit dem neuen Gesetz wird nicht Armut bekämpft, sondern Kinderarmut erzeugt und bewusst in Kauf genommen:
- In den nächsten fünf Jahren wird die Zahl von armutsgefährdeten Kindern auf eine halbe Million junger Menschen anwachsen.
- Die Möglichkeiten, der Armut zu entkommen, verschlechtern sich. Eine Armutsverfestigung tritt ein.
- Die Folgen für die einzelnen Kinder werden gravierend sein, aber auch für die Gesellschaft durch weitere Polarisierung von Lebenslagen.
- Letztlich werden die Kosten steigen, der Staatshaushalt wird durch Mehrausgaben in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsmarkt, Justiz etc. stark belastet werden.
Wir appellieren daher dringend an alle Abgeordneten und die Bundesregierung, den Entwurf in letzter Minute noch zu überdenken, damit Kinderarmut, gepaart mit allen negativen Folgeerscheinungen (gesundheitliche Nachteile, Nachteile im Bildungsbereich, soziale Ausgrenzung, fehlende Teilhabemöglichkeiten usw.) nicht noch zusätzlich verschärft wird!
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs